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Arbeit, Wohnung.. etc..
In besonderen Fällen kann man doch die "Aussage verweigern", oder?

2007-03-28 01:00:46 · 14 antworten · gefragt von Anonymous in Schwangerschaft & Erziehung Schwangerschaft

Erstmal danke für die Antworten.
Um präziser zu werden:
Ich dachte eher an die Arbeitssuche und die Wohnungssuche! (Betonung auf Suche)
:)

2007-03-28 01:07:50 · update #1

14 antworten

Du musst bei einem Vorstellungsgespräch nicht auf die Frage antworten, ob du schwanger bist. Deinem Arbeitgeber gegenüber sollst du die Schwangerschaft eigentlich dann bekanntgeben, sobald sie dir bekannt ist; es gibt jedoch keine gesetzlich vorgeschriebene Frist. Du kannst es also im Prinzip machen, wann du es für richtig hältst - es hängt ja auch von deinem Arbeitgeber ab. Allgemein bekanntgeben würde ich die Schwangerschaft erst nach dem dritten Monat, wenn also normalerweise keine Gefahr mehr für einen spontanen Abgang besteht.

2007-03-28 01:04:56 · answer #1 · answered by carma_pary 6 · 0 1

Du musst deine Schwangerschaft auf alle Fälle deinem Arbeitgeber melden, damit der sich nach Ersatz für dich umschauen kann.
Der Vermieter muss das nicht wissen, denn es gibt bei einer Wohnung keine Vorschriften die Kinder untersagen, das wäre sittenwidrig.
Du wirst es später dann auf dem Amt melden müssen und den ganzen Versicherungen etc., ansonsten kannst es erzählen oder aber lassen.

Gruß
Franky

2007-03-28 08:05:17 · answer #2 · answered by Anonymous · 4 0

Bei der Wohnung? Das ist mir neu...oder wird die NK-Abrechnung nach Personen abgerechnet?

Bei der Arbeit? Sobald die Schwangerschaft festgestellt wird.
Das ist allen anderen gegenüber (Arbeitgeber, Kollegen) am fairsten; schließlich muss Vertretung für dich gesucht werden.
Es wäre doch doof, wenn du -schon sichtbar schwanger- sagst, dass du ein Baby bekommst...
.

2007-03-28 08:07:16 · answer #3 · answered by keks 7 · 1 0

Bei einem Vorstellungsgespräch darf dir nicht die Frage nach einer Schwangerschaft gestellt werden! Und wenn das doch passiert darfst du sogar "lügen" ohne später mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Du bist dann sobald du eingestellt in einem Kündigungsschutz drin. Der Arbeitgeber kann dich dann noch nicht mal in der Probezeit Kündigen. Nur aus Außerordentlichen Gründen.

Bei einer Wohnungssuche kann es doch eigentlich nur von Vorteil sein wenn du das mit der Schwangerschaft erwähnst. Wenn an einer Wohnung mehrere Interessiert sind und es Familienfreundliche Vermieter sind geben diese eher dir die Wohnung denke ich mal. Wenn nicht weiß ich nicht ob du das verheimlichen darfst.

2007-03-29 06:09:19 · answer #4 · answered by nic26122000 2 · 0 0

Soweit ich weiß, mußt du bei der Arbeitssuche nicht angeben, ob du schwanger bist oder nicht. Ich würde es aber immer machen, dein (potentieller) Arbeitgeber muß sich ja darauf einstellen, daß du nach der Geburt mindestens für die Zeit des Mutterschutzes ausfällst.

Bei der Wohnungssuche mußt du es auch nicht angeben. Aber spätestens, wenn das Kind da ist, mußst du deinen Vermieter unterrichten. Dann ist ja ein "Mitbewohner" mehr da, der berücksichtigt werden muß.

