In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht, eine Mitführpflicht ist per Gesetz in Deutschland nicht vorgesehen. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.
2007-10-13 22:58:39
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answer #1
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answered by estrella 5
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Du bist nicht verpflichtet, Deinen Ausweis bei Dir zu haben, aber wenn sie Dich kontrollieren, können Sie Dich zur Feststellung der Personalien mit aufs Revier nehmen, und es gibt schönere Orte, wo man einen halben Nachmittag verbringen kann. Ich wohne im bayerisch-tschechischen Grenzgebiet und trage neuerdings meinen Ausweis immer mit mir: Die suchen gerade verstärkt nach illegalen Einwanderern, und da ich nicht typisch deutsch aussehe, vereinfacht es die Sache, wenn man einen Ausweis dabei hat. Aber unsere Polizei ist im Allgemeinen recht freundlich; bei mir waren sie auch schon mal mit der Kontokarte zufrieden.
Das Gesetz, das Du meinst, bezieht sich auf so genannte "verdachtsunabhängige Kontrollen", das stammt nicht aus der Hitlerzeit, sondern ist aktuell gültig, z.B. hier im Grenzbereich, aber auch an "gefährlichen Orten", wie z.B. in einigen (Teil-)Bezirken Berlins, und die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) darf natürlich auch an Bahnhöfen und Flughäfen kontrollieren.
2007-10-14 06:17:21
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answer #2
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answered by Lucius T Fowler 7
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Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.
Die Ausweispflicht ist in § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) gesetzlich verankert.
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Ausweispflicht umfasst nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter bestimmten Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
2007-10-14 06:01:00
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answer #3
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answered by mutti_frankfurt 2
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Hallo,aus Freiburg,
Ja grundsetzlich ist jeder Bürger verpflichtet,den Personalausweis mitzufüren.
Habe selber schon Erfahrung in München gemacht,die Folge war eine saftige Geldstrafe.
Es besteht aber eine Toleranzgrenze
2007-10-15 09:45:06
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answer #4
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answered by eisenfinger 1
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Nein!
§ 1 Personalausweisgesetz sagt nur, dass Du ein Personaldokument besitzen musst (da reicht als Ersatz aber auch ein Pass) und den vorzeigen musst. Von Mitführen steht da nichts! Wenn Du ihn dabei hast, musst Du ihn vorzeigen. Wenn nicht, ist das nicht bußgeldbewehrt.
Es empfiehlt sich aber trotzdem, das Teil dabei zu haben, wenn man nicht mal ein paar Stunden auf einer Polizeiwache rumsitzen will.... Das wäre nämlich zulässig, auch wenn hier manche meinen, ein Führerschein würde reichen - das stimmt nicht!
Stefan
2007-10-15 07:44:32
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answer #5
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answered by Stefan R 5
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Was ist so schwierig, einen Ausweis mitzufuehren ?(rumschleppen ist wohl nicht der richtige Ausdruck) Die ID-Karten heutzutage sind ja meist im Scheckkartenformat, welches ueberall Platz findet. Ausserdem, mal abgesehen von den gesetzlichen Vorschriften, ist es ja auch in Deinem eigenen Interesse, dass Du Deine Identitaet im Bedarfsfall nachweisen kannst.
2007-10-15 07:06:05
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answer #6
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answered by Anonymous
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Den PA musst Du nicht bei Dir haben.
2007-10-14 06:01:40
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answer #7
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answered by Knolli 6
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Gesetz ist wohl uebertrieben auf jedenfall musste Dich immer ausweisen koennen ansonsten koennte es laengere Zeit dauern bis sie Deine Personalien ueberprueft haben - also Personalausweis ist wohl Pflicht.
2007-10-14 05:53:07
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answer #8
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answered by Anonymous
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nö
2007-10-15 02:43:36
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answer #9
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answered by Anonymous
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nach geltendem recht musst Du als deutsche staatsbürger keine ausweispapiere mitführen,- als fussgänger! allerdings bist Du bezüglich Deines namens und Deiner adresse im geltungsbereich des grundgesetzes einem hoheitsbeamten gegenüber auskunftspflichtig (verbal), als ausländer musst Du Dich glaube ich ausweisen können. strafbar ist das nicht-mitführen eines personal-ausweises nicht. wenn Du fahrzeugführer bist, ist das mitführen er fahrerlaubnis vorgeschrieben, aus naheliegenden gründen.kannst Du den während Du ein fahrzeug führst nicht vorweisen, ist ein verwarnungsgeld und ggf. ein besuch auf dem polizeirevier fällig, um den besitz der fahrerlaubnis nachzuweisen- so war es jedenfalls bisher, aber vielleicht geht das inzwischn auch on-line über den polizei-komputer.
2007-10-15 00:28:15
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answer #10
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answered by Gerhard S 5
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