Blaue Rundumkennleuchten
Blaue Rundumkennleuchten (umgangssprachlich so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge hin von: Polizei, Zoll, Justiz, Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Gas-, Elektro- oder Wasserversorgungsunternehmen, Militärpolizei, Militärstreife oder Unfallhilfswagen öffentlicher Verkehrsbetriebe.
Die Verwendung von Blaulicht und Folgetonhorn, umgangssprachlich vor allem in Deutschland auch als Martinshorn bekannt, bezeichnet man als Sondersignal. Die gleichzeitige Nutzung von blauem Blinklicht und Folgetonhorn macht in Deutschland den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist (Wegerecht). In Österreich genügt dazu die Verwendung eines der beiden Signale.
Blaues Blinklicht warnt außerdem vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen.
Das Blaulicht wurde 1933 eingeführt. Damals wurde für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der so genannten "Feuerlöschpolizei". Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle eines ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 50er-Jahren.
Runderlass zur Einführung von Warnzeichen:
Mit einem Runderlass vom 7. Mai 1938 hat der "Reichsführer der SS und Chef der Deutschen Polizei und Feuerlöschpolizei" ein einheitliches Warnzeichen und blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und der Feuerlöschpolizei (entspricht der heutigen Feuerwehr) eingeführt. Das Blaulicht war schon seit 1937 in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben worden. Blaulicht übrigens deshalb, weil die Warnfarben "Rot", "Gelb" und auch "Grün" bereits für die Verkehrsampeln genutzt wurden. Das Blaulicht bestand zu dieser Zeit aus einem Dauerlicht der Farbe kobaltblau. Es war also kein Blinklicht oder Rundumlicht. Mit dem angeführten Erlass von 1938 wurde zu dem Blaulicht ein Tonsignal vorgeschrieben, das im Erlass auch notenmäßig festgelegt wurde.
Auch das blaue Dauerlicht wurde bis in jede Kleinigkeit genau festgelegt. Dieses Dauerlicht (kobaltblau massiv) wurde mit der Straßenverkehrszulassungsordnung vom 29.03.1956 geändert. Erst jetzt schrieb der § 52 Abs. 3 erstmals "Blinklicht" vor und § 55 Abs. 4 änderte das akustische Warnsignal. Nun hieß es: "Eine Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne muss an Fahrzeugen angebracht werden, die aufgrund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten führen." Die heutigen Blaulichter haben mit ihren Vorfahren kaum noch etwas gemeinsam.
2007-10-08 09:24:34
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answer #1
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answered by ? 6
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Hallo,
das kommt daher, dass
1. das blaue Licht nach dem (unsichtbaren) UV-Licht das energiereichste Licht ist. Die Energie des Lichts nimmt mit steigender Wellenlänge ab.
2. das Auge im Blauspektrum am empfindlichsten ist. Die Rezeptoren im Auge sind so ausgelegt.
Ich weiss zwar nicht, ob die das damals bei der Umstellung schon wussten, aber es klingt einleuchtend...
Bis 1937 hatte die Polizei noch "Rotlicht" an ihren Einsatzfahrzeugen.
Dann wurde die Farbe geändert.
Begründung:
Die Verwechselungsgefahr für Lokomotivführer von Rotlicht mit Eisenbahnsignalen!
Seitdem haben die Einsatzfahrzeuge der Polizei, bzw. auch die der Feuerwehr, der Rettungsdienste und auch das Militär, Blaulicht.
Ebenso sämtlichen Bundesministern auf Dienstfahrt...
Hier nochmal die Sonderrechte nach StVO § 35 , StVO § 38 zum nachlesen
StVO § 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.
(...)
(5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpakts sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.
(
5a) Fahrzeuge des Rettungsdiensts sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(...)
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden
StVO § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
2007-10-08 10:28:38
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answer #2
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answered by Anonymous
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gruss ins saarland ;-) . ist wahrscheinlich bei jedem licht am besten zu erkennen , nehme ich mal an . mfg
2007-10-08 09:20:04
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answer #3
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answered by Anonymous
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damit es nicht mit der ampel verwechselt wird ;-)
2007-10-08 09:53:47
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answer #4
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answered by Anonymous
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Wenn es weiß wäre,würde es keiner sehen.
2007-10-09 09:25:45
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answer #5
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answered by Knolli 6
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Na, wenns gruen waere, waere es ja kein Blaulicht!
2007-10-08 23:14:49
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answer #6
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answered by Anonymous
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Damit auch Leute mit Rot-Grün-Schwäche was davon haben.
2007-10-08 09:19:48
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answer #7
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answered by Anonymous
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Damit die besoffenen Autofahrer es ihrem Zustand zuordnen
können.
Gruß Wolle
2007-10-08 09:24:27
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answer #8
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answered by Anonymous
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wenns rot wäre würde es Rotlicht heißen oder
2007-10-08 09:19:03
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answer #9
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answered by schildkrte39 3
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