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Ich und Meine beste Freundin waren letztens im Kaufhaus.Sie hat ein Lipgloss eingesteckt(ohne dass ich es gemerkt habe)und wurde dabei erwischt.Jetzt hat sie einen Brief von der Polizei bekommen,und wird zum Verhör eingeladen.Jetzt wollte ich frage was da so passiert,und was für Strafe auf sie wohl zukommen wird.

2007-09-25 04:09:55 · 15 antworten · gefragt von Keksi 3 in Politik & Verwaltung Polizei

15 antworten

man müßte sie erst mal ins gefängnis stecken
das soll dann eine lehre für sie und andere sein

2007-09-25 05:26:14 · answer #1 · answered by cool 7 · 6 0

Anzeige wegen Ladendiebstahl, Bußgeld in Höhe von bis zu 100€, evtl. Arbeitsstunden ableisten, evtl. Hausverbot (das wird vom Kaufhaus ausgesprochen und sie darf in ganz Deutschland keine dieser Filialen mehr betreten).

2007-09-25 11:21:42 · answer #2 · answered by AliceDasWunder 6 · 3 1

Sie wird eine Geldstrafe bekommen und wahrscheinlich auch Hausverbot in dem Kaufhaus. Das sind die üblichen Strafen bei Ladendiebstahl.

2007-09-25 11:15:15 · answer #3 · answered by 7 · 3 1

Einige Stunden (30 - 60) soziale Arbeit in einer sozialen Einrichtung Eurer Stadt !!!

2007-09-25 11:14:22 · answer #4 · answered by Pezli 3 · 3 1

Eltern und Jugendamt werden verständigt.
Eine eventuelle Fangprämie muss sie bezahlen - meist 50 €.
Sie ist bedingt strafmündig, muss also mit einer Strafanzeige rechnen.
Sozialarbeit - einige Stunden bekommt sie auch.
Vermutlich erhält sie auch Hausverbot.

2007-09-25 11:22:19 · answer #5 · answered by Anonymous · 2 1

Ich frage erst einmal nur,
ob es das erste Mal ist, dass deine Freundin erwischt wurde.?

Wenn es das erste Mal ist, dass sie erwischt wurde und wenn
sie möglicherweise noch nicht ganz 14 Jahre alt war,

na ja, ich stelle mir vor, deine Freundin und deren Eltern
werden ermahnt, (Hinweis auf Verletzung der Aufsichtspflicht)
und das Verfahren wird wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Aber das Kaufhaus wird vermutlich ein Hausverbot erteilen.

2007-09-29 10:37:31 · answer #6 · answered by ? 6 · 0 0

Das "hochnotpeinliche" Verhör wird mit Sicherheit nicht auf dem Scheiterhaufen enden.

2007-09-28 07:54:48 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

Lass das lieber bleiben mit dem Klauen. Mit 14 ist man straf-mündig. Du bekommst eine Ermahnung vom Richter, wenn es bei dir das erste Mal war.

Sorry, meinte natürlich die Freundin....

2007-09-26 10:36:33 · answer #8 · answered by regenfreund 2 · 0 0

Wie alt war denn "Deine beste Freundin" (Grins) zum Zeitpunkt des Ladendiebstahls ?
Wenn "sie" noch nicht 14 Jahre alt war, ist "sie" strafunmündig und außer einer Ermahnung (auch an die Eltern) kommt nichts weiter dabei heraus.
Wenn "sie" allerdings schon den 14. Geburtstag hatte, wird es wohl Sozialstunden (Arbeit für eine gemeinnützige Einrichtung) geben.
Die Ansicht einiger User hier, dass es ja "nur" ein Lippgloss war, solltest Du (oder "Deine beste Freundin") Dir besser nicht zu Eigen machen. Diebstahl ist Diebstahl !!
Der Gesetzgeber unterscheidet nach Warenwert lediglich bei Bemessung des Strafmaßes.

PS. Es muß heißen: "Meine Freundin und ich....."
Der Esel nennt sich selbst zuerst. (Altes Sprichwort !)

2007-09-25 11:28:36 · answer #9 · answered by HPD 7 · 0 1

Die Polizei wird sie vernehmen, um herauszubekommen, was sie getan hat und warum. Dann geht der Fall zur Staatsanwaltschaft. Wenn deine Freundin zum ersten Mal erwischt worden ist, wird sie wahrscheinlich nur ermahnt werden und muss vielleicht ein paar Sozialstunden ableisten. Dann stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Bei der Polizei sollte sie sich möglichst einsichtig geben und sagen, dass es ihr leid tut und dass ihre Eltern sie auch schon bestraft haben.

2007-09-25 11:24:00 · answer #10 · answered by cyranonew 5 · 0 1

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