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Mein Sohn (9, geistig behindert) ist heute beim Einkaufen mit dem Einkaufswagen umgekippt - er stand auf der Seite und spielte surfen in einem Moment, in dem ich mich zum Regal heruntergebeugt habe.
Obwohl der Wagen sauschwer war, ist ihm nichts passiert (denke ich) - bis auf blaube Flecken und Schrammen. Er hat zienlich geschrien und ich habe fest mit schwereren Verletzungen gerechnet.

Muß der Supermarkt vor so etwas warnen oder dürfen Wagen umkippen???

Und direkt mal: ich habe meine Aufsichtspflicht nicht verletzt - einkaufen ohne mal-eben-weggucken ist ja schlecht möglich. Und natürlich sage ich schon seit ungefähr 6 Jahren immer :"Nicht auf die Seite stellen!"

2007-04-03 21:56:03 · 26 antworten · gefragt von cockybabybaby 3 in Schwangerschaft & Erziehung Sonstiges

Also - meine Sohn stand nicht IM Wagen, sondern auf der Seite und hielt sich am Korb fest.
Ich HABE auf ihn aufgepasst - aber leider bin ich nicht in der Lage, manche Dinge einhändig in den Wagen zu bugsieren. Also muss ich ihn zwischendurch zwangsläufig loslassen.

Bei uns sind Osterferien und so muss ich ihn zum Einkaufen mitnehmen - teures Betreuungspersonal kann ich mir leider nicht leisten für jeden Einkauf.

Unser Supermarkt hat keinen Lieferservice, mal ganz davon abgesehen, daß ICH nicht reich genug bin, das zu finanzieren.

Und was die Kindererziehung angeht - schonmal versucht, ein Kind mit einem geistigen Defizit halbwegs alltagstauglich zu erziehen?? Es klappt eben meistens - aber nicht immer.

Ich habe nicht behauptet, ich wolle den Supermarkt belangen. Es geht mir nur um die Kippsicherheit, bzw. fehlende Warnhinweise. Was wäre gewesen, falls er sich die Kniescheiben zerschmettert hätte oder vorn auf dem Kindersitz ein Baby gesessen hätte....

2007-04-03 22:44:49 · update #1

26 antworten

Du hast vollkommen recht.Der Supermarkt hat davor zu warnen.Gleichzeitig müßte er per Grundgesetzänderung dazu gezwungen werden 1 Meter breite Stützradausleger an jeden Einkaufswagen anzubringen,damit sich jedes Elefantenbaby an die Seite hängen kann,ohne daß der Einkaufswagen umkippt.
Supermärkte sind der natürliche Spielplatz von Kindern,die andererorts nicht "müde" gespielt werden.
Es wurde durchaus treffend bemerkt alle Verantwortung für die eigenen Nachkommen auf die abzuwälzen,die ohnehin schon den Schaden dadurch haben... ;-)

Ein 9-jähriges Kind ist trotz Aufsicht für seine Taten nicht verantwortlich/haftbar zu machen,da es auch in diesem besonderen Falle die Tragweite seiner Handlungen nicht erkennt.
Ggf.mußt Du das Kind unter Beaufsichtigung stellen lassen oder den Lieferservice des Supermarktes nutzen,gegen einen geringen finanziellen Obelix.

2007-04-03 22:08:45 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 6

Ich verstehe nicht - saß dein Sohn IN dem Wagen oder was meinst du mit "er spielte surfen"? In jedem Fall sehe ich nicht, vor was dich der Supermarkt warnen sollte. Einkaufswägen sind kein Spielzeug und zum drinsitzen auch nur bis zu einem gewissen Alter (bzw. einer gewissen Größe) geeignet. Zu deiner Frage, ob die Dinger umkippen "dürfen" - sie sollten sicherlich nicht umkippen, wenn du den Wagen voll mit Lebensmitteln beladen hast und damit zur Kasse fährst. Aber für andere Zwecke sind die einfach nicht gedacht.

