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Also, ich hatte eine Warenlieferung (Tupperware) bekommen, diese sollte erst 2 Wochen später bezahlt werden, hab ich leider nicht gemacht. Daraufhin, wurde mir eine Rechnung und etwas später eine Mahnung geschickt. Ist soweit ja richtig. Etwas später sprach mich dann meine Gruppenberaterin an, dass sie gesagt bekommen hätte, dass ich eine Rechnung offen hätte und das diese doch wohl langsam mal bezahlt werden müsste.

Da war ich ja schon mal echt platt. Sicher steht der Firma das Geld zu, aber es einer Person weiterzusagen, die damit ja gar nichts zu tun hat, fand ich schon heftig.

Naja, als ich dann noch eine Bestellung abgab, hätte sich die Provision mit dem Rechnungsbetrag gedeckt, so dass die Gruppenberaterin den Betrag für mich einzahlen wollte (incl. der angefallenen Mahngebühren). Die Firma wollte aber plötzlich das Geld nicht mehr haben. Eine Woche, nachdem ich ja schon das Geld gezahlt hatte an die Gruppenberaterin bekam ich einen Brief vom Inkassounternehmen? Was jetzt?

2007-11-17 02:53:50 · 5 antworten · gefragt von Bea 3 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

Muss ich den Betrag für das Inkassounternehmen (aus knapp 20 Euro sind jetzt 71,00 Euro geworden) zahlen? Denn leider hatte meine Gruppenberaterin mir nicht gesagt, dass sie das Geld nicht losgeworden ist. Als ich den Brief bekam, hab ich sie erstmal angerufen und da hat sie mir erzählt, dass sie seit einer Woche mit meinem Geld in der Tasche rumläuft.

Wie sieht das jetzt rechtlich aus, ich hab dem Inkassounternehmen geschrieben, dass ich das Geld eine Woche vorher gezahlt hab, dass die Fa. das aber nicht mehr annehmen wollte.

Ich weiß auch, dass ich mich selbst in diese blöde Lage gebracht hab, also können sich alle "Oberklugen" ihre Sprüche wie: Selber schuld und so weiter sparen.

Ich wäre aber allen für eure Meinungen oder Vermutungen und natürlich besonders für stichhaltige Wahrheiten dankbar.

LG

2007-11-17 02:58:06 · update #1

Nicht, dass mich hier jemand falsch versteht, das Geld ist nicht verrechnet worden mit der Provision, sondern sollte schon als Geldwert eigezahlt werden. Und sicher ist mir klar, dass nicht meine Gruppenberaterin die Gläubigerin ist, sondern die Firma, allerdings hat die Firma meine G-Beraterin darauf angesetzt, dass ich zahle. Dann tu ich das und die wollen es nicht mehr haben!!

Mir geht es jetzt nur darum, das ich ja bereits eine Woche bevor das Inkassounterhehmen geschrieben hab, meine Schuld bezahlt hab. Dürfen die das Geld dann einfach so ablehnen? Und es dann doch ein Inkassounternehmen weitergeben, weil ich angeblich nicht bezahlt hab. Ich wollte ja, wenn auch echt spät *schäm*

2007-11-17 03:09:22 · update #2

5 antworten

Das dürfte das typische Bespiel des "Factoring" sein. Beim Factoring verkaufen Firmen ihre Forderungen für ca. 50 - 70 % des Forderungsbetrages an Firmen, die sich auf die Vollstreckung dieser Beträge spezialisiert haben.
Die großen Firmen haben einfach festgestellt, dass die Einziehung und Vollstreckung der offenen Forderungen sonst zu aufwendig und teuer ist.
Das heißt für Dich, dass das Inkassounternhemen nun Forderungsinhaber ist und den vollen Betrag zzgl. etwaiger Gebühren bei Dir vollstrecken kann. Also wende Dich an die Firma nicht an Tupperware. Das ist rechtlich alles erlaubt! Also hats Du keine Chance außer Dich mit der Inkassofirma zu einigen.

Eine Zahlung hast Du nicht geleistet! Deine Gruppenberaterin muss Dir das Geld zurückgeben. Wie oben dargestellt konnte Tupper das Geld nicht mehr annehmen, da sie nicht mehr Forderunginhaber gewesen ist. Der Verkauf der Forderung wird vorher stattgefunden haben.

2007-11-17 19:59:52 · answer #1 · answered by kleinhonk 2 · 0 0

Denke, daß Du da wenig machen kannst! Gläubiger war die Firma, und nicht die Gruppenberaterin. "Verrechnen" kannst Du nichts, ohne das Einverständnis der Gläubigerin! Wenn Du Deine Schuld nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hast, darf die Firma die Forderung auch an ein Inkassounternehmen abtreten! Kann Dir nur empfehlen, jetzt umgehend zu Bezahlen, wenn das Inkassounternehmen einen Mahnbescheid einholt, und danach ggf. den Betrag sogar einklagt, wird es nämlich sehr teuer für Dich.

2007-11-17 11:04:25 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Hoffentlich hast Du eine schriftliche Quittung der Beraterin mit Datum - aus meiner Sicht gibt es hier eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Beraterin und Unternehmen, so dass Du mit einem Zahlungsbeweis das Ganze stoppen kannst.

Für die paar Euro Inkassokosten wird bei einer wackligen Rechtslage sicher kein Prozess oder Schufa-Verfahren eingeleitet - aber die Zahlung der eigentlichen Schuld musst Du schon beweisen können.

2007-11-17 16:39:40 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

Um die Sache schnell zu bereinigen empfehle ich dir schnellstens den Betrag den die Inkasso verlangt sofort zu zahlen sonst wird es noch Teuerer.
Schließlich bist du ja selbst daran schuld das es überhaupt soweit gekommen ist.
Ich halte mal fest...
1. Wahre bekommen ,aber Rechnung nicht innerhalb der Frist beglichen.

2. Mahnung bekommen, nicht darauf Reagiert.

3. Weitere Bestellung kann nicht ohne Einverständnis des Gläubigers einfach verrechnet werden da es sich um verschiedene Rechnungen handelt.

2007-11-17 15:40:30 · answer #4 · answered by Pikas52 5 · 0 0

Hast du denn einen Vollstreckungsbescheid von Amts wegen erhalten und die Widerspruchsfrist versäumt ? Erst dann darf der Anspruch des Gläubigers (Titel) an ein Inkasso Unternehmen abgetreten werden und die Sache ist rechtens.
Wenn es nicht so ist, erscheint das Vorgehen sittenwidrig.

Tipp: Such bitte den Rechtspfleger beim örtlichem Amtsgericht auf, und nimm alle diesbezüglichen Unterlagen mit. Das kostet dich keinen Cent und wahrscheinlich wird dir geholfen.

2007-11-17 11:10:19 · answer #5 · answered by Tifi 7 · 1 2

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