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man bei einem Fest (öffentlich) das dieser gibt von einer Bank fällt und sich am Arm verletzt?Dazu kommen viele Arztbesuche, eventuell steht ab morgen noch ein Krankenhausaufenthalt an da sich im Arm eine Entzündung gebildet hat.

2007-05-14 07:27:52 · 10 antworten · gefragt von Frager 6 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

Wie ist die rechtliche Lage?

2007-05-14 07:30:42 · update #1

Die Bank, so eine von ner Bierzeltgarnitur, war kaputt, die Streben die einrasten müssen waren verbogen und somit nicht eingerastet, das konnte man aber so nicht sehen, man hätte schon die Bank umdrehen müssen, die Bank war auch von dem Verein. Ausserdem war auch kein Alkohol im Spiel!Es geht um meine Oma, sie wollte sich setzen und Kaffee trinken und schon lag sie auf dem Rücken.Vom Verein kamen nur dumme Sprüche und es hat keinen weiter interessiert.

2007-05-14 07:37:34 · update #2

10 antworten

Selbstverständlich ist der Verein haftbar, denn schliesslich war die angebotene Sitzgelegenheit defekt - und mit einem solchen Defekt muss auch bei einer billigen Sitzgarnitur niemand rechnen.

Schadenersatz = Arzt- und Krankenhauskosten plus Pflegeaufwand plus allenfalls Lohnersatzkosten (Haushalthilfe?) plus Fahrtkosten und dergleichen - erst bei einer bleibenden Schädigung kann vermutlich eine finanzielle Entschädigung ohne Schadensnachweis verlangt werden (Genugtuung).

Am besten soll die Oma den Verein offiziell und schriftlich (eingeschrieben) über den Sachverhalt informieren, ebenso ihre Rechtsschutzversicherung, falls sie denn eine hat.

Ein Anwalt dürfte sich in diesem Fall lohnen.

2007-05-14 09:39:16 · answer #1 · answered by swissnick 7 · 2 1

Wenn in den Vereinsstatuten nicht eine Haftungsausschluss Klausel drinsteht, müsste der Verein haftbar sein, es sei denn, dem das passiert ist hat es fahrlässig herbeigeführt.

2007-05-14 07:35:51 · answer #2 · answered by Pimboli 6 · 1 0

Wenn die Bank in Ordnung war,haftet der Verein nicht,war die Bank defekt,würde ich mich von einem Anwalt in der Sache beraten lassen!

2007-05-14 18:27:18 · answer #3 · answered by Günter M 2 · 0 0

Hallo,

diese Frage ist so endgültig schwer zu beantworten! 1. Wenn ein Verein ein Fest veranstaltet, hat dieser eine sogenannte Verkehrsicherungspflicht...d.h der Verein muß dafür Sorge tragen, das die zu erwartenden Gäste keiner gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. Dazu gehört z.B, das in Hallen für Notausgänge gesorgt wird und das das zum sitzen angebotene Mobilliar technisch einwandfrei ist! 2. könnte man argumentieren und daraus eine Eigenhaftung ableiten, das wenn man eine öffentliche Veranstaltung besucht, dies auf eigene Gefahr tut! In deinem Fall würde ich in jedem Fall einen Rechtsanwalt hinzu ziehen.

Gute Besserung deiner Oma.

Gruß

2007-05-14 10:30:40 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Deine Frage ist schwer zu beantworten. Wenn Du auf ein Schmerzensgeld aus bist, so wird es ohne rechtliche Prüfung nicht gehen. Sollte es vor Gericht gehen, brauchst Du Zeugen. Oder aber auch ein ärztliches Gutachten, wenn Deine Oma sofort beim Arzt war.

Der Verein ist vermutlich verantwortlich, das regelt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Hat Deine Oma nur wenig Rente, hat sie eventuell Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Darüber kann sie sich bei Gericht informieren.

2007-05-14 09:24:11 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Der Veranstalter ist in diesem Falle haftbar zu machen.
Er muß solche öffentlichen Veranstaltungen
anmelden.Außerdem muß diese durch eine Haftpflichtversicherung geschützt sein.Der Unfall muß unverzüglich bei der Krankenkasse angezeigt werden.Schadensersatzansprüche sind gegen den Veranstalter zu stellen.Weigert er sich,dann Anwalt einschalten zweck/s Schmerzensgeld und weitere Entschädigungen wie Verdienstausfall,Begleitperson sowie Krankenhaustagegeld sowie km Geld usw.
Hat sie eine private Unfallversicherung,muß sie es dort bitte auch unverzüglich melden.

2007-05-14 09:23:57 · answer #6 · answered by Michaela 3 · 0 0

Natürlich wieso nicht

2007-05-14 08:06:41 · answer #7 · answered by zazunek 2 · 0 0

Da bleiben aber noch Fragen offen. Warum genau ist jemand von der Bank gefallen, und warum genau glaubst du, dass in diesem Fall der Verein haften müsste? Gehört die Bank dem Verein? War die Bank kaputt? Du siehst, so einfach lässt sich das nicht sagen. Pauschal gesagt haftet der, der Schuld ist. Und dann dürfte bei einem solchen Unfall die Haftpflicht greifen.

Nachtrag: Na ja, wie du selbst sagst konnte man den Schaden nicht sehen. Das heißt, man wird dem Verein vermutlich keine direkte Schuld nachweisen können, außer du hast einen findigen Anwalt. Den würde ich ohnehin mal fragen.

2007-05-14 07:34:43 · answer #8 · answered by carma_pary 6 · 0 0

Ich denke nicht deas der Verein Haften muss, weil der Mensch ist selbst für sich verandwortlich

2007-05-14 08:02:27 · answer #9 · answered by ChristianPl20 6 · 0 1

Nein, denn als Erwachsener haftet man selbst für seine Schusseligkeit!

2007-05-14 07:58:39 · answer #10 · answered by Anonymous · 0 3

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