Es gibt Gemeinden, da muß der Einsatz vom Verursacher bezahlt werden. Das bist in diesem Fall Du.
2007-10-18 05:58:40
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answer #1
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answered by Anonymous
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Wer hier tatsächlich zahlen muss, oder nicht, weiß ich auch nicht. Ich weiß aber, dass jeder normale Mensch in Deiner Situation genau das Gleiche tun würde, bzw. getan hätte.
Was mich aufregt, sind diese klugscheißerischen Aussagen wie " Du hättest nach dem Namen fragen solle, bla, bla, bla",
oder " .....nicht aus den Augen lassen....bla, bla, bla"
"...sich erst halbwegs sicher informieren bla, bla, bla"
Das kann doch nur von irgendwelchen Sesselpupsern kommen, die sich im Leben noch nie einer Situation gegenüber sahen, die schnelles Handeln erfordert hat.
"Grau ist alle Theorie" (Zitat Ende)
Solche Leute sollten vielleicht mal am wirklichen Leben teilnehmen, anstatt sich den Hintern vor dem PC breit zu sitzen. Ich hoffe inständig, dass von diesen beiden Herren keiner anwesend ist, wenn ich einmal schnelle Hilfe brauche.
Mann, da könnte ich wirklich zum Elch werden.
2007-10-17 10:38:44
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answer #2
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answered by HPD 7
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Du mußt den Feuerwehreinsatz nicht bezahlen, da Du ja in gutem Glauben gehandelt hast. Wenn solche Einsätze kostenpflichtig wären würde ja niemand mehr die Feuerwehr anrufen. Du müsstest den Feuerwehreinsatz nur bezahlen wenn Du vorsätzlich gehandelt hättest und das muß Dir erst nachgewiesen werden. Habe gerade meinen Mann gefragt, der ist Feuerwehrmann und Verwaltungsfachangestellter in Feuerwehrsachen, er schreibt auch die Rechnungen für kostenpflichtige Feuerwehreinsätze.
2007-10-17 10:55:15
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answer #3
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answered by ↓ 7
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Ich hatte mal eine ähnlich bescheide Situation.Meine Arbeitskollegin litt unter Depressionen und neigte stark zum Alkohohl.Eines tages rief sie mich in ihrem Rausch an,sagte heulend ich soll ihrer Tochter sagen,das es ihr leid täte....sie liebt sie aber es ginge nicht mehr.Sie hätte sich schon entsprechende Mittelchen zugeführt um ihrem ewigen leid ein ende zu setzten.Ich hatte direkt Alarm in meinem Kopf und habe selbstredend die Polizei dort vorbei geschickt.Zu meiner grossen Verwunderung kamen dann die kuriosen Fragen des Polizeibeamten,ob ich gesehen habe,das die Frau etwas eingenommen hat :-O Nein,hatte ich natürlich nicht,denn sie rief mich ja an und informierte mich.Der Polizist meinte dann zu mir,er schickt nun eine Streife und die Feuerwehr dort hin.Aber(!!!!!)...wenn die Frau nun als folge ihres Alkohohlkonsums mist erzählt hat.....wohlmöglich nicht mehr daheim sei oder aber eingeschlafen ist.....die Kollegen nun gewaltsam die Tür öffnen und es befindet sich keiner in Lebensgefahr,dann käme ich für jegliche Einsätze,Unkosten(evtl defekte Tür) auf.Ich dachte mich knutscht ein Elch.Ich fragte auch,wie ich mich denn bitte in Zukunft verhalten soll.Aus Angst vor den Konsequenzen gemütlich ins Bett legen,während ein andere vielleicht/vielleicht aber auch nicht Selbstmord begeht???
Es kamen keine Kosten auf mich zu.Die Frau wurde unverletzt angetroffen(sie hat die Tür selbstständig geöffnet)
Komplett keine Fragen hatte ich am nächsten Morgen.....Sie erschien zur Arbeit,als sei nie etwas vorgefallen........grrrrrrrr!
2007-10-17 11:03:41
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answer #4
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answered by geneviewe76 2
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Der Notruf kostet nix, auch wenn es nur ein Fehlalarm war. Aber wehe, Du machst das mit Vorsatz, Feuerwehr und Polizei haben einen verdammt hohen Stundenlohn!
2007-10-17 10:29:55
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answer #5
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answered by Wilken 7
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War wohl auch in den Gedanken etwas verbogen, die Frau...
Ich zitiere mal aus dem unten angegebenen Link:
"Was kostet der Einsatz der Feuerwehr?
Wird die Feuerwehr im guten Glauben alarmiert kostet es niemanden etwas, auch wenn sich herausstellt, dass kein Einsatz nötig war. Bei absichtlichen Fehlalarmierungen ist der Einsatz gemäß der Gebührenordnung der Feuerwehr zu bezahlen. Ferner gilt: Brandeinsätze sind kostenlos, es sei denn der vorsätzliche Brandstifter wird ermittelt. Menschen- und Tierrettungen sind immer kostenfrei. Wichtig ist, dass jemand den Notruf 112 anruft. Die Erfahrung ist, je größer das Feuer, desto weniger Notrufe!"
Wenn ich mich erst versichern müßte, daß es brennt, wenn mir jemand sagt, es wäre so, dann könnte dieses Zögern Leben kosten.
Man sollte allerdings beim Notruf den "Brandmelder" dabeihaben, um den Rettungsdiensten genauere Auskunft über den Umfang des Notfalls machen zu können.
2007-10-17 11:10:08
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answer #6
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answered by dergurz 4
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Es wird Dir nichts passieren. Du hast richtig gehandelt, denn ein Notfall ist ein Notfall und wird auch so abgerechnet, selbst wenn es falscher Alarm war. Nur wer sich einen Jux erlaubt und Notrufe loslässt ohne jeglichen Grund kann verurteilt werden. Stell Dir mal vor, dass keiner mehr anrufen würde, aus Angst zahlen zu müssen! Noch gibt es keinen "Notrufunterlassungszwangparagraphen", aber einen wegen unterlassener Hilfeleistung!
2007-10-17 10:43:59
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answer #7
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answered by mcpsycho66 3
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Guten Morgen an alle ...
bezahlen mus man nur den Notruf-
m i s s b r a u c h ...
was Du ausgelöst hast, war ein Fehlalarm, wobei dieser noch nicht einmal fahrlässig war; denn fahrlässig heisst, sich leichtfertiger zu verhalten, als ein durchschnittlich intelligenter und lebenserfahrener Mensch ...
niemand kann erwarten, dass Du Dich zunächst vor Ort selbst vom Sachverhalt überzeugst, bevor Du den Notruf anrufst ...
Du hast korrekt gehandelt und wirst nicht zahlen müssen ...
und wenn es irgendein Problem gibt, wende Dich per mail an mich ... ich werde Dir da raushelfen ... auch ohne advocard :-)
schönen Tag an alle !!!
2007-10-17 20:31:13
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answer #8
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answered by landyenthusiast 2
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Niemand muss zahlen.
Besser einmal umsonst gerufen als wenn es zu spät ist.
2007-10-18 08:55:42
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answer #9
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answered by Knolli 6
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Hallo,
Ist denn schon jemand an dich mit einer Rechnung zwecks Zahlung herangetreten?
Du müsstest dich doch erst dann wehren, nachdem du eine konkrete Zahlungsaufforderung erhalten hast.
Die Feuerwehr könnte die ganze Aktion ja auch als Übung bewerten.
Also zunächst abwarten und Tee trinken,
meint o.boy
2007-10-18 02:13:32
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answer #10
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answered by ? 6
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