Meien geschiedene Frau und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, sie das Aufenthaltbestimmungsrecht. Sie boykottiert in regelmäßigen Abständen meine Absicht, die Kinder ( 6 und 11) wie im Urteil festgelegt 14 tätig abzuholen unter Angabe von Erfindungen, die mich diffamieren sollen.
Wie kann ich mein Recht durchsetzen und kann eine vor Jahren erfolgte erweiterter Suizidankündigung meiner Ex dazu führen, dass ich dass alleinige Aufenthaltbestimmungsrecht erhalte statt ihrer.Kann ihre permanente Weigerung zum Verlust des rechtes führen?
2007-11-04
22:51:37
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5 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Gesundheit
➔ Alternative Medizin
Zunächst: Du hast mein Mitgefühl
Meine Freundin hatte den umgekehrten Fall, da enthielt ihr der Vater das Besuchsrecht, obwohl sie stundenlang mit der Bahn anreiste.
In ihrem Fall sagte das Jugendamt, dass man das Kind mit Polizeigewalt aus der Wohnung holen könne. Dies wollte meine Freundin ihrer Tochter nicht zumuten. Die Konsequenz war, dass ihr das Sorgerecht insgesamt entzogen wurde, da sie ja ihr Besuchsrecht nicht wahr nahm!
Bitte wende Dich also an das Jugendamt und teile ihnen genau diese Befürchtung mit und bitte sie, im salomonischen Sinne zu handeln. Notiere auf jeden Fall alle Deine Versuche samt Ausreden mit Datum. Vielleicht kann man die Zeiten zusammenlegen und ihr macht einen gemeinsamen Urlaub. Denn wenn es so läuft wie bei meiner Freundin, hat Deine Frau Eure Kinder längst beeinflußt. Während einer längeren Gemeinsamkeit habt ihr eher die Chance, Euch anzunähern, die Kinder können erfahren, wie Du wirklich bist.
Da die Suizidankündigung offensichtlich nicht wiederholt wurde, dürfte diese nicht zum Tragen kommen.
Mathieu Carriere hat übrigens eine Vätergruppe gegründet. Vielleicht findest Du eine Internetseite?
Nachtrag: Möchte mich dem P.S. meiner Vorrednerin anschließen! Am besten, Du stellst das Telefon bei Terminabsprachen auf Mithören bzw. nimmst Zeugen zum Besuchsantritt mit!!
2007-11-04 23:08:29
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answer #1
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answered by Anonymous
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Es gibt viele Wege, um nach Rom zu kommen, aber diesen Weg solltest du nicht allein gehen.
Ich kann dir nur raten, einen Anwalt zu nehmen und dein Recht auf alle Fälle durchsetzen, aber vergiß nicht, egal welchen Streß o.ä. du mit deiner geschiedenen Frau hast, dies auf Kosten der Kinder auszutragen, denn kein Kind der Welt hat dies verdient! Manchmal kann auch ein Verzicht auf den Kontakt zum Wohle der Kinder sein, auch wenn es für dich sehr schmerzlich ist.
Du hast gar nichts geschrieben, wie die Kinder darüber denken, oder sind diese von deiner geschiedenen Frau schon beeinflußt?
In Deutschland ist es schwer, die Kinder der Mutter zu entziehen.
Viel Glück!
P.S. Stelle nie Behauptungen auf, sondern lege nur Fakten dar, sonst kann es nach hinten losgehen.
2007-11-04 23:05:59
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answer #2
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answered by Zahlenfee 1
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Hallo Wolfgang,
warum nimmst du dir keinen Rechtsanwalt? Mit einem guten RA schaffst du das, koste es was es wolle.
Kämpfe um deine Kinder. Glaube mir, Kinder brauchen ihren Vater genauso sehr wie ihr Mutter. Aber wende dich nicht an das Jugendamt, das geht nach hinten los. Die nehmen immer die Kinder gleich komplett aus der Familie, wenn es Probleme gibt. Und versuche prüfen zu lassen ob die Selbstmordgefahr immer noch besteht.
2007-11-12 01:49:34
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answer #3
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answered by Claudia 3
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Hier bist du in der falschen Rubrik. Alternativ medizinisch, kannst du das Problem nicht lösen. ;-)
Nimm dir einen Anwalt.
Anne
2007-11-07 19:31:07
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answer #4
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answered by Anne 7
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Erstmal brauchst Du für alle Behauptungen Beweise oder zumindest glaubwürdige Aufzeichnungen der Vorgänge, konkret mit Datum und Aussagen, am besten noch mit Angabe von Zeugen, die alles bestätigen können.
Das Jugendamt oder ein Anwalt werden Dir sicher Rat geben können, wie weiter vorzugehen ist.
2007-11-04 23:01:09
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answer #5
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answered by swissnick 7
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