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Mein Vater ist vor 2 1/2 Jahren verstorben, ich habe noch 3 Geschwister, es wurde kein Testament gemacht.
Einer meiner Brüder kaufte sich vor 2 Jahren ein Haus.
Ich vermute, dass er mein Pflichterbteil unterschlagen hat.
Was kann ich tun, um zu erfahren woher er das Geld zum Kauf des Hauses kommt?

2007-11-17 14:54:36 · 3 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

3 antworten

Wenn es kein Testament gab und ihr drei die einzigen Erben seid, dann hätte das gesamte Erbe aufgelistet und durch drei geteilt werden müssen. Auch für das Finanzamt muß eine Aufstellung des Erbes gemacht werden. Es kann niemand ohne Einwilligung der anderen rechtmäßigen Erben über einen Teil alleine verfügen. Hatte dein Bruder eine Bankvollmacht über Konten deines Vaters über den Tod hinaus, so kommt es aber auf das Guthaben am Todestag an.

Ich würde an Deiner Stelle eine Auflistung des Vermögens verlangen. Schließlich bist Du als Miterbe eventuell auch steuerpflichtig.

2007-11-17 18:44:43 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

Soviel ich weiss, wird in D eine amtliche Aufstellung des Erbes vorgenommen, auch wegen der Erbschaftssteuer.

Oder vermutest Du, dass Dein Bruder etwas "schwarz" erhalten hat? Ansonsten ist es ja gar nicht möglich, dass ein Pflichterbteil von Dir - ohne Dein Wissen - unterschlagen wurde.

Im Prinzip hast Du kein Recht darauf zu erfahren, wie die Finanzlage Deines Bruders aussieht. Wenn er Dir das freiwillig nachweist, OK - ansonsten musst Du schon einen begründeten Verdacht haben, um z.B. eine gerichtliche Klage durchzubringen. Wie stehen die anderen Geschwister zum Thema?

2007-11-18 00:11:44 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 1 0

Wenn ich dich richtig verstehe hast du die Vermutung dass dein Bruder Geld das nicht auf Konten oder nachvollziehbar vorhanden war beiseite geschafft hat?

Das Nachlassgericht muss ja einen Erbschein ausgestellt haben, damit ihr alle Geschäfte für Euren Vater abschließen/beenden könnt.

Es ist natürlich möglich dass eine Lebensversicherung o.ä. bestand, bei welcher dein Bruder der einzige Begünstigte war, dann ist das o.k. so.

Bräuchte Infos ob es einen Erbschein gab oder nicht. Sonst könntest du die Regelung des Nachlasses auch im Nachhinein noch beantragen.

2007-11-17 22:09:43 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

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