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Bei der Umfrage geht es um das Ärztesystem in unserer Stadt.

2007-05-04 04:47:58 · 6 antworten · gefragt von franzi_1322 2 in Gesundheit Sonstiges - Gesundheit

6 antworten

Grundsätzlich ja, aber es gilt einiges zu bedenken.

Geschieht diese Umfrage auf öffentlichen Grund, so ist wahrscheinlich eine Sondernutzung zu beantragen (wie z.B. Infostände von Verbänden, ..). Dies kann gebührenpflichtig sein. Daher vorher beim zuständigen Ordnungsamt, örtl. Polizei und/ oder Bauamt informieren.

Die Fragen selbst dürfen nicht beleidigend sein und dürfen auch sonst nicht gegen Strafgesetze (z.B. rassisistisch,...)verstossen.

Schon die Fragestellung kann bestimmte Antworten indizieren (z.B. rhetorische, ...). Sie sollte so sein, dass auch Menschen anderer subjektiver Sicht die Frage aktzeptieren und/ oder eine echte Wahlmöglichkeit haben.

Andererseits sollten die Fragen so sein, dass sie statistisch auswertbar sind (am besten JA und NEIN-Alternative). Zudem empfiehlt sich immer eine "Weiß-nicht"-Möglichkeit.

Der Interviewer sollte schauen, dass er ein wirklich repräsentatives Bild durch möglichst unterschiedliche Personengruppen bekommt. Dafür sind Fragen z.B. nach Alter, Geschlecht, Familienstand. Zudem wird der Interviewte durch diese bekannten und leichten Fragen für die inhaltsschwerere, politische Frage aufgeschlossener.

Um die Fragen auch an die Stadtverwaltung verkaufen zu können, sollten wirklich nur Bürger oder zumindest Einwohner gefragt werden (= Frage Wohnsitz in der Stadt/ Gemeinde).

Zudem sollte der Interviewer, auch bei Abweisung, immer freundlich und höflich bleiben.

Es werden auch oft Institute beauftragt, da diese neutraler als der Auftraggeber sind. Es ist schlecht wenn der Interviewer bereits eine eigene Meinung hat, da er dann die Personen die er befragt subjektiv auswählt und Gefahr läuft nicht gewünschte Antworten "nicht zu werten".

Entschuldigung, wenn es so lang wurde.

2007-05-05 03:46:15 · answer #1 · answered by PapavonMaus 5 · 0 0

Das ist absolut erlaubt, jedenfalls solange die Umfrage nicht mit Namen einzelner Ärzte oder dergleichen versehen ist/wird.

Mehr Wirkung hat sowas, wenn auch möglichst viele Personen zusammen die Umfrage einreichen, vielleicht auch einige Politiker.

2007-05-04 15:51:29 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 0 0

ja
das darfst du.

2007-05-04 12:23:34 · answer #3 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

die einzige Beschränkung, die mir in den Sinn kommt ist, dass laut Datenschutzgesetzts, alle Daten müssen in anonymisierter Form gespeichert werden. Also die Identität der Befragten sollte auf jedem Fall geheim bleiben und es sollte nicht möglich sein, die Angabe einer Person zuzuweisen.
Welche Personen werden dabei befragt? Wie sollte die Stichprobe rekrutiert werden?

2007-05-04 11:56:10 · answer #4 · answered by laura c 4 · 1 1

Ja darfst du. Musst dich nur an die freiheitlich, demokratischen Grundwerte halten. Also keine Volksverhetzung, Nazipropaganda oder ähnliches...

2007-05-04 11:54:38 · answer #5 · answered by дон лотарио 4 · 0 0

...nicht fragen!...machen!!...

2007-05-04 11:57:15 · answer #6 · answered by Anonymous · 0 1

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