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2007-03-28 09:16:48 · 11 antworten · gefragt von Maxim L 1 in Autos, Transport & Verkehr Kauf & Verkauf

11 antworten

Bei Kauf von Händler:
ist er Mitglied im ZDK/Innung
Wird außer Gewährleistung auch Garantie gegeben
Ist die fällige Inspektion gemacht
Ist der fällige Zahnriemenwechsel gemacht
ist die Garantie über eine seriöse Garantiegesellschaft abgesichert
Reifen mind.noch 5 mm Restprofil,nicht älter als 6Jahre
Wichtig:alle zugesicherten Eigenschaften schriftlich fixieren.

2007-03-28 09:57:33 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 1

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Es ist eine bewährte Methode, die eine hohe Erfolgsquote hat!

2014-11-09 09:34:40 · answer #2 · answered by Lilig 1 · 0 0

Rechtstipps für den Neuwagenkauf

Seit 01.01.2002 gelten im Kaufrecht neue Spielregeln: So muss z.B. der Händler beim Neuwagenverkauf für einen Zeitraum von 2 Jahren für Sachmängel haften. Die Änderungen sind auf Vorgaben der EU zurückzuführen. Trotz der verlängerten Sachmängelzeit sollte der Käufer eines Neuwagens einige grundlegende Dinge beachten. Neben den gesetzlichen Bestimmungen finden regelmäßig die vom ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.), VDA (Verband der Automobilindustrie e.V.) und VDIK (Verband der Importeure von Kraftfahrzeugen) unverbindlich empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von fabrikneuen Kraftfahrzeugen und Anhängern (kurz: Neuwagenverkaufsbedingungen) Anwendung. Diese Bedingungen werden dem Käufer regelmäßig mit der Bestellung ausgehändigt oder sie befinden sich auf der Rückseite der Bestellung (das Kleingedruckte).


Probefahrt vor dem Kauf
Entscheiden Sie sich erst nach durchgeführter Probefahrt mit demselben Autotyp, den Sie bestellen wollen, für das Fahrzeug. Für etwaige Unfallschäden an dem Vorführwagen müssen Sie nicht aufkommen, es sei denn, Ihnen kann grobe Fahrlässigkeit oder gar vorsätzliche Beschädigung des Fahrzeugs vorgeworfen werden oder aber Sie haben etwas anderes vereinbart: Regelmäßig lassen sich die Händler vom Probefahrer eine Haftungserklärung unterschreiben. In dieser wird dem Käufer auferlegt, im Falle eines selbst verursachten Schadens die Selbstbeteiligung in der Vollkaskoversicherung (zwischen 300,- und 1.000,- €) zu zahlen.


Preisvergleich lohnt sich
In der Werbung wird häufig die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers genannt. Da diese Empfehlung unverbindlich ist, kann der gleiche Wagen bei verschiedenen Händlern verschieden viel kosten. Durch Preisvergleiche können Sie Geld sparen.

Fragen Sie nach einem Barzahlungsrabatt !

Viele Händler gewähren bei Barzahlung einen Rabatt. Einen gesetzlichen Rabattanspruch gibt es nicht. Vereinbaren Sie einen Festpreis. Eine Preisanpassungsklausel ist nur dann zulässig, wenn die Lieferung mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.


Wer unterschreibt, muss zahlen
Ihre Unterschrift ist für Sie - von wenigen Ausnahmen abgesehen - verbindlich.
Überlegen Sie deshalb alles reiflich, bevor Sie die Bestellung unterschreiben.

Vom Vertrag kommen Sie nur los, wenn

• der Händler die Bestellung nicht innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder den Wagen liefert (bei Lagerfahrzeugen innerhalb von 10 Tagen). Die Bindungsfrist des Käufers von 4 Wochen wurde vom Landgericht Lüneburg mit Urteil vom 05.07.2001 (Az.: 1 S 3/01; veröffentlicht in DAR, 2002 S. 418 und ADAJUR Dok.Nr. 49528) aufgrund moderner Kommunikationsmittel, mit denen der Händler beim Hersteller die Lieferungsmöglichkeiten erfragen kann, als zu lang eingestuft. Es bleibt abzuwarten, ob sich andere Gerichte dieser Rechtsprechung anschließen werden.
• bei Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins um mindestens 6 Wochen und Aufforderung zur Lieferung mit Setzung einer angemessenen Nachfrist (14 Tage) zur Lieferung.
• bei einem nicht unerheblichen Mangel, wenn dieser nicht durch Nachbesserungen beseitigt wurde.• Sie noch minderjährig sind und die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
• Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu der Bestellung veranlasst wurden und der Vertrag somit angefochten werden kann.
• Sie noch minderjährig sind und die Eltern mit dem Kauf nicht einverstanden sind.
• Sie durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu der Bestellung veranlasst wurden und der Vertrag somit angefochten werden kann.

