Diebstahl ist es definitiv nicht, denn das Gerät wurde Euch von der Lebensgefährtin quasi ausgehändigt.
Der Kunde müsste sich vor allem bei der Lebensgefährtin beschwerden, denke ich mal.
Wenn Ihr in D seid, geht das Eigentum meines Wissens erst mit der Zahlung über. Das Notebook könnt Ihr also ohne Weiteres verkaufen. Zur Sicherheit sollt Ihr einfach vom Festplatteninhalt eine DVD brennen.
Damit sollten sämtliche Ansprüche erledigt sein. Am besten anbieten, dass er sich beim Verzicht auf jegliche weiteren Ansprüche die DVD "verdient" hat...
Einen Rechtsfall zu eröffnen, ist für den Kunden teuer und m.E. wenig aussichtsreich, vor allem angesichts einer solch kleinen Streitsumme.
2007-08-20 21:51:32
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answer #1
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answered by swissnick 7
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3x kurz gelacht, wenn dieser Penner schon kein Geld hat um bestellte Ware zu bezahlen, wie will er denn einen Anwalt bezahlen? Der Rechtsverdreher will ja genau wissen was er vertreten soll, und bei 800 Euro wird der sich hüten so einen zu vertreten!
2007-08-21 04:57:29
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answer #2
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answered by Anonymous
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zunächst hat der "Käufer" des Notbooks sich ins Untecht gesetzt, weil er es nicht wie verabredet, bezahlt hatte.
ich gehe deshalb nicht davon aus, daß er sich nochmal meldet!
2007-08-21 06:26:59
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answer #3
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answered by il Dottore 5
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Doch ihr durftet das Notebook zurückholen, es ist euer Eigentum, da bisher vom Käufer keine Zahlung erfolgt ist. Diebstahl ist es auf keinen Fall, ihr habt ja eurer Eigentum zurückgeholt. Insofern ist das mit Diebstahl Blödsinn.
Die Sachen, die euch nicht gehören (Maus und Telefonkarte) müsst ihr sofort zurückgeben, macht ihr es nicht und wollt es als "Pfand" zurückbehalten, macht ihr euch der Nötigung strafbar!
Natürlich dürft ihr es wieder verkaufen, da es euer Eigentum ist. Bei den Daten, die darauf sind, muss man unterscheiden, sind es Programme, die er installiert (von CD) hat, könnt ihr löschen, Daten die er selber erstellt hat, z.B. Briefe solltet ihr ihn zurückgeben, ggf. fragen, welche das sind und diese dann per Email an ihn senden oder auf CD brennen, das Geld für einen Rohling im Wert von nicht mal 20 Cent habt ihr wohl noch über.
Das Zubehör, das ihr noch nicht zurückgekommen habt, könnt ihr in verklagen, aber ob es sich lohnt, wegen ein paar Euro ein Rechtsstreit zu beginnen.
Ich gehe mal davon aus, dass ihr die Mahnungen nachweisen könnt.
@Helmut B: Was ist vorsätzlicher Betrug? Betrug ist immer Vorsatz! Sonst müsste es auch einen fahrlässigen Betrug geben.
Auf alle Fälle, deswegen brauchst du bestimmt keinen Rechtsverdreher einschalten, der kostet nur Geld und nochmals:
Es ist dein EIGENTUM und du kannst es wieder zurückholen, alle, die schreiben es ist Diebstahl, reden Unsinn.
2007-08-21 04:58:04
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answer #4
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answered by Anonymous
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Da er es nicht wie vereinbart bezahlt hat, ist es, und war es immer eures. Daten loeschen und neu verkaufen. ueber Minderverkauf, da gebraucht, ihm eine Rechnung senden. Bei weiteren Frechheiten Anwalt nehmen und verklagen! So etwas nennt man vorsaetzlichen Betrug ! Gruss Helmut C.Z.
2007-08-21 04:55:59
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answer #5
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answered by buschorn63 6
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Wenn die Lebensgefahrtin des schuldners das so wieder gibt wie ihr es gesagt habt.besteht in der sache des notebooks keine rechtlichen folgen.Was die sachen angehört die ihm gehören sieht es wieder anders aus.rechtlich gesehen habt mit der lebensgefährtin gemeinschaftlichen raub begangen.Wird aber wohl in eurem fall kein grossen juristischen nachspiel haben.da ihr sicher bereit set die sachen auszuhändigen oder zur ersetzten
2007-08-22 07:28:38
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answer #6
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answered by dumbo80 1
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Das ist kein Diebstahl; denn die Lebengefährtin übergab in Kenntnis des Sachverhalts den unbezahlten Gegenstand. (wobei anzunehmen ist, das daß wohl kein Einzelfall dieses
" Freundes" ist ; denn ansonsten hätte die Partnerin das Notebook nicht ohne weiteres herausgegeben) Den "Kunden" per Einschreiben zur Herausgabe des noch fehlenden Zubehörs bis zu einem festgelegten Datum auffordern und dringlich darauf hinweisen das nach Ablauf des Datums evtl. von ihm vorhandene Daten entfernt werden, um es weiter veräussern zu können. Nicht vergessen auf Schadensersatzansprüche hinzuweisen.
Karte und Maus darf sich der "Kunde" persönlich abholen; im übrigen hat er sowieso kein Geld, die sofort fälligen Beratungskosten an den Rechtsanwalt zu erbringen.
2007-08-21 05:24:52
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answer #7
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answered by Kalle 4
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Bitte noch mehr Details:
Habt ihr einen schriftlichen Kaufvertrag gemacht?
War ein sog. Eigentumsvorbehalt vereinbart?
Und bitte vorsichtig mit dem Löschen fremder Daten - das ist ne heikle Sache.
Gerne auch per Mail.
2007-08-21 13:09:43
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answer #8
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answered by frechehexe33 3
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hä wo ist denn hier das problem???
ihr hattest einen mündlichen vertrag dem ER nicht nachgekommen ist.
gestohlen habt ihr das ding ja auch nicht wieder, sondern es euch aushändigen lassen.....( wohlbemerkt...euer eigentum!!!)
scheiß auf die daten, wenn IHR nett seid, bietet ihr ihm an innerhalb der nächsten 14 tage mit der kohle rüber zu kommen, dann kann er den laptop wieder haben, mitsamt seinen daten, ansonsten sind es nämlich eure daten!
da kommt gar nicht, ihr werdet sehen.
schickt den so genannten freund zum teufel und fertig!
2007-08-21 09:17:28
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answer #9
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answered by kiki-G 6
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so was in der Art habe ich auch schon hinter mir und ja das ist Diebstahl und ein schwerer eingriff in die Privatsphäre die Daten die sich auf dem Notebook befinden nicht löschen zumindest noch nicht ihr solltet euch auch ein Anwalt nehmen und euch direkt über die Situation erkundigen fiel Glück
2007-08-21 04:51:51
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answer #10
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answered by Eyk M 3
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