English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Können Sie bitte mir mitteilen ob der Briefbogen
einer Firma mit bestimmten Informationen UNBEDINGT versehen werden
muss ( z.B. Nr. der Handelsregistereintragung
usw).
1. Gibt es dafür bestimmte Vorschriften ?
2. Ist ein Briefbogen eines Verwalters auf
dem nur folgende Angaben stehen zulässig ?:
Vornahme, Nachnahme, Tel., Fax, Adresse,
und die Aufgaben der Firma.

2007-09-25 19:26:36 · 5 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

5 antworten

zu 1.: Es gibt da gesetzliche Vorgaben, die wohl zum Teil auch von der EU vorgeschrieben sind. Neben den selbstverständlichen Daten wie Firmenbezeichung und Anschrift sind auch rechtlich relevante Daten zwingend vorgeschrieben. Dazu gehören Nr. und Ort der Handelsregistereintragung, USt.-ID, Namen der Vorstände bzw. Geschäftsführer. Diese Angaben gehören auch zu einer E-Mail.

Angabe zur Bankverbindung sind auf jeden Fall zu empfehlen.

Ich schätze, dass du sichere Informationen bei der IHK bekommst.

zu 2.: Ein Verwalter ist keine Firma sondern eine Person, hier reichen die Angaben wie Name, Adresse etc.

2007-09-25 19:47:17 · answer #1 · answered by schleich_er 6 · 5 0

Es müssen vorhanden sein:

Name der Firma und Rechtsform
Adresse
Handelsregistereintrag, Amtsgericht, Geschäftsführer

Es können vorhanden sein:

Telefon und Fax
Umsatzsteuer-Ident-Nummer
E-Mail-Adresse
Website
Bankverbindung(en)

Die Aufgaben einer Firma sind zweitrangig. Man kann sie angeben oder weglassen.

Zu schleich_er: es ist nicht sinnvoll seine Bankverbindung auf den Briefbögen anzugeben. Das geht niemanden etwas an. Es kann heute soviel Schindluder mit zuvielen Angaben getrieben werden.
Allerdings ist die Angabe der Umsatzsteuer-Ident-Nummer oder der Steuernummer (allerdings nicht empfehlenswert !!) zwingend notwendig auf einer Rechnung. Sinnvoll ist hier natürlich auch die Bankverbindung anzugeben.

2007-09-26 02:51:54 · answer #2 · answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7 · 2 0

Es kommt auf den Sitz der Firma an. In der Schweiz gibt's dazu praktisch null Vorschriften - nur über die korrekte Angabe des Firmennamens, sonst nix...

In D sieht das schon ganz anders aus.

Was ist denn Deiner Meinung nach ein "Verwalter"? Kannst Du den Sachverhalt exakt beschreiben?

2007-09-26 03:39:05 · answer #3 · answered by swissnick 7 · 0 0

Soviel wie möglich, so kompakt wie möglich, lautete die Devise.

Die meisten versehen den Bogen nur mit Name der Firma, Anschrift, Nummer des Empfangs. Einige Firmen jedoch schreiben ausserdem die Namen des Vorstandes, Firmenmail und Fax mit hinein.

Ich glaube Vorgaben gibt es bei so etwas nicht, da jede Firma selbst verantwortlich dafür ist wie sie sich präsentiert.

2007-09-26 02:32:49 · answer #4 · answered by Sina 4 · 0 2

Ein Muss ist auch die Steuernummer!!!! Das Andere ist schon benannt.
Im Übrigen wird Name ohne "h" geschrieben.

2007-09-26 02:53:37 · answer #5 · answered by Gruseleule 6 · 0 3

fedest.com, questions and answers