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Bitte diesmal nicht nur zwei Sätzchen sondern fundierte, poltisch oder juristisch begründbare Aussagen. Danke, Ihr Lieben!

2007-10-24 05:40:10 · 17 antworten · gefragt von Anonymous in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

@Waldino: Hab die Sendung gesehen, bin ganz Deiner Meinung!

2007-10-24 07:11:51 · update #1

@Fabian: erstmal hätte ich es schön gefunden wenn du mir, der Fragestellerin geantwortet hättest und nicht einem anderen Antworter widersprochen. Dann möchte ich mal sagen, dass ein Ausländer ohne festen Wohnsitz in Deutschland mit dem Tatvorwurf eines Sexualdeliktes an einer Minderjährigen ganz genauso lange in U-Haft säße. Was bedeutet „unter solchen Umständen“? Wie genau kannst du die Bedingungen in einem türkischen Gefängnis im Vergleich zu einem Deutschen beurteilen. Abgesehen von den Bildern die man auf RTL zu sehen bekommt? Wie begründest du deine Aussagen? Hast du Beispiele? Präzedenzfälle?

2007-10-24 07:12:44 · update #2

@swissnick: Auch du, wie begründest du das was du sagst? Du glaubst nicht…? Seit wann ist Juristerei eine Glaubensfrage? Glaubst du dann auch, der türkische Richter sitzt mit einem roten Fez auf dem Kopf auf dem Gebetsteppich, reibt sich den Schmerbauch und sagt zu seiner kopftuchtragenden Ehefrau „Diese Schweinedeutsche isch nix lasse frei. Ich dann lasse frei, wenn habe Lust. Und heute keine Lust. Isch erst lasse frei, wenn kriege Bruder Ali in Deutschland Dönerbudelizens. Gell Ayse…“ Und Ayse nickt mim Kopp…

2007-10-24 07:13:01 · update #3

@craobh: Du würdest dich wundern wie viel hochintelligentes Fachpersonal hierin Y!C rumspringt. Auf das Statement meines Lieblings-Juristen warte ich allerdings noch…

2007-10-24 07:13:22 · update #4

@Markus: Wieso ist das nicht möglich?? Ich hab doch nicht gefragt wie man den „Fall Marco“ beurteilen sollte, sondern was an der Haltung der türkischen Justiz auszusetzen ist…

2007-10-24 07:13:45 · update #5

@mcpsyco66: Danke! Endlich mal einer, der Frage gelesen und sogar verstanden hat! Du könntest doch tatsächlich mein zweiter Lieblingsjurist werden ;-) Auch deine Nachträge sind Zucker!

2007-10-24 07:14:06 · update #6

@Maus: Äh… wenn du noch mehr Fragen hast, stell sie doch einfach mal bei Yahoo! Clever… soll ne ganz gute comunity sein… Noch mal: Es geht nicht um den „Fall Marco“, sondern die Haltung der türkischen Justiz ZUM „Fall Marco“

2007-10-24 07:15:00 · update #7

@elhe: Also, deine Statements sind auch nicht gerade fundiert. Entgegen der weitverbreiteten Meinung ist die Türkei kein islamisches Land mit einer islamischen Regierung sondern seit 1923 demokratische Republik und damit ein Rechtsstaat. Auch das Rechtsystem lehnt sich nicht an irgendein Shariagesetz an, sondern ist eine Anlehnung an das italienische Gesetzbuch. Weiter wird in der Türkei Ehrenmord nicht toleriert, sondern aufs schärfste bekämpft. In der Türkei sind die Strafen für Ehrenmord und Blutrache um ein vielfaches höher, als vergleichsweise bei uns, weil deutsche RichterInnen immer noch relativ milde mit den Tätern umgehen unter Berücksichtigung eines dubiosen Verständnisses für Kultur und Tradition. Und nur so am Rande, Moslems haben kein eigenes Land. Wie solln das heißen? Moslemland? Oder Moslemistan? Und was spricht man da? Moslemerisch?

2007-10-24 07:15:49 · update #8

Was allerdings das Verantwortungsgefühl der Eltern angeht, teile ich deine Meinung. Aber auch das liegt nicht in der Hand der türkischen Justiz und hat auch nix mit meiner Frage zu tun…Noch mal: Es geht nicht um den „Fall Marco“, sondern die Haltung der türkischen Justiz ZUM „Fall Marco“

2007-10-24 07:16:06 · update #9

@pj: Danke! Du hasts verstanden! Siehst du, entgegen craobhs Meinung gibts doch echte Juristen hier :-)

2007-10-24 07:18:50 · update #10

@Silvia: Danke Silvie, ich seh nicht alles ganz so wie du, aber deine Antwort hatte Hand und Fuß! Vielen Dank!

2007-10-24 07:19:50 · update #11

@Lassie lebt: Jau Lassie!! Du triffst den Nagel auf den Kopf!

2007-10-24 07:20:06 · update #12

@mu6: Ja, da sachste was! So was von wahr...

2007-10-24 09:34:49 · update #13

@doppeltreter: Danke, Mann! Das passt!

