Es gibt viele Vergehen, für die nicht zwangsweise eine HAftstrafe vorgesehen ist, aber in Betrecht kommt. Wer sich ansieht, wie dick das deutsche StGB ist, erkennt, daß es keinen Sinn macht, hier eine Liste zu erstellen. Ein paar ganz zufällig ausgewählte Beispiele wären hier "Fahren ohne Fahrerlaubnis", "Körperverletzung", "Diebstahl" oder "Betrug". Die Liste kann beliebig fortgesetzt werden.
Haftstrafen werden hier alternativ zur Geldstrafe beispielsweise bei hohem Sach- oder Personenschaden, bei Wiederholungstat oder sonstigen erschwerenden Umständen verhängt.
Mind. genauso viele Tatbestände gibt es, wofür regelmäßig eine Freiheitsstrafe vorgesehen ist: "Gefährliche Körperverletzung", "Landesverrat", "Mord". Auch diese Aufzählung ist rein willkürlich.
Die Tatsache, daß "kaum noch Leute ins Gefängnis kommen", kann man so nicht stehen lassen. Die Anzahl der verhängten Freiheitsstrafen ist in den letzten JAhren merklich gestiegen, was man auch an überfüllten Gefängnissen überall in der BRD sieht.
Bei weiterem Interesse kannst Du ja mal "StGB" googlen, da steht viel dazu drin.-
mfG
Kwazulu
2007-09-01 07:26:06
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answer #1
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answered by Kwazulu 5
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Das Strafgesetzbuch ist im Handel erhältlich!
2007-09-04 07:33:20
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answer #2
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answered by Anonymous
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Das kann man nicht pauschalieren. Es kommt dabei auch immer auf die Schwere der Tat und die Voreintragungen im Bundeszentralregister an (die werden zur Urteilsfindung herangezogen) sowie die Sozialprognose.
Generell kann man sagen, dass in den letzten 20 Jahren wieder vermehrt Gefängnisstrafen ausgesprochen werden. Das gilt nicht nur für Deutschland, sondern fast alle Industrienationen. Der Grund ist vermutlich, dass sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter öffnet und die maßgeblichen Bevölkerungsschichten sich härtere Strafen wünschen (so eine Studie der UN). Der Industriestaat mit den meisten Gefängnisinsassen (bezogen auf die Bevölkerung) ist derzeit die USA.
Stefan
2007-09-04 01:58:10
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answer #3
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answered by Stefan R 5
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.........wenn Sie in Ihrer Kindheit versehentlich auf Ihren Hamster
getreten sind , und Ihnen in Ihrer Jugend der Wellensittich
entpflogen ist - haben Sie so ziemlich Narrenfreiheit vor
deutschen Gerichten - so mit schwer Kindheit ... und so .
Das was vor 1945 übertrieben hart war - wurde danach
übertrieben mild gehandhabt
Am Besten die Beck'schen Gesetzesbücher kaufen
(Stgb) und was auch interresant sein kann , wohnen
Sie mal einer Verhandlung als Zuschauer bei
2007-09-02 07:17:25
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answer #4
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answered by Breka 3
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Ins Gefängnis kommst du nur, wenn du ein Ding drehst, wo es um Geld oder Wertsachen geht. Haust jemandem auf die Nase, kriegst nur eine Verwarnung, wenn´st Pech hast, eine Bewährungsstrafe. Und das war´s.
2007-09-01 05:44:26
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answer #5
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answered by Renate K 2
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in Deutschland hast Du Narrenfreiheit ... in den Knast kommt kaum noch jemand.
Die Art und Länge der Bestrafungen findest Du aber im Strafgesetzbuch.
2007-09-01 05:37:08
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answer #6
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answered by Anonymous
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Schau in das Strafgesetzbuch, da kannst du richtig was lernen, auf solche krummen Ideen kommt man von alleine gar nicht.
2007-09-01 07:16:13
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answer #7
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answered by alemanet 4
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Als Wiederholungstäter hast du auch gute Chancen. Oder wenn du während der Bewährungszeit noch mal ein Ding drehst. Dann klappt es sogar sofort.
2007-09-01 06:01:23
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answer #8
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answered by Helma. 6
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Ich wüsste jetzt gerade keine Liste - anzahlmässig die meisten Verurteilungen enden mit einer Geldstrafe oder einer bedingten Gefängnisstrafe.
Definitiv ins Gefängnis musst Du bei Vergewaltigung, Raubüberfall, Mord, grösserem Drogenhandel und schwerem Betrug.
Ansonsten braucht es schon eine besonders krasse Handlung oder häufige Wiederholungen, um tatsächlich einsitzen zu müssen.
2007-09-01 05:42:14
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answer #9
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answered by swissnick 7
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