Wenn die Fläche bisher nur als Wohnfläche genehmigt wurde, muss von einem Architekten/Ingenieur ein Nutzungsänderungsantrag ("kleiner Bauantrag") beim Bauamt eingereicht werden. Ob die Fläche überhaupt gewerblich genutzt werden kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, z.B. Mindestdeckenhöhe, Belüftung, Brandschutzmauern und -türen, Fluchtwege…
Sofern keine/nicht genügend Stellplätze für Kunden-PKWs vorhanden sind bzw. eingerichtet werden können, muss eine Abstandszahlung an die Stadt geleistet werden.
Wenn in dem Laden auch Angestellte arbeiten sollen, müssen die Arbeitsschutzbestimmungen beachtet werden…
An deiner Stelle würde ich wie folgt vorgehen:
Als erstes (also noch vor einer Gewerbeanmeldung) einen Termin beim zuständigen Bauamt machen und dort persönlich dein Vorhaben schildern. Damit entstehen dir keine Kosten und du weiß dann zumindest schon mal, ob sich dein Vorhaben überhaupt grundsätzlich realisieren lässt.
Dann würde, falls noch nicht geschehen, die Rentabilitätsvorschau folgen (ggf. unter Hilfe von fachkundigen Personen).
Wenn das auch alles klar ist, dann erst zum Architekten wegen Nutzungsänderungsantrag. Und wenn das alles durch ist, das Gewerbe anmelden.
Viel Erfolg
2007-08-16 09:27:58
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answer #1
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answered by kleines_zotteltier 5
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Wenn keine Angestellten da arbeiten und sich auch die Kunden nicht länger als zum Einkauf aufhalten, würde ich schlicht nichts machen und abwarten, ob der Laden überhaupt gut anläuft.
Wenn klar ist, dass der Laden rentiert und bestehen bleibt, kann man immer noch abklären, wie das allenfalls gemeldet werden muss.
2007-08-16 18:58:13
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answer #2
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answered by swissnick 7
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Wenn du in einem Mischwohngebiet wohnst, dürfte das kein Problem sein. Frag beim Bauamt.
2007-08-16 16:16:07
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answer #3
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answered by Anonymous
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Bei einer Gewerbeanmeldung erfährt man früh genug, ob diese Gegend, dieses Haus überhaupt für einen solchen Laden in Frage kommt!
2007-08-16 14:19:20
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answer #4
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answered by Onkel Bräsíg 7
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