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2007-06-26 22:43:57 · 5 antworten · gefragt von mandallay 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

Es geht um den Fall Marco im "Türkenknast", da nunmehr ja der türkischen Justiz vorgeworfen wird, das Verfahren nicht schnell genug zum Abschluss zu bringen.

2007-06-26 22:53:06 · update #1

5 antworten

Hallo. Das ist sicher nicht so einfach pauschal zu beantworten.
Wenn man aber das Strafverfahren von der Anzeigenstellung bis zum Gerichtsverfahren mit Urteilssprechung meint, kann es sich um Monate bis Jahre handeln. Sicher je nach Medieninteresse und Überlastung der deutschen Gerichte unterschiedlich.
Wenn eine Strafanzeige gestellt wird, kommt zunächst die polizeiliche Vernehmung auf das Kind/die Zeugen zu.
Dann werden beide Rechtsparteien versuchen, ihre eigenen Interessen zu vertreten.
Bis die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie ein Gerichtsverfahren/eine Aussage des Kindes vor Gericht zulässt, vergehen Monate. Event. kommt es zu einem aussagepsychologischen Testgutachten (Glaubwürdigkeit), auch diese Beantragung, Durchführung, Auswertung dauert mehrere Wochen bis Monate. Schließlich kommt es entweder, wie leider viel zu häufig geschehen, zur Einstellung des Verfahrens oder zur Verfahrenseröffnung mit einem bis mehreren Prozesstagen und zur Urteilsverkündung.
Gegen diese kann dann auch noch mal Revison eingelegt werden, so dass das Strafverfahren, nach dem gefragt wurde, zwar gelaufen ist, aber noch nicht rechtsgültig sein muss.
Viele Grüße, Kieselstern

2007-06-26 23:22:36 · answer #1 · answered by kieselstern 2 · 0 0

Das kann Jahre dauern, schliesslich kann man alle Instanzen durchlaufen... D-Staatsbürger bleiben in der Regel auf freiem Fuss, bei anderen wird die Fluchtgefahr abgeschätzt.

Von daher würde einem Türken in D etwa dasselbe blühen wie einem Deutschen in der Türkei. Denn schliesslich würde der Deutsche die Türkei auch schleunigst verlassen - und eigene Staatsbürger werden nicht ausgeliefert!

Von daher hat die Türkei nur dann eine Chance, den Deutschen zu verurteilen, wenn er so lange in Haft bleibt. Allerdings wäre in einem solchen Fall in D ein erstes Urteil wohl rasch gefällt, wobei "rasch" immer noch zwei Monate ausmachen dürfte.

Wenn das Mädchen zugeben würde, dass nichts gelaufen ist, wäre das Thema rasch vom Tisch - aber scheinbar ist es so, dass das Mädchen (vielleicht aus Angst vor Konsequenzen durch die Eltern usw.) unehrlich ist. Das nehme ich zumindest mal an.

2007-06-27 06:02:06 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 2 0

Die Dauer des Verfahrens kann einige Wochen oder Monate dauern, je nach Arbeitslast in den zuständigen Verfolgungsbehörden und Komplexität des Sachverhalts.

Wichtig aber: in D bleibst Du auf freiem Fuss, wenn die Tat nicht so schwerwiegend war und keine Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr besteht.

2007-06-27 05:53:33 · answer #3 · answered by Raik 7 · 0 0

Da gibt es keinen "Schnitt", das kommt darauf an, in welchem Bundesland das Gericht tätig wird. Rechnest du das Ermittlungsverfahren mit dazu? Gibt es einen oder mehrere Geschädigte? Vorstrafen?
Ein halbes bis ein Jahr wird die Vorbereitung auf die Hauptverhandlung schon dauern...

2007-06-27 05:50:03 · answer #4 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

Wie lange ein Strafverfahren dauert kommt immer auf die Beweislage und Schuldfrage an!Kann mann nciht pauschal bestimmen!

2007-06-27 05:47:43 · answer #5 · answered by Navia 3 · 0 0

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