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2007-03-28 07:40:41 · 3 antworten · gefragt von Cleverfan 1 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

es ist weder in den Kassenrichtlinien noch im Arbeitsvertrag ein Passus diesbezüglich

2007-03-28 23:58:11 · update #1

3 antworten

Es wird unterschiedlich Gehandhabt. Entweder bekommst Du ein monatliches Mankogeld, dann mußt Du alles selbst bezahlen, oder Dir steht ein gewisser Freibetrag als Manko zu. Größere Summen werden in keinem Fall abgedeckt. Schau mal in deinen Arbeitsvertrag oder frag beim Betriebsrat nach. Irgendwo gibt es sicher eine Vereinbarung.

2007-03-28 22:14:10 · answer #1 · answered by Sprendlinger 7 · 0 0

natürlich haftet ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Wenn bei einem Kassierer Geld in der Kasse fehlt, dann kann das als grob fahrlässig ausgelegt werden.

Aber die Haftung darf den zumutbaren Rahmen nicht übersteigen, im Zweifel muss der AG das Risiko versichern.

2007-03-30 05:13:23 · answer #2 · answered by Raik 7 · 0 0

Kommt auf den Arbeitsvertag an, es müsste darin erwähnt sein, wenn Ausgleich gefordert würde! Im Normalfall nicht, die Unternehmen sind dagegen versichert. Oft musst du ab einer bestimmten Höhe Differenz einen "Kassenbericht" schreiben, in dem du erklären sollst, wie das passieren konnte!
Absichtliche Differenzen werden eigentlich nicht unterstellt- wer rirkiert schon HEUTE seinen Job für ein paar Euro?
Ein großes Unternehmen hat oft einen Betriebsrat, an den könntest du dich informativ wenden!

2007-03-29 05:10:39 · answer #3 · answered by Conny N 7 · 0 0

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