English Deutsch Français Italiano Español Português 繁體中文 Bahasa Indonesia Tiếng Việt ภาษาไทย
Alle Kategorien

Ich brauche diese Information für ein Gerät, dass ich geschäftlich verkaufe. Da die Kunden in Raten zahlen, erhalten wir von Ihnen einen vereinbarten Zinssatz. Muss ich die Zinsen, die wir erhalten versteuern?

Bitte unbedingt verlässliche Quellen angeben***

Danke

2007-06-20 04:45:17 · 2 antworten · gefragt von SalsaMina 3 in Wirtschaft & Finanzen Finanzierung

Das Verkaufsgeschäft ist steuerbar und steuerpflichtig!!!!

2007-06-20 04:58:44 · update #1

2 antworten

Das ist tatsächlich eine knifflige Frage. Beim Leasing ist der Fall klar - die gesamte Rate unterliegt der MWSt.

Meine Meinung:

Wenn es ein Abzahlungsvertrag ist, sind die Zinsen eine Nebenleistung.

Wenn zusätzlich zum Kauf(!)vertrag ein separater Darlehensvertrag abgeschlossen wird, dann sind die beiden Geschäfte auch separat zu betrachten. Dann ist aber die MWSt auf dem Kauf sofort fällig, während die Zinsen nicht mit MWSt belastet werden.

Aber: eigentlich spielt es mathematisch gar keine Rolle - denn entweder werden die Zinsen auf dem Warenwert ohne MWSt erhoben, und dann die MWSt auf allem - oder dann werden die Zinsen auf dem Warenwert inkl. MWSt erhoben, und dann keine MWSt auf den Zinsen. Die abzuliefernde MWSt ist in beiden Fällen per Saldo gleich hoch.

Von daher kannst Du vorsichtshalber eine Gesamtleistung annehmen, da kann Dir schonmal nichts geschehen.

2007-06-20 12:05:42 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 1 1

Es spielt keine Rolle, ob das Verkaufsgeschäft steuerpflichtig oder steuerfrei ist. Hier liegen zwei umsatzsteuerlich zu beurteilende Rechtsgeschäfte vor. Einmal der Verkauf, zum anderen die Gewährung eines Darlehens.

Nach § 4 Nr. 8a) UStG sind die Umsätze steuerfrei, die aus der Gewährung und der Vermittlung von Krediten erzielt werden. Hierunter fallen auch die aus diesem Geschäft bezogenen Zinsen.

Also keine Umsatzsteuer auf Zinsen, für die Einkommensteuer/Gewerbesteuer hingegen gibt
es keine Steuerbefreiung.

2007-06-20 05:27:27 · answer #2 · answered by kleines_zotteltier 5 · 2 0

Laut Umsatzsteuerrecht teilt die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Um Deine Frage richtig beantworten zu können, muss erst einmal geklärt sein, ob das Verkaufsgeschäft als solches steuerbar und steuerpflichtig ist.

2007-06-20 04:55:39 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 1

fedest.com, questions and answers