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2007-05-01 06:43:50 · 4 antworten · gefragt von Robert W 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

4 antworten

Was steffi geschrieben hat ist falsch.
Es gibt das polizeiliche Führungszeugnis und es gibt den Auszug aus dem Bundeszentralregister.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist eine Abbildung eines Teils des BZR. Es gibt Entscheidungen, die nicht in ein Führungszeugnis eingetragen werden dürfen (kleine Geldstrafen bis 90 Tagessätze zum Beispiel), die aber im BZR drin sind. Je nachdem, wie man seinen eigenen BZR-Auszug "füllt" oder nicht gibt es gewisse Fristen (je nach Straftat) nach denen eine Eintragung getilgt werden muss.
Bei Jugendlichen gibt es dann nochmal Sonderbestimmungen.
Es kann schon sehr lange dauern, bis eine Straftat gelöscht wird, das hängt aber von der Schwere ab. Ein schwerer Raub zum Beispiel bleibt 20 Jahre.
Was ganz anderes ist die Sache mit den Akten und den Urteilen...also dem Papier...selber. Der Staat muss die Akten nur einen gewissen Zeitraum aufbewahren (Ausnahme Grundbuch...hier ist es ewig). Wenn die Sache keine grundsätzliche bedeutung hat oder nicht geschichtlich interessant ist, wird das irgendwann geschreddert.

2007-05-04 09:31:53 · answer #1 · answered by bertramhurz2 2 · 0 0

So wie ich das beurteile, ist es eine Frage des jeweiligen Gerichts (Instanz?) sowie des relevanten Rechtsbereichs (Privatrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht).

Urteile mit einer "Signalwirkung" bzw. einer gewissen Bedeutung für die weitere Rechtsprechung sind sehr lange verfügbar und werden auch in der Literatur erwähnt. Strafurteile werden mindestens so lange aufbewahrt, bis die Strafe abgeleistet/abgesessen ist.

Ob es für Urteile im Zusammenhang mit Grundstücken eine spezielle Frist gibt, ist mir nicht bekannt.

Habe jetzt also nicht extra in Gesetzestexten nachgelesen und würde Dir empfehlen, den Dich interessierenden Sachverhalt möglichst klar zu nennen. Dann kann nämlich jemand auch eine konkrete und zutreffende Antwort geben.

2007-05-01 08:49:13 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 0 0

ich schätze mal mind.20 jahre und selbst dann hat sicher noch irgendein bürokrat irgendwo in irgendeinem amt aufgeschrieben was damals passiert ist,so wie ich die deutsche bürokratie kenne.....aber sicher sagen kann ich es dir leider auch nicht.

2007-05-01 06:55:24 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

es sind 10 jahre aber es gibt zwei polizeilichefuehrungszeugnisse eins was du dir beantragen kannst und eins das du niemals sehen wirst und auf dem zweiten wird auch nichts geloescht... wird immer in deiner akte bleiben...

2007-05-02 01:34:03 · answer #4 · answered by steffi 3 · 0 1

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