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wie groß

2007-03-28 00:53:34 · 11 antworten · gefragt von annebabe17 1 in Schwangerschaft & Erziehung Teenager

11 antworten

Ab dem 18. Lebensjahr kannst du dir eine Wohnung mieten.Ob du schwanger bist oder nicht,spielt dabei eigentlich keine grosse Rolle.Wichtig ist,dass du ein geregeltes,genügendes Einkommen hast und somit deine Ausbildung beendet hast und dir eine Wohnung und die Nebenkosten auch wirklich problemlos leisten kannst und selbständig genug bist,sonst macht es nicht viel Sinn.Aber wenn du von Zuhause ausziehen möchtest gibt es eben wie erwähnt auch Wohnheime.

2007-03-28 00:59:48 · answer #1 · answered by Anonymous · 3 0

Klar bekommst du eine Wohnung. Geh, kauf dir eine Zeitung und such dir eine aus. Ich hoffe du kannst sie bezahlen. Falls dem nicht so ist und deine Frage darauf abzielte, was dir gesetzlich an finanziellen Mitteln zusteht - ja, dann würde ich die Frage einfach noch mal vernünftig stellen.

2007-03-28 07:56:33 · answer #2 · answered by carma_pary 6 · 8 0

Denkst du wir sind hier bei Wünsch dir was? Nur weil man schwanger ist bekommt man doch keine Wohnung.
Da müssten in Deutschland aber viele Mütter eine Wohnung haben. Du musst für diese Wohnung Miete bezahlen und dich an den Nebenkosten beteiligen. Außerdem hast du für Wasser und Strom zu zahlen, das bekommt man nicht geschenkt nur weil man schwanger ist.
Wer Geld verdient, der kann sich auch eine Wohnung leisten, und wenn das nicht der Fallist, dann bleibt man weiter zu Hause hocken oder geht zum Sozialamt, die entscheiden dann was weiter geschieht.

Gruß
Franky

2007-03-28 08:01:42 · answer #3 · answered by Anonymous · 6 0

Nur mal kurz als Einmischung wegen den HartzIV-Angaben, die allesamt so nicht richtig sind: Sobald du ein Kind hast, fällst du nicht mehr unter diese Unter-25-Regelung, die nur heißt, dass du als Unter-25-Jähriger, der noch bei den Eltern wohnst, mit den Eltern gemeinsam eine Bedarfsgemeinschaft bildest und deren Einkommen voll auf dich angerechnet wird. Du und das Kind gelten als eigene Bedarfsgemeinschaft, deine Eltern werden nicht mehr zu dieser Bedarfsgemeinschaft gerechnet. Das heißt, egal ob du zu Hause wohnst oder in eigener Wohnung, deine Eltern und deren Einkommen sind völlig unwichtig.

Es ist übrigens auch nicht so, dass es heißt: Du bist noch nicht 25, marsch zurück zu den Eltern. Wenn du beispielsweise die letzten Jahre einen eigenen Haushalt geführt hast und nach der Ausbildung oder dem Studium arbeitslos geworden bist, dann darfst du auch weiterhin in einer eigenen angemessenen Wohnung leben. Genauso wie du auch jederzeit mit unter 25 bei deinen Eltern ausziehen kannst, wenn du z.B. mit deinem Freund zusammenziehen möchtest - das Amt darf dir nicht deine weitere Lebensführung vorschreiben. Das Stichwort heißt: Ermessenspielraum - die Bearbeiter haben einen Spielraum in dem sie den Antrag stattgeben - auch wenn er objektiv betrachet ein Grenzfall ist.


So, und jetzt zu deinen Fragen: Ja, dir steht eine Wohnung zu. Wenn du HartzIV bekommst, dann erkundige dich bei der zuständigen Arge wie teuer die Wohnugn sein darf, das ist von Stadt zu Stadt und von Stadt zu Landkreis verschieden. Die Größe ist, da besteht ebenfalls ein Missverständnis, nicht so entscheidend, die Verhältnismäßigkeit bezieht sich auf die Miete: wenn du es schaffst eine Dreizimmer-Wohnung zu finden, die genau so viel kostet wie eine Einzimmerwohnung, dann darfst du auch die größere nehmen.

2007-03-29 06:15:35 · answer #4 · answered by Maresa 6 · 3 0

Ein bißchen wenig Informationen!
Wovon lebst Du? Wer bezahlt die Wohnung?
Falls Du Hartz4 beziehst, hast Du nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten.
Und dann muß sich erst ein Vermieter finden, der das akzeptiert. Alles nicht so einfach!

2007-03-28 08:04:09 · answer #5 · answered by ? 6 · 3 0

Frage ist sehr ungenau.

Nur weil du schwanger bist stellt bzw. finanziert dir niemand automatisch eine Wohnung.

Generell kann man mit 18 Jahren ein Mietverhältnis eingehen - aber der Vermieter will dann natürlich auch die Miete von dir sehen.

2007-03-28 08:16:03 · answer #6 · answered by magnetic.island 3 · 2 0

Werde ich schwanger, wenn ich mit dem 18. Lebensjahr eine Wohnung bekomme ?

2007-03-28 08:28:03 · answer #7 · answered by Kater 2 · 2 1

Klar, wenn du sie selber finanzieren kannst! Ansonsten gilt, wie bei den anderen auch: Brav bis Ende 25. LJ Zuhause bei Mami und Papi bleiben!
Eine Schwangerschaft/ Ein Kind ist KEIN Freibrief für Wohnen im Nulltarif!!!!

2007-03-28 09:43:00 · answer #8 · answered by Conny N 7 · 2 2

Hallo!
Ich würde auch sagen, dass du eine Wohnung bekommst, auch wenn du erst 18 Jahre alt bist. Du bist Volljährig,also darfst du dann auch alleine wohnen/unterschreiben. Es kommt dann immer ganz darauf an wie der Vermieter ist und ob der Kinder mit im Haus haben will(das Problem hatte meine Mutter). Wenn du arbeiten gehst, dann ist das kein Problem, aber wenn du Hartz4 bekommst, dann darfst du bis 25 Jahre nicht ausziehen und musst bei deinen Eltern bleiben. Ich bin jetzt schon wahnsinnig froh, dass ich noch vorher ausgezogen bin. Viel Glück bei der Wohnungssuche.
Viele liebe Grüße
Nina

2007-03-28 08:02:58 · answer #9 · answered by Nina B 3 · 1 1

klar bekommst du eine.
wie groß? was kannst dir den leisten?
mach dich auf dem amt schlau was sie dir finanziren und zusteuern

2007-03-28 08:29:23 · answer #10 · answered by miss_elly 5 · 1 2

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