2007-10-24 09:35:51 · update #14

@mcpsyco: Ich hoffe, er kommt noch! Aber wenns soweit ist, wirst dus merken: Die klügste Antwort, der heißeste Avatar, der schönste Name... Und wenn er auftaucht schmelze ich dahin wie... Schmelzkäse... :-)

wenn er das jetzt liest.. ojeoje... er mag doch keinen Personenkult...

2007-10-24 09:45:39 · update #15

@Stefan H: You got it!

2007-10-25 22:03:01 · update #16

@creamy: Danke für die dringend benötigten Hintergrundinformationen!

2007-10-25 22:03:46 · update #17

@moi: jaaa, war er *zwinker* und er ist mindestens so toll wie Allen...

2007-10-25 22:06:21 · update #18

17 antworten

vorweg: es ist wieder einmal viel nonsens gepostet worden, die üblichen banalitäten halt - aber zu meiner freude lassen sich auch einige recht fundierte beiträge ausmachen, die mein arg zerüttetes zutrauen zur qualität der forums wieder etwas herstellen. danke pj, danke mcpsycho, danke mu6. was ihr über das türkische rechtssystem sagt ist richtig und braucht eigentlich nicht ergänzt zu werden.

anzufügen wäre höchstens, dass auch die türkische justiz so konzipiert ist, dass richterwillkür nicht stattfinden kann, weil organisation und zuständigkeiten über jede instanz revision vorsehen und - , was vielleicht im vorliegenden fall von höherer bedeutung ist - die grundsätzliche richterliche unabhängigkeit natürlich im rahmen der internen, disziplinarischen richteraufsicht kontrollierbar ist.

die judikative versteht sich in der türkei traditionell als demokratische institution. die richterpersönlichkeiten , ja die gibt es, sehen sich mehrheitlich dem säkularen staatsgedanken atatürks verpflichtet, nicht etwa der sharia oder dem osmanischen recht. in aller regel, und das ist die quintessenz, sind willkür oder korruption in der türkei nicht mehr aber auch nicht weniger ausgeprägt als in westeuropa.

ich habe verschiedentlich gelesen, dass user im fall marco w. ein eingreifen der politik gefordert haben. seltsam, seit wann ist die gängelung der judikative durch die exekutive mit demokratischen prinzipien vereinbar? wäre dieser weg beschritten worden, hätte ich grösste bedenken, ob die judikative in dem zu erwartenden politischen showdown mit der konservativen regierung über die künftige ausrichtung des landes genügend integrität beweisen könnte. aber so, wie es sich jetzt darstellt ist am system nichts auszusetzen. das ist hoher standard.

cx

2007-10-25 00:38:21 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 1

Für mich wirft dieser Fall sicher keine Zweifel an dem türkischen Rechtssystem auf. Auch bei uns wäre Marco in der gleichen misslichen Lage.
Begründung:
Nach § 177 StGB wäre Marco hier auch eines Verbrechens (§12 StGB, Mindeststrafe nicht unter einem Jahr) beschuldigt worden. Wäre Marco Ausländer und auf Besuch hier in Deutschland, dann würde die Staatsanwaltschaft sich des § 112 bedienen und Marco in U-Haft nehmen. Denn §112 (2) 2. StPO betrifft die Fluchtgefahr, die bei einer Ausreise aus Deutschland dann ja gegeben wäre. Ganz einfach. Ich sage nur eines dazu:
Finger weg von Minderjährigen!

@ elhe
Der §177 bezieht sich auf sexuelle Handlungen, also Nötigung, das Eindringen in den Körper würde es dann zu einer Vergewaltigung machen
@ Silvia H
Das Problem vor dem die Türkei steht ist die Fluchtgefahr. Es wäre bei uns auch nicht möglich derartige Auflagen zu gestalten - kein Wohnsitz, keine Arbeit, keine Chance raus zu kommen.
@mischma2000
wer ist denn deine Nummer1? ;-) Danke für das nette Kompliment...
@moi
wartest Du auf den Gleichen wie ich? Will sehn....!!!Putt putt putt, na komm schon...... ;-)
...und scheinbar war er da und ich hab's nicht gemerkt!heul...

2007-10-24 13:07:43 · answer #2 · answered by mcpsycho66 3 · 4 1

Wenn Du die Sendung gestern gesehen hättest, wüßtest Du, dass er sich auch in Deutschland strafbar gemacht hätte!

Ich hab da langsam kein Mitleid mehr!

