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Ich meine damit der Monat und Tag - danke

2007-11-06 03:51:24 · 11 antworten · gefragt von Anonymous in Autos, Transport & Verkehr Sonstiges - Autos, Transport & Verkehr

Danke Euch das war mir sehr hilfreich. Heut hab ich sie draufgebracht.
Der Versicherung weigert sich ja zu zahlen, wenn man im Winter einen Unfall mit Sommerreifen baut.

2007-11-06 04:10:22 · update #1

11 antworten

würde ab Oktober die schlappen drauf tun ( also Herbst )

2007-11-06 03:54:16 · answer #1 · answered by Michael 5 · 0 0

Erstmal zur Klärung: Winterreifen werden aufgezogen und
Winterräder werden montiert. Umgekehrt funktioniert es nicht.
Die Vorschrift besagt, dass ein Fahrzeug mit Winterreifen
ausgestattet sein muss, wenn es die Straßenverhältnisse
erfordern. Eigentlich ganz einfach. Ich habe einen Ford
Tourneo ( Transit) und fahre das ganze Jahr hindurch mit
Winterreifen ( MICHELIN), seit Jahren. Ich habe noch nie
Schwierigkeiten gehabt, die Reifen halten ca 100000 km
und mir kann keiner ans Bein pinkeln.
Mit freundlichem Grinsen
SIMBALU

2007-11-06 10:42:30 · answer #2 · answered by Simbalu 3 · 1 0

Oktober bis Ostern.
Es gibt allerdings keinen Zwang Winterräder aufzuziehen,ebenso ist die Annahme,dass versicherungen nicht zahlen würden völlig falsch!
haftpflichtschäden müssen bezahlt werden,bei der kasko haben die meisten Versicherung den Zahlungsvorbehalt bei Grober Fahrlässigkeit auf Alkohol-und Drogenmissbrauch reduziert.Die Versicherungen zahlen also auch bei Kaskoschäden im Winter mit Sommerreifen,sofern sie die Beschränkung der GF in ihren Bedingungen festgeschrieben haben.

2007-11-06 05:00:32 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Da geht´s nicht um Monat oder Tag!
Winterreifen gehören dran, wenn die Aussentemperatur unter 5 Grad fällt. Da die Gummimischung der Sommerreifen da schlechte Haftung hat.

2007-11-06 03:56:10 · answer #4 · answered by Grudge 2 · 1 0

Wenn es kalt wird

2007-11-06 22:40:31 · answer #5 · answered by Knolli 6 · 0 0

der ADAC sagt "O bis O" also Oktober bis Ostern !

2007-11-06 04:40:57 · answer #6 · answered by Benno F 2 · 0 0

einen stichtag gibt es nicht. keinen offiziellen und keinen inoffiziellen.

du mußt nur immer straßenangepasste reifen haben. das heißt, sollte es im juli schneien, dann müßtest du auch dann winterreifen draufhaben, obwohl es juli ist.
genauso darfst du im januar mit sommerreifen fahren, solange die straßenlage es erlaubt.

2007-11-06 04:26:19 · answer #7 · answered by Constantin P 4 · 0 0

Die Faustregel lautet: „Von O bis O“, also von Oktober bis Ostern sollte man mit Winterreifen fahren.

Was viele Autofahrer bei diesem Thema weiterhin verwirrt: Obwohl die Straßenverkehrsordnung keine Winterreifen vorschreibt, sondern nur „angemessene Ausrüstung, insbesondere Bereifung", kann man trotzdem mit Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden.
Wer also mit für das Wetter unangemessenen Reifen unterwegs ist, muss zumindest mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Behindert man den Verkehr oder verursacht gar einen Unfall ohne Winterreifen, sind 40 Euro und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.

Autofahrer sind nur dann auf der sicheren Seite, wenn sie Winterreifen montiert haben – zum Beispiel um Steigungen sicher zu passieren und um die Bremswege bei Schnee und Matsch zu verkürzen. Wer dennoch „ohne“ unterwegs ist, muss sich um seinen Kasko-Versicherungsschutz nur dann Sorgen machen, wenn er sich grob fahrlässig verhalten hat – etwa wenn die Sommerreifen abgefahren waren und man auf einem Alpenpass einen Unfall hat. Die Haftpflichtversicherung hingegen „zahlt in jedem Fall“, so Stefan Eichhorn von der HUK-Coburg-Versicherung.

2007-11-06 04:06:18 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

Sobald die Witterungsbedingungen es verlangen. Ungeachtet des Datums.

2007-11-06 04:00:59 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

unter 7 grad verlieren sommerreifen ihre hafteigenschaften-also jetzt ist wechseln angesagt

2007-11-06 03:56:29 · answer #10 · answered by Anonymous · 1 1

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