Zum Thema schwanger bei der Arbeitssuche wurde mir mal folgender Tip gegeben. Wenn der Arbeitgeber dir Fragen stellt, die nicht in ein Vorstellungsgespräch gehören (bestehende oder geplante Schwangerschaft, eventuelle Heirat usw) soll man einfach antworten: "Das ist für mich zur Zeit kein Thema." Aus diesem Satz kann der AG dann interpretieren was er will. Entweder ist eine Schwangerschaft zur Zeit kein Thema für dich oder die Frage ist für dich kein Thema bei nem Vorstellungsgespräch.
Diesen Tip habe ich bei nem Bewerbungstraining bekommen. Also von einer Person, die schon Ahnung hat, wie man mit dem Thema umgehen soll.

Trotzdem bin ich der Meinung, daß man mit diesem Thema grundsätzlich ehrlich sein sollte.

2007-03-29 01:40:47 · answer #5 · answered by kati0382 4 · 0 0

bei einem Vorstellungsgespräch brauchst du auf die Frage nicht zu antworten.
Hast du einen festen Arbeitsplatz, dann bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber über deine Schwangerschaft zu informieren.
Der Arbeitgeber hat sich dann an bestimmte Regeln zu halten, wie z.B. maximal 20 Minuten Mehrarbeit pro Tag, oder das Bereitstellen einer Ruhemöglichkeit für dich.

2007-03-28 20:08:06 · answer #6 · answered by sukram1968 5 · 0 0

Du darfst hierbei nicht nur in besonderen Fällen "die Aussage verweigern", sondern immer und darüber hinaus sogar lügen. Die Frage nach einer bestehenden oder geplanten Schwangerschaft im Vorstellungsgespräch ist sittenwidrig und man darf (wenn man die Probezeit übersteht ;) ) nicht aus dem Grund, seinen zukünftigen Arbeitgeber angelogen zu haben, gekündigt werden. Die Frage ist, wie klug es ist, so etwas zu tun - das Arbeitsklima ist dann bestimmt nicht das Beste.
Bei der Wohnungssuche bin ich mir zu 99,999 % sicher, daß Du nichts sagen mußt.

2007-03-28 16:12:03 · answer #7 · answered by SchwarzeKatz 6 · 0 0

Schau mal hier rein, da steht alles drin, auch das du nicht anzugeben brauchst, das du schwanger bist!
http://www.familien-wegweiser.de

2007-03-28 09:40:44 · answer #8 · answered by Conny N 7 · 0 0

Du musst deine Schwangerschaft einem Arbeitgeber nur sofort melden, wenn du als Flugpersonal arbeitest, denn dann kriegst du für die Zeit der Schwangerschaft erstmal Flugverbot.

2007-03-28 08:45:37 · answer #9 · answered by Dr. Zaius 4 · 0 0

Bei der Arbeitssuche darf diese Angabe NICHT verlangt werden.

Meist steht da "schwanger" - "nicht schwanger" - bitte ankreuzen. Du brauchst nicht mal "nicht schwanger" ankreuzen, wenn Du es nicht bist. Also darf diese Frage von Dir ignoriert werden!!!

Bei der Wohnungssuche bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, da verhält es sich gleich. Frag doch mal per Telefon beim Mieterschutzbund an. Die geben ja keine großartige Auskunft am Telefon, wenn man nicht Mitglied ist, aber diese kleine Frage wird Dir sicher telefonisch von dort beantwortet werden.

2007-03-28 08:29:11 · answer #10 · answered by vermischocke 5 · 0 0

Im Bezug auf die Wohnungssuche habe ich keine Ahnung.

Für die Jobsuche gilt folgendes: du darfst sogar lügen wenn dich dein zukünftiger Arbeitgeber nach einer Schwangerschaft fragt und sagen du wärst nicht; aber das ist fürs spätere Verhältnis bestimmt nicht förderlich.

Ansonsten sollte es man auf der Arbeit recht bald mitteilen (zumindest der Personalabteilung + Abteilungsleiter) da nur dann die Arbeitsgesetze zum Schutz der Schwangeren eingehalten werden können.

2007-03-28 08:13:57 · answer #11 · answered by magnetic.island 3 · 0 0

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