Ich möchte mein Auto verkaufen, es aber angemeldet lassen, bis sich ein Käufer gefunden hat. Kann ich den Wagen dann verkaufen, wenn das Auto noch angemeldet ist, oder muss der Käufer nach der Kaufentscheidung warten, bis ich es abgemeldet habe? Reicht es, wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass er es umgehend abmeldet, oder ist das zu unsicher für mich?
2007-09-29
21:06:33
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6 antworten
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gefragt von
Clara
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in
Autos, Transport & Verkehr
➔ Kauf & Verkauf
JA, man kann es angemeldet verkaufen, NEIN, die Vereinbarung im Kaufvertrag reicht nicht. Wichtig ist aber, dass man außer dem Kaufvertrag (besorgen in jedem Schreibwarengeschäft, beim ADAC oder aus dem Internet - Standardkaufvertrag) extra zwei Abmeldebescheinigungen vom Käufer unterschreiben lässt, von denen eine an die Zulassungsstelle und die andere an die Versicherung geschickt werden muss. Diese enthalten Datum, Uhrzeit der Übergabe (für Unfälle und Verkehrsübertretungen) und Personalausweis-Nr. des Käufers.
2007-09-29 22:26:59
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answer #1
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answered by Fritz 5
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Ich würde es nicht nochmal tun!!!Verkauf es lieber abgemeldet!!!Oder Ihr Trefft euch am Straßenverkehrsamt und meldet das Auto gemeinsam um!!!Ansonsten kann Ich nur Raten,immer abgemeldet verkaufen!!!!!!!!!!!!!!
2007-09-30 04:29:38
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answer #2
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answered by Zack da bin Ich!!!!!DIE ERSTE!!! 5
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megaunsicher für dich.
Kannst zwar dein Auto angemeldet lassen, aber neben den Kosten bei längeren Verkaufszeitraum, musst du es selber abmelden, bzw eine Vertrauenswürdige Person machen lassen. Denn wenn der Käufer es nicht macht, kannst du riesen Ärger bekommen.
2007-09-30 04:17:30
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answer #3
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answered by Anonymous
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für und wider haben meine Vorgänger zur Genüge dargelegt;
versicherungstechnisch geht der Vertrag jedoch an den KÄUFER über, d.h., er übernimmt den Versicherungsvertrag!
Will er ihn nicht weiter nutzen, muss er den Pkw auch versicherungstechnisch um melden, auf seinen Namen. Somit ist im Schadensfall immer der neue Besitzer haftbar!
Das es anders gehandhabt wird von den Versicherungen, ist eine andere Seite.
Aber du kannst den Pkw problemlos abmelden, denn der neue Besitzer kann über ein Kurzzeitkennzeichen den Pkw nach Kauf fahren. Ist der Käufer aus dem Bereich wo das gleiche Kennzeichen Gültigkeit hat, reicht für die Fahrt zur Zulassungsstelle ggf. zum TÜV eine einfache Deckungskarte von seinem Versicherer.
In den Formularkaufverträgen ist generell festgehalten, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb 3 Werktagen ab- bzw. umzumelden hat. Die Kosten für dich: geringere Rückzahlung der restliche Kfz-Steuer.
Bei deiner Versicherung reicht üblicherweise der Nachweis des Verkaufes des Pkw zum Beenden des Vertrages.
2007-09-30 15:58:38
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answer #4
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answered by wildcatandwolf 4
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Sag dem infragekommenden Käufer, er soll sich ein
Kurzzeitkennzeichen zwecks Überführung mitbringen.
1. Dein Fahrzeug braucht nicht versichert bleiben.
2. Dein Fahrzeug kann ohne d e i n Risiko vom Käufer
abgeholt werden.
Achtung: Deine Versicherung haftet solange bis
das Fahrzeug auf den neuen Eigentümer umge-
schrieben ist. Es könnte passieren, daß der neue
Eigentümer eine Zeit lang auf deinen
Versicherungsschutz fährt
2007-09-30 08:17:23
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answer #5
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answered by Anonymous
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Du kannst natürlich das Auto im noch angemeldeten Zustand verkaufen,ABER,selbst wenn Du im Kaufvertrag die Klausel hast,,und selbst,wenn Du am gleichenTag die Zulassungsstelle informierst,DU und niemand sonst,bist der Verantwortliche für das Auto,solange es auf Deinen Namen läuft.Und zwar in steuerrechtlicher Hinsicht,wie auch in versicherungsrechtlicher.Baut der Käufer einen Unfall,ist DEINE Versicherung dran,mit allen Konsequenzen(Hochstufung,etc.). Ich werde NIE MEHR ein angemeldetes Auto aus der Hand geben,EGAL was im KV drinsteht.
NIE MEHR,und kann auch nur jedem raten,das Auto selbst vorher abzumelden,oder (ist jetzt ein Zeitfaktor) mit Deinem Auto und dem Käufer zur Zulassungsstelle fahren,und persönlich so lange dort anwesend bleiben,bis das Auto von Deinem Namen runter ist.
Das Finanzamt schert sich einenDreck,was Du in Deinem Kaufvertrag stehen hast.DU zahlst Steuern für das Auto,solange es auf Deinem Namen ist.Und im Falle eines Falles(Unfall mit Fahrerflucht)halten sich Polizei und Versicherung an DICH,solange das Auto auf Deinen Namen läuft.
2007-09-30 10:54:58
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answer #6
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answered by Anonymous
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