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Ich habe mir ein Haus gekauft.In dem Expose wurde mit einer Heizung 05`geworben.Der Verkäufer sagte mir das die Heizung 05`eingebaut worden sei.Er sagte mir auch das er die Brennwerttherme etwas günstiger von seinem Schwager (Heizungsbaumeister) erworben hätte . Ausstellungsstück und so,aber Rechnung +Garantie 2005.Jetzt war der Schornsteinfeger da und sagte mir das die Therme Bj. 99`ist.Klarer Betrug ???

2007-05-12 08:19:46 · 8 antworten · gefragt von ilsebi11 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

8 antworten

Ich bin kein Anwalt - aber ich würde sagen, rein rechtlich ist der Verkäufer vielleicht sogar auf der "sicheren Seite", wenn das Teil tatsächlich erst '05 eingebaut wurde. Wie lange das vorher beim Schwager stand (kein Wunder war die so billig, nicht wahr?) - darüber hat er ja nichts gesagt! Und - soweit ich das Deinen Angaben entnehmen kann - auch nicht darüber, dass da ein aktuelles Modell eingebaut worden wäre!

Vom moralischen Standpunkt her finde ich das ganze allerdings echt unterste Schublade!!!

2007-05-12 08:27:42 · answer #1 · answered by tauchtine 3 · 1 0

Die hier "zugesicherte Eigenschaft" ist offensichtlich nicht Bestandteil des Kaufvertrages. Irrtum ist auch bei Immobilien vorbehalten! Betrugsanzeige zwecklos!

2007-05-12 15:54:20 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Ein Hausverkäufer hat den uneingeschränkten Wunsch, seine Immobilie zu einem vernünftigen Preis an den Mann zu bringen. Wer aber irgendwelche "zugesagte Eigenschaften" geltend machen will, der sollte diese im Kaufvertrag dokumentieren lassen. Sonst siehts übel aus!

2007-05-16 11:16:23 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Man sollte kein Haus kaufen, wenn man nicht in der Lage ist an einem nicht ganz so unwichtigem Teil wie der Heizung das Typenschild (mit eingestanztem Herstellungsdatum) zu lesen. Schau' 'mal lieber die anderen Punkte durch (Wohnfläche, nutzbare Wohnfläche, Grundstücksgröße, Wegerechte, Anzahl der bestätigten Risse...). Vermute da echt Überraschungen, dir konnte man mit einer guten Story wohl alles verkaufen (Hätte da noch ein tolles Auto; von meinem Cousin, Werkstattmeister: Wenn es nicht regnet innen trocken!) Krass, so Leute kaufen Häuser....

2007-05-12 19:37:12 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Die Therme kann ja 2005 eingebaut worden sein. Wenn es ein Ausstellungs-Stück war kann es mehrere Jahre in der Ausstellung gestanden haben.

2007-05-12 16:05:51 · answer #5 · answered by Klaus 7 · 0 0

Autos haben so etwa dieselbe Lebensdauer wie Heizungen, und hierzulande (Schweiz) gibt es ein Urteil, dass ein Fahrzeug älter als 2 Jahre keinesfalls als neu verkauft werden darf.

Wenn man Dir den Heizungseinbau 2005 bestätigt hat, darfst Du meines Erachtens gutgläubig davon ausgehen, dass da auch ein neues Exemplar eingebaut wurde. Alles andere ist unüblich und Dir nicht zuzumuten.

Vielleicht wusste der Verkäufer nicht mal, was für ein altes Gerät ihm sein Bruder da eingebaut hat. Trotzdem ist er Dir gegenüber ersatzpflichtig.

Wie genau der Schadenersatz zu berechnen ist, könnte noch knifflig werden. Einen Anwalt damit zu beschäftigen, lohnt allerdings kaum. Denn mehr als EUR 2000 (freie Schätzung von mir) zu bekommen, dürfte äusserst schwer werden.

Gibt es Rechtsberatungen oder eine öffentliche Stelle in Deiner Umgebung?

2007-05-12 15:45:40 · answer #6 · answered by swissnick 7 · 0 0

...heikles Thema. In jedem Fall ist der Verkäufer zwei Jahre Regresspflichtig. D.h wenn versteckte - oder verschwiegene - Mängel innerhalb dieser Frist bekannt werden, ist das arglistige Täuschung und kann vom Kaufpreis nachträglich abgezogen werden. Nun ist dein Fall aber speziell, weil ja Rechnungsjahr und Thermenbaujahr nicht überein stimmen. Ich würde daher zunächst mit dem Schornsteinfeger drüber sprechen, was er meint, was zu tun sei. Danach mit dem Vorbesitzer, aber mit Zeugen. Verbraucherzentralen geben auch Auskünfte. Zur Not muß der Anwalt herhalten.
Viel Glück

2007-05-12 15:37:06 · answer #7 · answered by Zicke mit Zimt 5 · 0 0

Klar ist das Besch***

6 Jahre bei einer Heizung ist ja nicht so ohne...

Versuch doch, den Vorbesitzer anzusprechen....vielleicht lässt er mit sich reden, ansonsten erwähne mal die Täuschung......notfalls drohe mit einem Anwalt..
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2007-05-12 15:25:33 · answer #8 · answered by keks 7 · 0 0

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