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Darf eine Firma einfach wiederholt „versuchen“ von einem Konto Geld per Lastschrift abzubuchen, obwohl beim vorherigen Versuch schon eine Rücklastschrift erfolgte? Gibt es irgendeine Grenze, wie oft es maximal hin- und hergehen darf oder kann es jemand theoretisch alle paar Tage wieder versuchen? Kann man etwas dagegen tun?

2007-10-10 17:15:56 · 5 antworten · gefragt von idiot.tar.gz 2 in Wirtschaft & Finanzen Persönliche Finanzen

5 antworten

Also... ich habe das jetzt so verstanden, daß du letzten Monat der Lastschrift widersprochen hast und die Firma diesen Monat wieder abgebucht hat....

Natürlich ist das zulässig. Wenn du nicht möchtest, daß sie weiterhin bei dir per Lastschrift vom Konto abbuchen, dann mußt du ihnen die Einzugsermächtigung schriftlich entziehen!

Also am Besten mit Einschreiben anschreiben und der Firma deutlich mitteilen, daß du ihnen die Einzugsermächtigung entziehst!!!
Erst dann müssen sie damit aufhören!

Auch wenn du deine Frage anders meinst, also die Firma kurz nach Widerruf der Abbuchung erneut abbuchen will und du das aber nicht möchtest, mußt du der Firma die Ermächtigung dazu entziehen!!


Vielleicht solltest du dich mal mit dieser Firma telefonisch in Verbindung setzen und schauen, ob sie auch so mit der Abbuchung aufhören, falls nicht wirst du wohl den schriftlichen Weg gehen müssen um weitere Abbuchungen per Lastschrift zu vermeiden

2007-10-10 17:26:24 · answer #1 · answered by Sonja B 6 · 4 2

Wenn die Firma gegen Deinen Willen von Deinem Konto abbucht, teile Deiner Bank mit, dass für "diese Firma" keine Abbuchungserlaubnis für Dein Konto besteht. So hat die Bank von vornherein Abbuchungen dieser firma für Dein Konto gesperrt.

2007-10-11 00:57:25 · answer #2 · answered by ? 4 · 5 2

Das kommt immer auf die Vertragsbedingungen an. Es gibt folgende Möglichkeit, laut Vertragsbedingung

Die Einzugsermächtigung erlischt:
1. mit Ihrem schriftlichen Widerruf,
2. bei Rückbuchung der Lastschrift,
3. bei Ihrem Austritt.

So kann es sein das die Rückbuchung als Kündigung der Einzugsermächtigung ausreicht. Trotzdem empfehle ich als sicheren Weg die Kündigung beim Ermächtigten.

Was jedoch nicht sein kann, ist die wiederholte Abbuchung eines Rechnungsbetrages, dem schon widersprochen wurde.

2007-10-11 01:58:13 · answer #3 · answered by ? 2 · 3 1

Da kann Dir immer wieder passieren. Selbst wenn Du die Einzugsermächtigung zurückziehst und die Firma schläft, bucht sie weiter ab. Rufe dort einmal an und versuche es zu klären. Es ist die bessere Lösung.

2007-10-11 05:34:37 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 1 1

Du hast nicht geschrieben, weswegen die Rücklastschrift erfolgt ist - wegen fehlender Deckung oder wegen Deines Widerspruchs?

Ist es eine einmalige Leistung oder ein laufendes Geschäft wie z.B. eine Miete, wenn letzteres, beziehst Du die Leistung noch?

Solange eine fehlende Deckung Grund für die Rücklastschrift ist, darf die Firma beliebig oft versuchen, das ihr zustehende Geld einzutreiben. Gleiches gilt m.E. auch für laufende Geschäfte.

Wie bereits von anderen erwähnt, steht es Dir frei, Deiner Bank weitere Lastschriften durch diese Firma zu untersagen.

Hoffentlich bist Du Dir über die vertragliche Situation usw. mit der Firma im Klaren.

2007-10-11 01:53:41 · answer #5 · answered by swissnick 7 · 1 1

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