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Nein, ich habe mir kein fremdes Kennzeichen geklaut und damit illegal geparkt... ;-)

Ich werde wegen einem Parkverstosses angeklagt, der an mich adressiert ist aber ein fremdes Kennzeichen bennent.

Entweder a) war ich zur Tatzeit wirklich da, das Kennzeichen wurde bei der addressierung verwechselt, oder b) andersherum, das Auto wurde aufgeschrieben, bei der herraussuche des Halters ein Fehler begangen, oder c) habe ich das Kennzeichen womöglich entwendet und mir eine kostengünstige Parkmethode einfallen lassen und bekomme jetzt Lebenslänglich!

Die Frage ist, muss ich zahlen oder nicht?

2007-10-29 15:01:57 · 6 antworten · gefragt von bruce wayne 3 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

6 antworten

kurzer Tip vom Anwalt:

auf keinen Fall solltest Du irgendwas schreiben ... schreiben im Sinne von klarstellen, begründen etc.

man muss immer systematisch vorgehen und da lautet die erste Frage:

wie viel Zeit liegt zwischen dem angeblichen Verstoß und dem Zugang der Anhörung bzw. des Bußgeldbescheides ...
sind das weniger als drei Monate, kommen wir mit der Verfolgungsverjährung nicht weiter

falls Du erst eine Anhörung erhalten hast, solltest Du nicht reagieren, auf keinen Fall

hast Du bereits den Bußgeldbescheid erhalten, legst Du ohne jegliche Begründung Einspruch ein ... pass auf: Frist 2 Wochen !!!

wenn Du dann Nachricht vom Amtsgericht erhältst, schreibst Du nur:

Ich halte meinen Einspruch aufrecht, da der konkrete Schuldnachweis nicht geführt wurde; denn ich besitze kein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen ... und ich habe ein Fahrzeug mit diesem Kennzeichen weder am .... (Datum des angeblichen Verstßes) noch früher oder später geführt.

danach wirst Du in der Regel ohne mündliche Verhandlung eine gerichtliche Einstellungsverfügung erhalten.

falls Du Rechtsschutz versichert hast, geh zu einem Anwalt ... falls Du keinen guten kennst, melde Dich bei mir ... hier wirst Du geholfen ...

Euch allen einen schönen Tag !

2007-10-29 21:19:05 · answer #1 · answered by landyenthusiast 2 · 3 0

Hallo,

nein, Du solltest nicht zahlen, denn dadurch erklärst Du Dich mit diesem Bescheid einverstanden und gestehst "Deine Schuld" praktisch ein, die Du aber nicht hast.

Die Behörden irren sich auch/öfter mal, Du solltest also so schnell als möglich Einspruch einlegen, mit dem Hinweis, dass Du Dich an diesem Tag dort nicht aufgehalten hast, ggf. mit einer Zeugenangabe, und dass Du ein anderes Kennzeichen hast. Ganz wichtig: Die Frist einhalten, sonst wirst Du abgebuegelt.

Mein Tip: Ein Fax ist schnell und kostet weniger als ein Brief. Nicht vergessen, den Hinweis-nur per Fax-

Und noch ein Tip: Dieses Schreiben hat ein Mensch aus Fleisch und Blut an Dich aufgesetzt, dem Du ueberzeugend klarmachen solltest, dass ein Verschulden Deinerseits nicht vorliegt.

Liebe Grueße

2007-10-29 17:47:17 · answer #2 · answered by Alexandra S 4 · 3 0

die frage ist doch regulär schon beantwortet. du sollst für ein falschparken, mit einen auto, welches nicht mal dir zugeordnet werden kann, zahlen. was doch schon der widerspruch an sich ist. obwohl, wie kommen die auf dich, wenn das kennzeichen nicht deins ist?????
vielleicht haben die sich beim schreiben der anzeige, nur mit einen buchstaben deines kennzeichens vertan?? du solltest es eigentlich besser wissen. wenn es sich aber so verhält, wie ich aufgefasst, dann solltest du nichts zahlen müssen. nur dagegen anzugehen, kann letztendlich u.u. dir um ein vieles teurer werden. gebühren, gebühren und noch mal gebühren, so das am ende vielleicht aus 15 oder 20,00.-eus, 50 oder 70,00.-eus werden. daher solltest du abwegen.
nur wenn du total sicher und das recht auf deine seite siehst, zahl nicht.

2007-10-29 15:42:13 · answer #3 · answered by Anonymous · 2 0

Noch mal Glück gehabt. Ein kurzes Anschreiben als Stellungnahme dazu reicht völlig aus. Mehr schreiben solltest du aber auch nicht als dass du nie Besitzer oder Führer eines Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen warst. Alle weiteren Erklärungen solltest du für dich behalten, da diese eventuell auf höherem Wisssen, die nur der wahre Täter haben kann, beruhen könnten und dann drehst du dir deinen eigenen Strick.

2007-10-29 18:57:33 · answer #4 · answered by Nix 4 · 1 0

hilft alles nix, du gehst fuer den rest deines lebens in den knast.

2007-10-29 23:18:53 · answer #5 · answered by toxy³ ™ 7 · 0 0

Wenn Kennzeichen (im Brief) und Halter-Adresse nicht übereinstimmen, liegt natürlich ein Fehler vor.

Weisst Du denn nicht, ob Du zur Tatzeit da warst?

Würde Dir auch empfehlen, einen kurzen Brief zu schreiben, wonach Dir das genannte Kennzeichen gar nicht gehört. Mehr solltest Du nicht schreiben. Mit etwas Glück ist das Ganze dann "gegessen" - und andernfalls bekommst Du halt ein neues Schreiben.

2007-10-29 20:15:00 · answer #6 · answered by swissnick 7 · 0 0

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