Üblicherweise verfällt nicht genommener Urlaub nach dem 31. März des Folgesjahres.
1. Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass durch die Urlaubssperre wegen der sechsmonatigen Probezeit der Resturlaub auf das komplette Folgejahr übertragen werden kann? Ich finde nichts Stichhaltiges im Netz.
2. sind mündliche Zusagen im Streitfall beweistauglich?
2007-11-20
09:25:44
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5 antworten
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gefragt von
MmeZinzin
6
in
Wirtschaft & Finanzen
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➔ Recht
der konkrete Fall:
sie tritt Jan. 06 in das Unternehmen ein, kann bis 31.12. nur 15 tage Urlaub nehmen.Restliche 15 werden übetragen in 07.
Urlaubsantritt ist für Mitte März geplant, 3 Tage vorher erleidet sie einen Arbeitsunfall, fällt aus.
Bevor sie zurück kommt, wird ihr gesagt, sie sollte ihren alten Urlaub nehmen. tut sie...
sie kommt also zurück mit dem Glauben, alter Urlaub abgefeiert. 07er noch komplett.
nun sagt HR, dass der alte verfallen sei und ihr im Anschluss an den Krankheitsausfall der 07er Urlaub gewesen sei.
2007-11-20
10:23:24 ·
update #1