2007-04-04 05:01:21 · answer #2 · answered by carma_pary 6 · 8 3

Ich glabe nicht, dass du den Supermarkt irgendwie belangen kanst, weil Einkaufswägen nicht dafür ausgelegt sind, dass Kinder in oder auf ihnen stehen. Im Einkaufswagen dürfen nur Kinder bis max. 3 Jahren im Kindersitz befördert werden und die Stangen mit den Rollen sind ebenfalls nicht dafür da, dass Kinder sich drauf stellen. Das werden die Supermärkte dir sicher so oder ähnlich mitteilen. Ich schwitze auch immer Blut und Wasser, wenn mein 7jähriger daran herum turnt. Doch ist das ganz allein meine Verantwortung und in deinem Fall eben deine. Einkaufswägen sind keine Kinderfahrzeuge, auch wenn sie noch so verlockend sind. Sorry. Und gut, dass deinem Sohn nichts Schlimmeres passiert ist.

2007-04-04 05:05:03 · answer #3 · answered by AliceDasWunder 6 · 6 2

Einkaufswagen sind wie der Name sagt zum Einkaufen, nicht zum Surfen.

Wenn ein 9-jähriger das Ding umwirft ist es eben umgekippt.

Da hat aber der Supermarkt nichts damit zu tun, wenn ihr den Wagen "fremdverwendet".

2007-04-04 05:09:51 · answer #4 · answered by RL 7 · 5 2

Nein, hier in Deutschland muss der Supermarkt das nicht. Der Wagen ist einfach nicht für neunjährige konzipiert, sondern für Lebensmittel. Und die wackeln nicht!

Mit der Aufsichtspflicht hat das nichts zu tun. Höchstens mit Erziehung.

2007-04-04 05:05:17 · answer #5 · answered by Zicke mit Zimt 5 · 6 3

Ein Einkaufswagen ist kein Klettergerüst. Damit ist alles gesagt.
Bei einem behinderten Kind mußt du als Mutter leider mit
plötzlich auftretenden Ereignissen rechnen.

2007-04-04 07:33:17 · answer #6 · answered by Berni 7 · 3 1

Der Einkaufswagen hat einen Kindersitz und da gehört das Kind hinein, ist es dafuer zu gross muss es an der Hand gefuehrt werden.
Ja, ja ich weiß, das ist stressig und geht nicht immer und schließlich hast Du nur zwei Arme und, und, und.
Konnte Dein Sohn im Wagen stehen und sich sogar von der Mitte an die Seite bewegen, war der Wagen auch nicht vollbeladen und damit steigt logischerweise die Kippgefahr.
Und davor sollte das Geschaeft warnen? Ich bitte Dich, das weißt Du doch selber, schließlich ermahnst Du ihn seit 6 Jahren genau dieses nicht zu tun.
Ob behindert oder nicht, ich sehe immer wieder grössere Kinder in Einkaufswagen herumturnen und daraus resultierend auch Unfälle. Sei froh das nicht mehr passiert ist und vielleicht ist dieser Erlebnis Deinem Sohn eine Lehre vielleicht eher Lokführer statt Surfer im Wagen zu spielen.


Stef

Zu Deinem Nachtrag mein Nachtrag:
...schön das wir jetzt alle wissen wie Dein Sohn surfen gespielt hat und noch besser zu wissen, das Du das Gewicht eines 9-jährigen Knaben seitlich hängend als normale Einkaufswagenbelastung erhoffst.
OK, Du bist gestresst und mit den Nerven am Ende, aber bitte stelle nicht solche Fragen, wenn Du die Antworten, vor allem auf ungenaue Beschreibungen hin, nicht haben möchtest. Wenn Du nicht mit Deinem Sohn sicher alleine einkaufen gehen kannst, aufgrund seiner Behinderung, solltest DU eine weitere Person so wie Freundin, Ehemann oder Lebenspartner mit einspannen um das Ganze stressfreier und ungefährlicher zu gestalten.

