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Wenn mir eine Firma oder was auch immer in einer E-Mail etwas bestätigt, zB dass keine Kosten auf mich zukommen, ist diese Firma dann ihr Wort durch die Mail gebunden?

2007-07-16 03:22:18 · 6 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Sonstiges - Wirtschaft & Finanzen

6 antworten

JA,
eine Email ist seit diesem Jahr einem schriftlichen Brief rechtlich gleich gestellt

2007-07-16 03:33:57 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Waren ALLE E-Mails von amazon..de eigentlich alle digital signiert?

Dort steht nämlich....."Vielen Dank für ihre Bestellung mit Erhalt dieser E-Mail ist ein Kaufvertrag zustande gekommen."

In Deutschland gibt es die Vertragsfreiheit.
Wenn es so wäre, dass man JEDEN Kaufvertrag unterschreiben müsste, dann denkt da demnächst dran, wenn ihr eure Tageszeitung aus dem Ständer nehmt und dem Händler die 50 Cent auf den Tresen legt.
Selbst dort ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, OHNE das jemand eine Unterschrift verlangt hat.

Aus diesem Grunde musste man das mit der E-Mail auch so machen.

2007-07-20 01:49:39 · answer #2 · answered by Anonymous · 0 0

Die Mails sind nach den AGBs bindend. Allerdings ist eine vom Privatmann via Mail vorgebrachte Willenserklärung nicht in allen Fällen bindend. Schon gar nicht, wenn er den ersten Schritt zu einer Vereinbarung damit unternimmt! - Hier bedarf es der Bestätigung!

2007-07-18 07:30:49 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Es kommt darauf an, nur mit digitaler Unterschrift hast Du etwas in der Hand. Oft werden Mail aber anerkannt.

2007-07-18 01:31:05 · answer #4 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

Ja, die E-Mail ist bindend. Im Übrigen wären sehr viele Vertragsvereinbarungen auch mündlich gültig, von daher ist ein E-Mail sogar beweiskräftiger. Auch wenn es eher gefälscht werden kann als ein Brief mit Unterschrift...

2007-07-16 10:57:24 · answer #5 · answered by swissnick 7 · 0 0

@ Matze_325
JA,
eine Email ist seit diesem Jahr einem schriftlichen Brief rechtlich gleich gestellt
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Das gilt nur bei gleichzeitiger Übermittlung einer digitalen Signatur. Ansonsten greift hier mehr das Vertragsrecht. Dazu benötigt man eine Unterschrift! Die ist bei e-Mails kaum glaubhaft.

2007-07-16 04:10:52 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 0

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