English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ein Anwalt spielt verrückt, weil wir ihm versehentlich einen Newsletter mit Infos für unsere Kunden zugeschickt haben. Er will, dass wir eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und 285 EUR für angeblich entstandene Kosten bezahlen. Alles Erklären, dass hier ein Versehen und ausserdem kein Massenspam im Spiel ist, nutzt nichts... Vielleicht hat ja jemand sachkundigen Rat. Danke schon jetzt!

2007-08-15 02:51:15 · 3 antworten · gefragt von Lobito 1 in Wirtschaft & Finanzen Marketing & Werbung Sonstiges - Marketing & Werbung

3 antworten

Die Unterlassungserlklärung könntet Ihr unterschreiben. Den Passus mit der Kostennote könnt Ihr ja streichen. Soweit ich weiss, darf der Anwalt Euch nur dann die Kosten in Rechnung stellen, wenn er selber einen Anwalt beauftragt hat. Wenn er für sich selber tätig ist, darf er das gar nicht.
Schau mal unter u.a. Link nach, das dürfte den Sachverhalt mit der Selbstbeauftragung des Anwalts entsprechen.

Allerdings solltet Ihr dann Euer Mailsystem überprüfen. Sobald nur eine Mail an diesen Anwalt rausgeht, hat der seine eigene Gelddruckmaschine.

2007-08-15 03:02:06 · answer #1 · answered by atrikali 3 · 2 0

Am besten rein gar nichts tun - und auch nichts unterzeichnen. Wenn der Anwalt etwas will, müsste er vor Gericht und viel Geld vorschiessen. Ich sehe keine Chance, dass er bei einem einmalig erhaltenen Newsletter einen Schaden geltend machen kann - noch dazu, wenn es keine Absicht war.

2007-08-15 03:20:07 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 1 0

Sehr schwierig.

Zuerst einmal ist es nciht richtig, dass der Anwalt keine Kostennote stellen darf.
Auch wenn er sich selbst bei der Stellung einer Abmahnung vertritt ist der Anwalt berechtigt Kosten in Rechnung zu stellen.

Warum wäre hier zu kompliziert zum ausführen.

Dies setzt jedoch voraus, dass aufgrund der Schwierigkeit des gegenstandes die Beauftragung einer RA notwendig gewesen sein muss. Ist er selbst ein Anwalt kann er sich dann "selbst beauftragen" und die Kosten in Rechnung stellen.

Ob das vorliegend der Fall ist scheint mir zweifelhaft.


Vorliegend scheint mir etwas anderes allerdings ausschlaggebender.

Das rechtsschutzbedürfnis für eine Abmahnung.

Im Hinblick daraudf, dass es sich weder um unlauteren Wettbewerb, noch um Spam oder Werbung, sondern um einen Newsletter gehandelt hat, der augenscheinlich versehentlich versandt wurde, erscheint mir das Rechtsschutzbedürfnis für eine Abmahnung nicht gegeben. Ein einfaches Mail hätte es auch getan, wobei zumeist in den Newslettern ja drinsteht "wenn sie diesen nicht mehr haben wollen...".
Außerdem sollte der Newsletter als solcher erkennbar sein und damit auch der Absender, was auch gegen ein rechtschutzbedüfnis in vorliegender Form sprechen dürfte.

Letztendlich müsstet Ihr allerdings beweisen, dass es ein Versehen war.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

2007-08-15 03:29:30 · answer #3 · answered by Stefan 2 · 0 0

fedest.com, questions and answers