Kauf auf Kredit oder Leasing
Beim Kauf eines Privatwagens, der über eine Finanzierung läuft, können Sie den Kredit- oder Leasingantrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich ohne Nennung von Gründen widerrufen.
Durch den Widerruf wird auch die Neuwagenbestellung hinfällig, wenn auch der Kredit-/ Leasingvertrag beim Händler abgeschlossen oder durch ihn vermittelt wurde. Die Frist beginnt erst nach Unterzeichnung und Aushändigung einer ausdrücklichen schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht.

Es genügt, wenn Sie das Widerrufsschreiben innerhalb der Zwei-Wochenfrist - per Einschreiben mit Rückschein - absenden.

Inzahlungnahme vereinbaren
In Zahlung nehmen heißt: Der Händler ist damit einverstanden, dass Sie einen Teil des Neuwagenpreises dadurch bezahlen, dass Sie ihm Ihren Altwagen überlassen. Oft bieten die Händler sehr vorteilhafte Inzahlungnahmepreise an. Holen Sie gegebenenfalls Konkurrenzangebote ein.

Liefertermin vereinbaren
Lassen Sie sich nicht darauf vertrösten, dass die Lieferung baldmöglichst oder schnellstens erfolgen wird. Vereinbaren Sie ein konkretes Datum als Liefertermin. Auf einen verbindlichen Liefertermin lässt sich praktisch kein Händler ein. Ein unverbindlicher Termin kann vom Händler, ohne dass sich irgendwelche Rechtsfolgen ergeben, bis zu sechs Wochen überschritten werden.

Rücktritt oder Schadenersatz bei Terminüberschreitung

Hat der Händler den unverbindlichen Liefertermin um mehr als sechs Wochen überschritten, so können Sie den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Ein Verzugsschaden ist vom Verkäufer zu ersetzen, wenn er den Verzug zu vertreten hat (bei leichter Fahrlässigkeit ist der Schadenersatz auf 5 % des Kaufpreises beschränkt). Setzen Sie dem Verkäufer weiter eine angemessene Nachfrist von 14 Tagen zur Lieferung, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Wagen auch nicht innerhalb dieser Frist geliefert wird und den Verkäufer ein Verschulden trifft (bei leichter Fahrlässigkeit aber nur bis höchsten 25% des Kaufpreises).

Ersatzwagen bei Terminüberschreitung

Verlangen Sie vom Händler die Zusage, dass er Ihnen bei Nichteinhaltung des vereinbarten Liefertermins ohne Berechnung einen Ersatzwagen zur Verfügung stellt, falls Sie auf eine termingerechte Lieferung dringend angewiesen sind. Ohne eine solche Zusage können Sie auf Kosten des Händlers einen Mietwagen nur dann nehmen, wenn der Händler den Lieferverzug verschuldet hat.


Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Der ADAC rät zu einem Vertrag mit größtmöglicher Deckung - nämlich unbegrenzte Deckung für Sach- und Vermögensschäden und bis 7,5 Millionen EUR bei Personenschäden, je nach Versicherungsgesellschaft.

Teilkasko - unbedingt empfehlenswert

Die Teilkaskoversicherung deckt viele Risiken, z.B. Schäden durch Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel oder Kollisionen mit Wild.

Vollkaskoversicherung
In der Vollkaskoversicherung sind neben den Teilkaskorisiken auch selbstverschuldete Unfallschäden am Fahrzeug versichert. Nur bei grober Fahrlässigkeit (z.B. Fahren unter Alkoholeinfluss) oder Obliegenheitsverletzungen (z.B. falsche Angaben in der Schadenanzeige) zahlt die Versicherung nicht. Je höher die Selbstbeteiligung gewählt wird, desto niedriger ist die zu zahlende Prämie. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 1 Jahr erhalten Sie bei Neuabschluss oder wenn Sie seit mindestens einem Jahr keine Vollkaskoversicherung mehr hatten den gleichen Rabatt wie in Ihrer Haftpflichtversicherung.


