Als Helfer bist du immer auf der sicheren Seite. Da es eine Erst-Hilfe-Pflicht gibt, aber nicht jeder ausgebildeter Mediziner sein kann, werden die Helfer in ihrer Tätigkeit rechtlich geschützt. Verletzungen, die du bei deiner Hilfeleistung zusätzlich zufügst, können dir nicht angelastet werden. Selbst wenn du ihm bei der Seitenlage die bereits gebrochene Rippe ins Herz jagen würdest, kannst du dafür nicht belangt werden. Das man sich danach selbst Vorwürfe macht, steht auf einem anderen Blatt.
Damit soll letztenendes gesichert werden, dass die Hilfeleistung wegen rechtlicher Ahndung von zugefügten Schäden nicht unterlassen wird. Lieber falsch helfen, als gar nicht und sowieso nur in dem Rahmen, in dem du dir das zutraust.
2007-11-06 17:31:22
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answer #1
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answered by Nix 4
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besser verletzt als Sterben
deshalb sagt man heute sogar Motorradhelm abziehen, wenn er blau wird, selbst wenn er dadurch querchnittsgelähmt würde
na ja wäre schon sinnvoll, wenn man den Helm wenigstens richtig absetzen kann, um den Kopf nicht gleich abzureissen
2007-11-06 07:57:29
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answer #2
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answered by woko51 6
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Wenn Du glaubst oder erfährst, dass die Person am Rücken oder Hals verletzt sein könnte, dann solltest Du wohl besser vorsichtig sein mit Bewegen.
Im Idealfall dableiben - solange die Person bei Bewusstsein ist, ist die Seitenlage m.E. nicht zwingend bzw. könnte immer noch nachgeholt werden. Bei Bewusstlosen ist's wohl ein Abwägen.
Habe zum Glück noch keine solche Situation konkret erlebt.
2007-11-06 08:15:16
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answer #3
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answered by swissnick 7
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Hallo,
bei meinem kleinen Erste-Hilfe-Kurs haben sie gesagt, dass es immer wichtiger is Hilfe zu leisten und dem Opfer möglicherweise das Leben zu retten und man sollte keine Angst davor haben ihm was zu brechen oder so.
Eine Verletzung, wie z.B. eine gebrochene Rippe heilt schon wieder, Tote kann man nicht mehr zurückholen.
Also nur Mut!!!
2007-11-06 08:00:26
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answer #4
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answered by ladyxtina 3
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Die stabile Seitenlage wird auch bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen angewendet, da die Gefahr des Erstickungstodes durch ein mögliches Verlegen der Atemwege höher bewertet wird als die Gefahr weiterer Wirbelsäulenschäden.
Also bist du damit auf der sicheren Seite!
2007-11-06 07:56:49
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answer #5
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answered by schokominza 6
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ein rippenbruch oder eine lähmung ist ,denke ich,besser als wie wenn er ohne deine hilfe stirbt....
2007-11-06 07:24:30
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answer #6
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answered by ♥supermami♥ 5
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In erster Linie zählt den Verletzten am Ersticken zu hindern. Ich habe jemanden mal bei der Seitenlage den Arm gebrochen, aber ich denke das war das kleinere Übel.
2007-11-06 07:24:23
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answer #7
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answered by midnightflower402002 4
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Glaub mir, wenn du in solch einer Situation bist, stellst dir die Frage nicht mehr.
Dann ist es dir wichtiger, das diese Person nicht erstickt als das du dir Gedanken machst ob du sie verletzen würdest.
Ich habe es zwei mal durch und habe ohne Überlegung so gehandelt.
Hinter her habe ich mir Gedanken gemacht, aber es war richtig.
2007-11-06 07:54:47
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answer #8
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answered by grabbel85 4
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Wenn Du nicht hilfst, dann kannst Du dafür vom Staatsanwalt belangt werden. Bringst Du einen verwundeten in die stabile Seitenlage, dann hast Du nach den Möglichkeiten des Ersthelfers gehandelt und kannst für Folgeschäden nicht belangt werden.
2007-11-06 07:25:31
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answer #9
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answered by eddyerwin1 2
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Es wàr eigentlich gut, wenn jeder einen Kurs in Ersthilfe machen kònnte. Meiner Ansicht nach, gehòrte das zum Fùhrerschein, viel mehr, als die Teile des Motors zu kennen.
Leider bin ich bei Unfàllen zu nichts zu gebrauchen, weil ich umkippe wenn ich Blut sehe. Meins, das macht mir nichts, aber das von andern kann ich nicht sehen. Hab immer gehòrt, dass man Verletzte nicht bewegen soll, wenn der eine Rùckgradverletzung hat oder gebrochene Rippen, kanns ja noch viel schlimmer werden.
2007-11-06 08:00:33
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answer #10
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answered by diamante_vr88 4
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