Sanierungsmaßnahmen musst du dulden, du musst die Handwerker ja nicht beaufsichtigen. Mache den Vermieter für eine Aufsicht verantwortlich und wenn er die nicht stellt, dann mache ihn für evtl. entwendete Dinge haftbar.
2007-05-14 09:58:21
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answer #1
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answered by Laredo 6
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Ja, wenn das korrekt angekündigt wurde. Du brauchst allerdings nicht da zu sein, nur den Schlüssel zu übergeben und den Zutritt zu erlauben. Der Vermieter ist als Auftraggeber der Handwerker dafür verantwortlich, dass Deine Wohnung und Deine Sachen im gleichen Zustand belassen werden und dass auch wieder gereinigt wird, falls notwendig.
Vernünftigerweise solltest Du allerdings wertvolle (persönlich und/oder finanziell) Besitztümer in ein Zimmer einschliessen, das nicht betreten werden muss.
2007-05-14 17:07:51
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answer #2
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answered by swissnick 7
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Der Zustand des maroden Balkons war bekannt und ist in Kauf genommen worden! Also ist auch die Instandsetzung zu dulden!
2007-05-15 15:01:44
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answer #3
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answered by Onkel Bräsíg 7
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da kannst du nichts machen und die handwerker musst du auch rein lassen da wirst du nicht drum rum kommen
2007-05-15 03:23:34
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answer #4
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answered by steffi 3
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Derartige Maßnahmen muß der Mieter dulden. Oder Du suchst Dir eine neue Wohnung.
2007-05-14 18:55:47
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answer #5
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answered by Anonymous
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Ja, Du mußt es sowohl dulden als auch den Zutritt gewährleisten. wenn Du den Handwerkern nicht traust, müssen Du oder eine Person Deines Vertrauens die Arbeiten beaufsichtigen. Das ist rechtens, soweit es vorher mit angemessener Frist angekündigt wurde (damit Du Urlaub nehmen kannst / eine Aufsicht finden kannst). Wenn die Handwerker unbeaufsichtigt bleiben, geht es bei Verlust von Dingen den normalen Weg : Anzeige bei der Polizei. Wer dann letztlich haftet, weiß ich nicht, aber ich würde das auch nicht ausprobieren wollen, sondern die Anwesenheit meiner oder einer vertrauenswürdigen Person gewährleisten.
2007-05-14 18:23:49
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answer #6
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answered by szeniker 4
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Kann er. Sanierungsarbeiten obliegen dem Vermieter. Zunächst muss er dem Mieter rechtzeitig Bescheid geben, ab wann die Arbeiten beginnen, damit der Mieter genug Zeit hat, sich darauf einzustellen. Evtl. Jemanden beauftragen, der, falls Sie nicht anwesend sein können, einen Nachbarn, oder Freund oder Familienmitglied fragen, ob er/sie Zeit hat. Fällt gleichzeitig ein Teil vom Wohnraum zur Benutzung weg, bzw. stört "Baulärm" erheblich das Allgemeinempfinden, kann auch eine sogenannte "Mietminderung" in Erwägung gezogen werden. Doch Vorsicht, erst erkundigen, wieviel Prozentual Netto von der üblichen Miete abgezogen werden darf! Eigenmächtiges "zuviel" kürzen kann der Vermieter wieder zurückverlangen! Zudem sollte man mit dem Vermieter sprechen, wieviel von der "Wohnqualität" verloren gegangen ist, Am Besten, man lädt ihn während der Baumaßnahmen ein, damit er sich selbst ein Bild davon machen kann
2007-05-14 17:18:22
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answer #7
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answered by sassa 1
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Ja er kann.
aber Du kannst für diese Zeit eine Entschädigung in Form einer Mietminderung
vereinbaren.Es entsteht Lärm,Staub und sonstiges unangenehmes und Deine Privatsphäre ist erheblich gestört.Weigert er sich,ankündigen und durchziehen,meistens jedoch kann man sich gütlich einigen.
2007-05-14 17:17:57
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answer #8
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answered by Michaela 3
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Du musst keinen Urlaub nehmen, und die Handwerker fühlen sich viel wohler, wenn Du sie nicht beaufsichtigst. Wenn aus Deiner Wohnung etwas verschwindet, ist der Vermieter als Auftraggeber dafür verantwortlich.
Auf die Frage hin würde ich ja gerne etwas drastischer antworten, aber nur so viel: Als Handwerker in meiner früheren Wohnung endlich die Fenster saniert haben, habe ich denen freien Zutritt zu meinem Klo und zu meiner Kaffeemaschine gewährt, und denen auch noch gesagt, wo Kaffee, Wasser und Bier stehen. Und ich ging ganz beruhigt arbeiten.
Die waren nach zwei Tagen fertig, und auf meinem Schreibtisch und meiner Elektronik fanden sich lediglich ein paar Stäubchen, die beim Wegziehen der Abdeckfolie vermutlich runterfielen, und die sie nicht entfernt hatten, weil das ja mein Eigentum war, das sie nicht anfassen durften.
Ich finde, es gehört sich, Handwerkern immer Bier, Wasser und Kaffee anzubieten; und wenn man schon zuhause sitzt und sie beaufsichtigt, auch 'ne ordentliche Brotzeit. Und Vertrauen gehört auch dazu.
2007-05-14 17:13:35
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answer #9
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answered by Lucius T Fowler 7
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Ja, darf er, Schlüssel aushändigen und gut is. Solltest dich eher freuen als Bedenken anmelden...
2007-05-14 17:12:05
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answer #10
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answered by Bense 5
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