.. weil man etwas "gestoert" ist? Hntergrundstory: ich kenne einen Mann(41 Jahre)der sich unsterblich in meine Tochter (17)verliebt hat. Meine Tochter lacht darueber,sie hat einen Freund mit dem sie 1,5 Jahre zusammen und wohl auch gluecklich ist. Dieser Mann erhaelt eine EW Rente bis seine Altersrente beginnt, und erzaehlt jedem der es hoeren moechte oder auch nicht, dass er tun und lassen kann was er moechte, denn er habe ja seine amtlich bestaetigte Rente wegen WAHNSINN.(eigene Aussage) Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass er jetzt einen Freibrief hat und sich benehmen kann wie er moechte. Z.B. meiner Tochter nachstellen, gestern bruellte er mir zu, meine tochter sei ja bald 18, dann gehoere sie ihm.. und er raeumt alles aus dem Weg was sich ihm in den Selben stellt. Was macht Deutschland mit solchen Menschen, haben die wirklich einen Freibrief?Warum sind die nicht wenigstens vorruebergehend in einer Anstalt?
2007-10-11
07:34:36
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9 antworten
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gefragt von
Gabi
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in
Gesundheit
➔ Psyche
Eine Erwerbsminderungsrente ist durchaus denkbar, wenn er durch seinen "Wahnsinn" auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr einsetzbar ist. Wenn er einen Gutachter hat der ihm das bestätigt und der RVT ihm daraufhin die Rente bewilligt.... Ein Freibrief ist das jedoch in keinem Fall. Androhung einer Straftat, Belästigung, Erregung öffentlichen Ärgernisses sind und bleiben trotzdem Straftaten, auch wenn ihn unter Umständen die Einsicht in die Unrechtmäßigkeit seines Tuns durch seine Krankheit verwehrt bleibt. Zum Selbstschutz und zum Schutz der Allgemeinheit könnte man ihn in "betreutes Wohnen", oder eine geschlossene psychatrische Betreuungseinrichtung vermitteln. Ein psychologisch-psychatrisches Gutachten wäre dafür jedoch von Nöten. Wenn es derartige Ausmaße annimmt, sollte man eine Anzeige in Betracht ziehen. Anfänglich würde dies vielleicht als Nachbarschaftsstreit gedeutet, bei Häufung jedoch bliebe ein Verfahren nicht aus. Im Verlaufe dessen man sicherlich ein Gutachten erstellen lassen könnte.
2007-10-11 19:24:38
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answer #1
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answered by Nix 4
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Psychoterror durch hartnäckiges Nachstellen, Telefonanrufe oder Emails wird in Kürze strafbar, der Bundesrat billigte ein Gesetz, das "Stalking" strafbar macht. Stalkern drohen künftig drei Jahre Haft - in schweren Fällen sind sogar zehn Jahre Gefängis drin.
Nach Veröffentlichung der Neuregelungen im Gesetzblatt macht sich strafbar, wer einem Menschen nachstellt, über Telefon, Computer oder Bekannte unerwünschten Kontakt herstellt oder Waren und Dienstleistungen für das Opfer bestellt. Bei Todesgefahr oder schwerer Gesundheitsschädigung können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden, beim Tod des Opfers bis zu zehn Jahre.Danach können Opfer vor einem Zivilgericht eine Schutzanordnung gegen eine belästigende Person erwirken - beispielsweise ein Kontakt- oder Näherungsverbot. Ein Verstoß dagegen wäre auch bislang strafbar gewesen, genauso natürlich wie Fälle, in denen das Stalking beispielsweise auch eine Nötigung bedeutet.
Also zeig ihn an. Es ist deine minderjährige Tochter und ich würd es mitr nicht gefallen lassen egal ob er den Jagdschein hat oder nicht oder gerade darum ?
2007-10-11 14:48:11
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answer #2
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answered by ♣.pitsch-patsch.♣ 7
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Ja die Rente gibt es.am besten Anzeigen damit er in der Klapse landet.
2007-10-13 16:39:49
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answer #3
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answered by Anonymous
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Solche Renten gibt es, aber das ist noch lange kein "Freibrief" für irgendwelche Taten.
Wenn seine psychische Störung dazu führt, dass andere darunter leiden (z.B. Deine Tochter), dann muss der Staat dafür sorgen, dass das nicht mehr vorkommt.
An Deiner Stelle würde ich mit der Tochter auf die Polizei gehen und eine gewöhnliche Strafanzeige stellen - vorher wenn möglich Namen und Adresse rausfinden und möglichst detaillierte Angaben zum störenden und bedrohlichen Geschehen machen.
2007-10-13 10:28:03
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answer #4
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answered by swissnick 7
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Dahin kommt er erst wenn er was angestellt hat.
Und die EU-Rente hat mit Sicherheit noch einen anderen Grund - also Vorsicht - da lauern noch mehr Macken.
Laß Dich mal von einem Anwalt beraten, was man gegen den Kerl unternehmen kann, man muß sich ja nicht alles bieten lassen.
2007-10-11 14:42:43
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answer #5
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answered by Anonymous
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Solange deine Tochter nicht volljährig ist und dieser nach eigener Aussage Wahnsinnige ihr nachstellt würde ich an deiner Stelle eine Unterlassungsanzeige erstatten. Wenn die Aussagen dieses Mannes als Drohung gewertet werden können oder euch in irgendeiner anderen Art und Weise belasten, ist das Grund genug ihm die Polizei auf den Hals zu hetzen. Wahrscheinlich ist er in einer Anstalt tatsächlich besser aufgehoben.
2007-10-11 14:39:40
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answer #6
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answered by Devi - No longer in touch! 7
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Um eine Erwerbsunfähigsrente zu bekommen muss man sich auch in Behandlung von Ärzten befinden und wenn es geht so viele wie möglich. Sollte er mal versuchen das einem Arzt zu erklären wird er mit Sicherheit therapiert und somit wird sich dein Problem auch lösen.Fakt ohnre Befunde und Behandlungsberichte geht das nicht.
2007-10-12 09:40:25
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answer #7
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answered by Porky 3
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wenn man sich oder andere gefärdet wird man zwangsweise in die geschlossene Abteilung eingeliefert...
Mach auf jeden Fall ne Anzeige...
Wenn der eh schon offiziell als "wahnsinnig" gilt kommt der auch viel schneller ins Krankenhaus als andere...
Fakt ist, der Typ hat keinen Freibiref sich zu benehmen wie er will... Ganz im gegenteil, der wird im Auge behalten...
AN deiner Stelle würde ich einfach mal mit der Polizei darüber sprechen...
2007-10-12 05:48:50
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answer #8
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answered by nonickchosen 3
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Erwerbsunfähigkeitsrente gibt es, ob in dem von Dir geschilderten Fall, kann ich nicht sagen.
2007-10-11 14:40:16
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answer #9
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answered by pham t 5
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