Das ist rein eine Frage der Mietverträge. Ist dort die Mitbenutzung von Garten und Fahrradschuppen geregelt? Wenn ja, geht das vor - und eine solche Änderung müsste unter Beachtung der vollen Kündigungsfrist Euch schriftlich mitgeteilt werden.
In offensichtlichen Fällen (z.B. Keller des Hauses) ist die Benutzung natürlich gestattet, da müsste im Mietvertrag schon ein Ausschluss der Mitbenützung drinstehen, um rechtlich zu gelten.
Ob es ein übliches Mieter-Recht ist, dass Gartenmöbel draussen bleiben dürfen, weiss ich nicht. Wenn das x Jahre geduldet würde, gibt es wohl auch so etwas wie ein Gewohnheitsrecht.
Im Übrigen sind blosse Beschlüsse der Eigentümerversammlung für Euch als Mieter absolut nicht bindend. Ihr habt nur einen Vertrag mit dem Vermieter...!
2007-08-29 08:38:48
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answer #1
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answered by swissnick 7
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Wenn in Deinem Vertrag nichts steht das Beschlüsse der Verwaltung für Dich bindend sind ist das ein Problem des Vermieters. Du hast mit ihm den Vertrag geschlossen. Die Eigentümergemeinschaft kann sich nur bei Deinem vermieter beschweren. Wenn Du lt Vertrag den Fahrradraum benutzen darfst, benutze ihn weiter. Wenn nichts davon im vertrag steht, hattest Du nie ein Recht den Fahrradraum zu benutzen.
Dieser Beschluß ist zwar hirnrissig, aber nur der Vermieter kann dagegen klagen und wird wahrscheinlich sogar gewinnen.
2007-09-02 13:55:15
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answer #2
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answered by Sprendlinger 7
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Hab deine Antworten gelesen ,bevor du dich mit deinem Vermieter behängst . Such dir eine andere Wohnung,du ersparst dir viel ärger
2007-09-01 15:36:23
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answer #3
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answered by Anonymous
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1. die Eigentümerversammlung darf natürlich Beschlüsse fassen, die dann auch für die Eigentümer bindend sind (zunächst aber mal nicht für Mieter)
2. wenn Regelungen für Mieter gelten sollen, müssen sie in die Hausordnung aufgenommen werden (dann gelten sie aber auch für alle dort Wohnenden - also auch für Eigentümer)
3. gegen Änderungen in der Hausordnung kann man vorgehen (gerichtlich), wenn sie eine unangemessene Benachteiligung gegenüber dem vorherigen Stand darstellen
4. wichtig dabei wäre auch die im Protokoll festgehaltene Begründung für die Änderung
Fazit: Regelungen nur für Mieter sind unzulässig, das müsste der Vermieter über eine Änderung des Mietvertrags durchsetzen. Regelungen für alle im Rahmen der Hausordnung sind völlig o.k. und vom Mieter auch zu dulden.
Stefan
2007-08-31 07:50:00
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answer #4
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answered by Stefan R 5
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Gibt es bisher eine Hausordnung? Gibt es eine Regelung im Mietvertrag darüber? Wie lange wurde der Schuppen schon gemeinsam genutzt? Wo sollen die Mieter ihre Räder jetzt abstellen?
Ohne weitere Prüfung meine ich, dass beides, sowohl Gartenmöbel als auch Fahrräder ein Fall der Hausordnung ist, wenn nichts im Mietvertrag steht. Und warum soll die Hausordnung nicht geändert werden dürfen, so dass die Mieter sich an die neue Hausordnung halten müssen. Vielleicht sind die Regelungen aber auch tatsächlich unwirksam, wenn es keinen vernünftigen Grund für eine Differenzierung zw. Mieter und Eigentümer gibt. Ein weiterer Grund für die Unwirksamkeit wäre z.B., wenn die Regelung den Mieter in der üblichen Nutzung der Mietsache übermäßig einschränkt (z.B. generelles Untersagen des Wäschetrocknens auf dem Balkon). Das kann ich hier aber nicht erkennen, es sei denn, die Räder könnten nicht sinnvoll anderweitig abgestellt werden. Wenn aber ein Abstellplatz vorhanden ist, halte ich eine übermäßige Einschränkung nicht für gegeben, zumal es sich auch um eine Einschränkung des Gebrauchs der Mietsache handeln muss.
2007-08-30 08:17:23
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answer #5
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answered by horsch 6
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Sorry ich verstehe die Frage oder besser gesagt die Konstellation nicht ganz, Seit Ihr Eigentümer der Wohnungen oder Mieter, denn ich verstehe nicht was was ein Vermieter mit meinem Eigentum zu machen hat, und aus einer Eigentümer Versammlung hat ein Mieter sowie so nichts zu suchen.
2007-08-30 03:31:47
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answer #6
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answered by kurt j 7
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Ich bin mir nicht sicher, ob die Eigentümerversammlung etwas beschließen darf, was das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter betrifft. Der Bauch sagt eher nein - die Eigentümerversammlung hat ja keinen Vertrag mit dem Mieter.
Wenn die Eigentümerversammlung aber beschlossen haben sollte, dass jeder seine Gartenmöbel (...) und die Fahrräder (...), dann könnte das schon okay sein. Aber nach deiner Darstellung dürfen die Eigentümer, was die Mieter nicht dürfen.
Was steht in deinem Mietvertrag zur Nutzung des Gartens und des Fahrradschuppens? Davon könnte es abhängen, ob dir dein Vermieter möglicherweise Zusagen gemacht hat, die er nicht machen durfte - eventuell könntest du dafür Schadensersatz verlangen.
Insgesamt bin ich aber eher unsicher bei der Einschätzung deiner Position und empfehle daher ausnahmsweise eine Beratung durch einen fachkundigen Anwalt. Wenn es dir das wert ist.
2007-08-29 18:15:44
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answer #7
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answered by Anonymous
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Da wäre ich nie eingezogen,nicht mal wenn nur der Vermieter
alleine da wohnen würde.
2007-08-29 16:14:22
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answer #8
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answered by schrenkpower 6
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sachen gibts . die eigentümer sitzen definitiv am längeren hebel . des friedens willen würde ich den kleinen umstand in kauf nehmen , oder aber mir länger fristig etwas anderes suchen . mfg
2007-08-29 15:54:27
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answer #9
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answered by Anonymous
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