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Ich bringe ehrenamtlich Menschen unser rel. Zeitschriften und man wechselt auch Worte an der Tür. Eine Frau über 80 klagte, dass sie ca. 500 Euro für einen Zaun bezahlen müsse, der vom Nachbargarten zu ihr rübergestürtz war und den Zaun zerstörte. Die sie für den Zaun an der Stelle vernatwortlich sei, müsse sie einen Großteil der Kosten tragen. Stimmt das, oder wird die alte Frau über's Ohr gehauen? Wer kennt sich aus oder hat ähnliches erlebt. Es handelte sich um einen Sturmschaden. Mir tut die alte Frau natürlich leid und ich fände das mehr als ungerecht. Schließlich kann sie über die Bäume, die andere im Garten hochwachsen lassen, nicht mitentscheiden.

2007-04-16 21:19:32 · 5 antworten · gefragt von X 6 in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

Sorry, da da haben sich zwei Aussagen gemischt. Ein Baum stürzte aus Nachbars garten und verursachte Schaden (am Zaun), der erneuert werden muss. Hat sie nun den Schaden (zumindest teilweise) mitzutragen?

2007-04-16 21:21:10 · update #1

Nochmal kurz:

Sturm haut Baum vom Nachbarn um.
Baum zerstört Zaun.
Versicherung vom Nachbarn will nicht alles zahlen.
So hat sie es uns geschildert.
Ich mag das Versicherungsgefasel nicht, drum verstand ich nicht die Begründung warum die nicht zahlen wollen. Ob mehr als der Zaun zerstört (beschädigt) wurde ist mir entfallen. Aber generell: Ist der Eigentümer nicht ganz haftbar? Wenn ich einen Hund hätte und der beißt meinen Nachbarn ins Bein ist der doch nicht mithaftbar, weil er sich hat beißen lassen?!

2007-04-17 00:05:35 · update #2

5 antworten

Die Entsorgung des Baumes muß bein einem Sturm die Versicherung des Nacvhbarn bezahlen. Den Zaun bekommt die Dame von ihrer Gebäuseversicherung erstezt. Dies gilt aber nur bei Sturm so wie bei Kyrill. Ansonsten muß dei Versicherung des NAchbarn den vollen Schaden zahlen.
Hoffentlich hat die Dame wenigstens eine Gebäudeversicherung und es war Sturm.

2007-04-16 21:50:44 · answer #1 · answered by rainer18100 2 · 2 0

Im Normalfall ist der "Eigentümer" des Baumes haftbar über seine Haftpflicht bzw. Gebäudeversicherung..... etc.

liegt aber eine Besonderheit vor, wie der Sturm im Januar, dann kann die Versicherung auch solch einen Schaden ablehnen ... mit den entsprechenden Begründungen, die für den Laien nicht verständlich sind....

Bietet sie aufgrund dieser besonderen Situation eine Teilentschädigung an (auch auf Kulanz), so ist dies besser als 'nichts'....

... somit ist diese Frau eigentlich doppelt bestraft ... für einen Schaden, den sie nicht verursacht hat, darf sie die Kosten übernehmen...

2007-04-17 03:57:53 · answer #2 · answered by wildcatandwolf 4 · 1 0

nein
der baumbesitzer ist mindestens mithaftbar.

2007-04-16 21:49:35 · answer #3 · answered by whyskyhigh 7 · 1 0

Dieser Frau soll der Löffel geteilt werden. Sie wird hier übers Ohr gehauen. Allerdings kenne ich keinen Zaun, der stürzt und den Zaun beschädigte. Ein wirklich "einmaliger Fall".

2007-04-16 22:52:52 · answer #4 · answered by Anonymous · 0 0

Vorigen Herbst stürzte unsere Birke(15 m Hoch)wegen Sturm auf das Dach unseres Nachbarn. Sein Dach war kaputt, also Ziegel, Regenrinne, Dachbalken. Unsere Versicherung mußte nicht zahlen, da es nicht mutwillig war und jeder sein Haus und Grundstück Feuer,Wasser,Sturm versichern muss(ehr sollte).Schaden mehrere tausend Euro, aber er war nicht versichert weil Ihm seine Versicherung wegen mehrmaliger Hochwasserschäden gekündigt hatte.Wir haben natürlich freiwillig geholfen bei der Wiederherstellung des Daches.

2007-04-16 22:12:19 · answer #5 · answered by pharma 1 · 0 0

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