Gemäß GmbH-Gesetz gibt es diverse Anforderungen an die Kapitalerhaltungspflicht einer GmbH. Wenn eine GmbH ihr Stammkapital nunmehr vollständig aufgezehrt hat, eine Insolvenz oder Liquidation für die Gesellschaft jedoch nicht in Frage kommt, kann dann das Stammkapital einfach neu eingezahlt werden? Ich rede von einer Stammkapitalneueinzahlung, nicht von der Gewährung von Gesellschafterdarlehen etc. Muss diese Neueinzahlung, sofern möglich, dann nochmals dem Gericht angezeigt werden?
2007-10-26
06:21:32
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gefragt von
Ronny M
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