Du hast eine HÄNDLERGEWÄHRLEISTUNG von 6 Monaten, so lange ist der Händler zuständig und muss das Gerät reparieren oder umtauschen. Danach müsstest Du beweisen, dass ein Fehler von Anfang an vorhanden war, denn nur dann tritt die erweiterte Gewährleistungsfrist von 2 Jahren in Kraft. Da man das bei elektronischen Geräten aber normalerweise nicht kann (beweisen, dass der Fehler schon da war), bieten die meisten Hersteller von sich aus eine GARANTIE von 2 Jahren an; die hat allerdings oft Haken und Ösen. Thema XBox: Das Ding hat ein Laufwerk, und ich verwette mein hinteres Körperteil darauf, dass mechanische Bauteile von der Garantie ausgenommen sind. Genauso wie bei Laptops meist Akkus (Verschleißteil) und Displays (kein Verschleißteil, aber das teuerste an den Dingern). Letztlich bleibt eine tatsächliche "Garantie"frist von 6 Monaten übrig, wie es schon vor den neuen tollen Verbraucherschutzgesetzen war, und alles, was danach kommt, ist Glückssache.
Hier
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/
im Sendungsarchiv unter der Rubrik "Vorsicht Kunde" werden gelegentlich solche Fälle geschildert, und auch oft erklärt, wie das mit Gewährleistung und Garantie ist. Klick' Dich mal durch, sind sowieso Videos, die man gesehen haben sollte.
2007-10-20 21:57:05
·
answer #2
·
answered by Lucius T Fowler 7
·
0⤊
0⤋
Wenn der Hersteller nicht explizit eine Zeitangabe macht, 6 Monate. Ansonsten solange, wie draufsteht.
Und für die Unverbesserlichen: Garantie (in DE von 6 Monaten bis xJahren) ist nicht gleich Gewährleistungspflicht (2 Jahre). Bei Gewährleistung liegt die Beweispflicht keim Käufer, dass das Gerät von Anfang an einen Schaden hatte und man es erst nach Ablauf der Garantie festgestellt hat (aber innerhalb von 2 Jahren).
2007-10-20 21:49:32
·
answer #4
·
answered by Apollo 4
·
1⤊
2⤋