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Kurz und bündig: Ja, nach bestandenem Idiotentest.

2007-09-30 08:23:13 · answer #1 · answered by Wilken 7 · 0 0

Die MPU ("Ideiotentest") hat mit der Dauer des Entzuges nichts zu tun.
Auch ist die Regelung hier nicht von Behörde zu Behörde unterschiedlich, sondern bundeseinheitllich.

Zum Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist mitzubringen:
- aktuelles Lichtbild
- PErsi/ Reisepaß
- Bescheinigung über einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)

Die Erste Hilfe /LSM sind für Klasse B nicht erneut erforderlich, wohl aber für C, CE, C1, C1E, D, DE, D1 und D1E. Für die ist auch ein ärztliches Gutachten notwenig.

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer MPU sind gesetzlich genau definiert und sind, wie gesagt, unabhängig von der Dauer des Entzuges. Solche Gründe sind zum Beispiel:
- Trunkenheit im VErkehr mit mehr als 1,6 0/00
- wiederholte Trunkenheitsfahrt
- sonstige Zweifel an der psychischen bzw. gesundheitlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr
- konstant regelwidriges VErhalten
- Fahrt unter Einfluß von Rauschsubstantzen

Die Prüfungen müssen wiederholt werden, wenn zwischen Entzug und Antrag auf Neuerteilung mehr (!) als 2 Jahre liegen. Du solltest also versuchen, es so hinzubekommen, daß der Antrag vor Ablauf dieser Frist gestellt ist.
Den Antrag auf Neuerteilung kannst Du 3 Monate vor Sperrfristende stellen.

mfG
Kwazulu

2007-09-30 17:21:19 · answer #2 · answered by Kwazulu 5 · 0 0

Ab 24 Monaten ist der Führerschein neu zu machen. Hurra!

2007-09-30 17:15:14 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

hier scheint die Handlungsweise der Verwaltung unterschiedlich zu sein;
Führerscheinbesitzer, denen dieser entzogen war, haben über nochmalige Prüfungen etc. bisher nichts berichtet; Ausnahme: dieser Idiotentest.

Was auf alle Fälle passiert ist, dass ein neuer Führerschein ausgestellt wird und das daraufstehende Datum als Zeitpunkt des Führerscheinbesitzes gilt. Somit Verlust von Jahren des Führerscheinbesitzes und Neuanfang bzw. Neueinstufung bei einem Kfz-Vertrag. In zwei Jahren kann ich bei einem Versicherungsbeitrag ggf. bei 100 % schon sein; neu bei 230%. Hier kommt zur Strafe des Führerscheinentzuges noch die der höheren Einstufung bei einem Kfz-Vertrag (immer unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten).

2007-09-30 16:08:53 · answer #4 · answered by wildcatandwolf 4 · 0 0

Bei Neuerteilung des FS muß der Kandidat lediglich die theoretische und praktische Prüfung wiederholen (seit 1.5.94), wenn er mehr als 2 Jahre nicht im Besitz des FS war.viel glück-----cu

2007-09-30 15:28:21 · answer #5 · answered by ? 6 · 0 0

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