Umfang der Sachmängelhaftung
Ist das Neufahrzeug mangelhaft, so können Sie innerhalb von 2 Jahren Sachmängelhaftungsrechte geltend machen (1 Jahr bei Nutzfahrzeugen, wenn der Käufer ein Unternehmer ist, der in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt).

Hier ein hilfreicher Link beim Kauf eines Gebrauchten:
http://www.adac.de/images/Gebrauchtwagen_Checkliste_tcm8-12334.pdf

2007-03-29 08:31:06 · answer #3 · answered by ★•ஐ MR. IÖS ஐ•★ 7 · 0 0

...dass die Eintragungen auf dem Fahrgestell u.a. mit denen im Kfz-Brief übereinstimmen! (Hehlerware?)

2007-03-28 10:26:20 · answer #4 · answered by Anonymous · 1 1

Hallo! Ich persönlich achte auf einiges. Z.B.: wieviel Vorbesitzer? Wieviel Kilometer es runter hat?Ist ein Unfallschaden bekannt? Wurde der Zahnriemen schonmal gewechselt(man geht ab 100.000 km aus)!Hat das Auto ein Checkheft? Ist es ein Nichtraucherfahrzeug? Wie sieht der Unterboden aus,gleichzeitig Stoßdämpfer angucken,ob schon Oel zu sehen ist!Auspuffanlage auf Roststellen kontrollieren! Elektrik auf Funktion kontrollieren!Ob die richtigen Reifen aufgezogen sind,die auch in den Papieren stehen!Auf jeden Fall eine Probefahrt auf der Autobahn und im Stadtverkehr!Auf Geräuche achten!!! Lenkverhalten,Bremsverhalten,wie gehen die Gänge rein? Leicht oder hacken sie? Im Vorfeld schonmal bei der Versicherung fragen,was dieses Model an Versicherung kostet!?Wäre sowieso radsam,wenn man einen Sachverständigen oder einen Autokenner dabei hat!!!!!!!!! Heut zu Tage gibt es keine Grenzen zum Betrug mehr!!!! Ich hoffe,ich konnte bischen helfen!?! Gruß komik80

2007-03-28 09:55:12 · answer #5 · answered by komik80 1 · 1 1

Vor allem darauf, dass du nicht beschissen wirst! Am besten ist , wenn du jemand mitnimmst der wirklich Ahnung von Autos hat und versteckte Mängel (Kopfdichtung, Zahnriemen, Bremsen, etwaige Vorschäden die nicht genannt werden usw.) erkennt. 1 oder 2 Jahre TÜV sagen überhaupt nichts aus!!!
Ich wünsch dir viel Glück für deinen Autokauf.

2007-03-28 09:34:48 · answer #6 · answered by bunny 5 · 0 1

Probefahrt machen und wenn irgend möglich, in einer Werkstatt durchsehen lassen.

2007-03-28 09:32:34 · answer #7 · answered by Herr Scholz 5 · 0 1

Auf den eigenen Bedarf, den Geldbeutel, und wie das Fahrzeug bei Gebrauchtwagentests abgeschnitten hat

2007-03-28 09:30:33 · answer #8 · answered by Hadschi Halef Omar 2 · 0 1

eigentlich auf alles was so wichtig ist! meinst du gebraucht oder neu, wie mein vorgänger hier schon sagte nimm jem. mit der sich da auskennt, die versuchens nämlich echt mit jedem und die merken wenn jem null peilung hat, glaub mir!!!

2007-03-28 09:28:50 · answer #9 · answered by naddysun1981 3 · 0 1

Auf sehr vieles! Wenn du dich net auskennst, nimm unbedingt jemand mit der Ahnung hat (Bekannter, etc.) Da wirst so leicht übern Tisch gezogen. Lohnt sich da jemanden zu fragen.

2007-03-28 09:21:26 · answer #10 · answered by Richard U 1 · 0 1

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