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Auch wenn der Käufer eine Privatperson ist?

2007-10-26 00:54:28 · 6 antworten · gefragt von rrooaarr 3 in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

Hat jemand einen Link mit dem Gesetz?

2007-10-26 01:01:47 · update #1

Also ich meine, muss der Käufer unbedingt eine Rechnung bekommen, auch wenn er sagt, dass er keine braucht?

2007-10-26 01:08:32 · update #2

6 antworten

Der gewerbliche Händler muss jeden Finanzvorgang, also auch jeden Verkauf belegen. Da er sowieso eine Rechnung schreiben muss, ist es nur logisch, dass er sie dem Packet beilegt, und sie nicht ins Altpapier schmeißt.

2007-10-26 01:30:17 · answer #1 · answered by Brezelchen 5 · 1 0

Nein, ein gewerblicher Händler muß nicht in jedem Paket eine Rechnung beilegen. Es reicht wenn der Lieferschein im Paket liegt, so kann er die Rechnung mit der Post getrennt schicken.

2007-10-26 00:58:27 · answer #2 · answered by 7 · 3 0

Nicht unbedingt. Die Rechnung kann auch extra (gesondert) zugestellt werden.

Aber eine Rechnung "muss" auf jedem fall dem Besteller zukommen gelassen werden. Auch wenn darauf verzichtet werden würde.
Egal ob Privatperson oder Gewerbetreibender.

Ohne Ausstellung der Rechnung würde der Verkäufer "Schwarzgeld" einnehmen, da die Einnahme nicht verbucht wird.

2007-10-28 06:40:21 · answer #3 · answered by Anonymous · 1 0

Ja, das gehört von Rechtswegen dazu.

VlG Janeta

2007-10-26 00:57:06 · answer #4 · answered by Janeta 3 · 1 0

Du kannst eine Rechnung auch e-mailen - nirgendwo steht geschrieben, dass Du die Rechnung ausdrucken musst.

Ein Lieferschein macht Sinn, andererseits kannst Du auch hier eine E-Mail schreiben "heute geht Sendung raus mit Inhalt xyz - bitte kontrollieren Sie die Vollständigkeit".

2007-10-26 07:38:03 · answer #5 · answered by swissnick 7 · 0 0

Nein! Die Rechnung kann auch mit getrennter Post versandt werden. Der Sendung sollte ein Lieferschein beiliegen, der zu Kontrollzwecken notwendig ist. Nur, wenn eine solche Möglichkeit vorhanden ist, kann der Kunde die Rechnung mit dem Sendungsinhalt vergleichen und abstimmen. Bis dahin gilt die Sendung als nicht zugestellt bzw. die Zustellung als "schwebend unwirksam". Die Rücksendefrist beginnt mit dem Eintreffen des LS oder der Rechnung beim Kunden!

2007-10-26 01:44:11 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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