2007-10-24 12:48:25 · answer #3 · answered by waldino07 3 · 4 2

VERGEWALTİGER GEHÖREN İN DEN KNAST

2007-10-24 16:51:40 · answer #4 · answered by TONY 1 · 2 1

EIne der wenigen Aktionen die die Türkei schon auf EU Level hat ist ihre Strafprozessordnung- die der TR entspricht weitesgehend der Deutschen!
Die haben es nur leider nicht geschafft wie es für ein Jugendstrafrecht üblich ist, (hierzulande) die Pressefritzen und die sensationsgeilen Fernsehteams raus zu halten. In D -Land wärhe ein Verfahren gegen einen Jugendlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit , da ist eine relativ ordentliche Abwicklung kein Thema. Ein weiteres Problem ist die Korruption, die in der TR sicher deutlich höher ist als bei uns, da werden Indiskretionen gekauft und in Umlauf gebracht, egal ob sie stimmen oder nicht. Der öffentliche Rummel sorgt jedenfalls dafür, das dort kein regelgerechtes Verfahren abgehalten werden kann. Ohne Öffentlichkeit und ohne Medien, hätte auch die Klägerin (ohne ihre Eltern) vor Gericht befragt werden können.
Ich sehe in der Sensationsbetonten Berichterstattung und bei der Korruption die Probleme, die das Verfahren fragwürdig erscheinen lassen.

2007-10-24 16:28:06 · answer #5 · answered by Mu6 7 · 2 1

also es gibt da ein paar gründe die einem zweifel lassen kommen. marco selbst ist ja noch minderjährig. in solchen fällen, in denen minderjährige so belastet werden (also mit der anklage) ist ein beschleugnigtes verfahren vorgesehen, damit man die person so kurz wie möglich in uhaft behält. in deutschland wäre der junge nicht mehr in haft, sondern unter auflagen freigelassen, bis das mädchen ausgesagt hätte. zudem ist ja durch gutachten festgestellt worden, dass das mädchen noch jungfrau ist. dadurch besteht kein dringender tatverdacht mehr und auch die fluchtgefahr ist sehr gering. und nur unter den umständen dass ein dringender tatverdacht vorliegt und fluchtgefahr besteht, ist eine so lang uhaft angebracht. in der türkei verschiebt man die verhandlungen immer wieder. das wäre in D undenkbar. solchen fällen wird höchste priorität zugesprochen, aber nein das mädel is ja nich beriet ausszusagen. Jugendliche so lange in uhaft zu halten wäre in deutschland sicher nicht möglich. es sei denn die oben genannten bedingungen seien erfüllt. das ganze verfahren dass dort läuft, lässt an der rechtmäßigkeit des systems zweifeln, da gegen menchenrechte verstoßen werden. viele beobachter haben dein eindruck, es ginge in dem verfahren nicht objektiv zu, was gegen demokratie spricht. wenn die türkei solche ausnahmefälle so behandelt, wird sie es sicher nicht in die eu schaffen.

2007-10-24 13:27:12 · answer #6 · answered by Silvia H 2 · 1 0

Auch in Deutschland bleibt ein Tatverdächtiger in U-Haft, wenn er keinen festen Wohnsitz im Inland nachweisen kann und/oder Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht. Zumindest die ersten beiden Punkte treffen im Fall Marco zu.
Jeder der ins Ausland fährt muß sich darüber klar sein, daß die Haftbedingungen dort nicht unbedingt den deutschen Vorstellungen entsprechen. Auch z. B. in Italien, Spanien oder Frankreich ist eine U-Haft nicht gerade ein Zuckerschlecken.
Das, was Marco vorgeworfen wird, ist auch in Deutschland strafbar, allerdings wäre das Strafmaß bei einem Jugendlichen bei uns wesentlich geringer.
Es steht und aber nicht zu, das Strafrecht eines souveränen demokratischen Staates in Frage zu stellen. Wir müssen vermeiden, immer und überall zu erwarten (oder gar zu verlangen), daß deutsches Recht und deutsche Rechtsgebräuche zur Anwendung kommen. Und ob wir das bessere Rechtssystem haben, ist auch fraglich. [Ich erinnere hier nur an den Foltermord in der Siegburger Justizvollzuganstalt] Un die Zeiten, wo es hieß "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen" sind zum Glück seit über 60 Jahren vorbei.
Ob Marco sich schuldig gemacht hat oder nicht können wir von hier aus nicht beurteilen, da uns die Fakten nur in der von den Medien vorgefertigten Form bekann sind, was erfahrungsgemäß nicht unbedingt immer der Wahrheit entsprechen muß.
In meiner über zwanzigjährigen Tätigkeit als Schöffe sowohl im Jugend- als auch im Erwachsenenstrafrecht habe ich gelernt, wie schwer es oft ist, die Wahrheit aus den verschiedenen Aussagen herauszufiltern.

2007-10-24 13:26:34 · answer #7 · answered by pj 5 · 2 1

Also, wenn Du juristisch, fundierte Fachantworten erhalten möchtest, bist Du hier wohl falsch. Schau mal unter ....www.frag-den-Anwalt.de

2007-10-24 12:56:30 · answer #8 · answered by Anonymous · 2 1

als grosser Fan von Boston Legal und juristisch vollkommen uninformierter Laie kann ich nur fragen:
Und, war er da ?

*gg*

2007-10-25 10:50:08 · answer #9 · answered by irgendjemand 4 · 0 0

Also für mich wirft der "Fall Marco" keinen Zweifel am türkischen Rechtssystem auf....
Denn es ist das TÜRKISCHE Rechtssystem und NICHT das Deutsche!!

In diesem Sinne....

2007-10-25 05:58:33 · answer #10 · answered by Stefan H 7 · 1 1

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