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Und zwar, bin ich in der lehre und musste aufräumen und habe ne ganze menge postausgangsbücher gefunden. Da meine Kollegin zur Zeit im Urlaub ist, möchte ich nun wissen, nach welcher Zeit man sie entsorge kann.
Vielen dank für eure Mühe
schönen sonnigen tag noch

2007-04-26 02:00:09 · 2 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

2 antworten

Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung besteht nur für solche Dinge, zu deren Führung man auch verpflichtet ist. Bei RA oder StB gibt es keine Verpflichtung zur Führung von Postausgangsbüchern, also auch keine generelle Aufbewahrungsverpflichtung.

Den Aufwand betreibt man ja „nur“, um in Streitfällen einen Beweis erbringen zu können. Daher würde ich den Chef/die Chefin fragen bzw. warten, bis die Kollegin wieder aus dem Urlaub zurück ist.

2007-04-26 11:22:02 · answer #1 · answered by kleines_zotteltier 5 · 1 0

Schliesse mich der Meinung oben an. Es könnte aber in besonderen Fällen Ausnahmen geben, weil diese Bücher von bestimmten Regeln mit erfasst werden, z.B. bei Anwälten. Das wüsste ich aber nicht.

Was ganz bestimmt gilt: Bücher mit Einträgen älter als 10 Jahre kannst Du unbesorgt vernichten. Vielleicht wirst Du ja so schon einen Grossteil los...

2007-04-27 09:16:07 · answer #2 · answered by swissnick 7 · 0 0

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