2007-04-04 05:20:39 · answer #7 · answered by stef 6 · 3 1

mein l´kleiner bruder (damals 6 jahre) hatte ein ähnliches erlebnis er kippte auch als er auf der seite stand mit dem wagen um und landete an der kühltrue die mit einem lauten krach sprang. Für den schaden mussten wir in diesem fall nicht aufkommen nur die tiefkühlpackung mit der wir seinen hinterkopf kühlten mussten wir anschließend kaufen. aber warnen müssen sie davor glaube ich nicht nur wenn etwas passiert wenn man die kiddies in den sitz setzt. und die aufsichtspflicht sehe ich nicht als verletzt man kann kinder ja nicht in watte packen und bei den wenigen spielmöglickeiten die sie durch straßen u.a noch haben kann man auch verstehen dass sie den supermarkt zum spielplatz machen auch wenn man ihnen 20 ig mal sagt dass man nicht ander seite des wagens stehen kann.

2007-04-04 10:16:03 · answer #8 · answered by exoticbounce 1 · 1 0

Nein, das muss der Supermarkt nicht!
Einkaufswagen sind kein Spielzeug.
Sorry,aber mir sagt schon mein Verstand, dass ein 9-Jähriges Kind beim "Surfen" so einen Wagen sehr leicht zum kippen bringen kann, da es ja schon paar Kilos wiegt.
.
Es wäre deine Aufgabe gewesen zu sagen: Schatz, die Mama muss mal den Wagen los lassen, um den Zucker zu nehmen. Geh doch mal bitte solange vom Wagen runter, damit du nicht umkippst und dich verletzt.
Mal abgesehen davon,dass ein Kind erst gar nicht auf dem Wagen surfen sollte, da das wirklich blöd ausgehen kann.

Du kannst echt nur von Glück sagen, dass dem Kleinen nichts passiert ist (was du nur so denkst.Bei so einem Sturz würde ich mein Kind sicherlich zur Sicherheit zu einem Arzt bringen,denn du kannst nicht sehen,ob er sich innerlich verletzt hat oder eine leichte Gehirnerschütterung).

Versuche ihn doch beim Einkauf zu beschäftigen nach dem Motto: Mama könnte gerade echt deine Hilfe brauchen. Kannst du schon mal von dort ein Mehl holen,dann hole ich schon mal die Nudeln. Oder: Welche Joghurts wollen wir denn nehmen?Lass sie uns doch gemeinsam aussuchen. Oder: Welche der Äpfel sehen denn lecker aus? usw.
Dann wird deinem Sohn auch nicht im Supermarkt so langweilig, dass er auch so leichtsinnige Ideen kommt.
Und als Dankeschön für die Hilfe, darf er sich am Schluss eine KLeinigkeit zum Naschen raussuchen oder ihr geht danach zusammen auf den Spielplatz ("Weil du der Mama so toll geholfen hast, haben wir sogar noch Zeit auf den Spielplatz zu gehen)

So hat mich meine Mutter schon im Alter von 3 Jahren beschäftigt und lehrreich ist es obendrein. Außerdem stärkt sowas auch den Zusammenhalt und das Selbstvertrauen des Kindes.

Ich will dich hier nicht angreifen in irgendeiner Form, aber das war eindeutig DEIN Fehler als Mutter. Dein Sohn versteht es vllt. noch nicht, was Gefahren sind. Aber dafür sind die Eltern da.

2007-04-04 07:55:13 · answer #9 · answered by schnubbl 4 · 2 1

ist mir auch mal passiert.

mein sohn rief mir noch zu, während ich im regal rumsuchte, mami, schau mal, ich kann freihändig!!!

so machte ich die erfahrung, dass einkaufswägen umkippen können. allerdings wäre ich niemals auf die idee gekommen, den supermarkt verantwortlich zu machen. shit happens, und bis auf ein riesenhörnchen war ihm nichts passiert.

lg schneeball.

2007-04-04 06:25:24 · answer #10 · answered by schneeball 3 · 2 1

Einkaufswagen sind kindersicher konstruiert - aber nur für ein Alter, in dem Kinder solche Gefahren nicht selbst einschätzen könnten.

Was, wenn Dein behinderter Sohn in 10 Jahren immer noch mit Einkaufswagen spielt? Du siehst, dass eine absolute Sicherheit unmöglich ist.

Es ist nunmal unmöglich, sich auf absolut JEDE mögliche Gefahr einzustellen als Anbieter. Sonst könnte man gleich jeden Laden dichtmachen.

2007-04-04 05:09:45 · answer #11 · answered by swissnick 7 · 3 2

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