Eine Zeugin muß bis nach Berlin Wedding zu einer Gerichtsvorladung und kommt von Erfurt.
Das Problem, diese Zeugin hat ein 100%Behindertes Kind zu betreuen. Wie soll sie also die strapazen bis zu der Verhandlung bewältigen. Da ist zum einen die Last mit dem Behinderten, die lange Fahrzeit zum anderen wär betreut in der Verhandlungszeit den Behinderten. Wie soll sich denn so ein Zeuge auf ne bevorstehende Verhandlung vorbereiten wenn es doch schon geschafft ins Gerichtgebäude ankommt. Na und die Ausgaben die man schon hat wär bezahlt die Betreuung, den Fahrpreis.
Vielleicht kennen sich da welche aus und können uns Empfehlungen geben.
Recht vielen Dank!
Gruß Aniko!1
2007-03-28
00:10:38
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13 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Das gericht in berlin wedding hat mich als zeuge und meinen freund als kläger vorgeladen. unser anwalt meint da ich zeugin bin muß ich zu der gerichtsverhandlung. aber er kennt nun meine situation um unser behindertes kind. deswegen wollte ich hier mal wissen muß ich wirklich soweit gehen. Wir mein freund und ich haben über einen sachverhalt geklagt, aber der gerichtsstand ist leider berlin und nicht zu hause.
2007-03-28
06:55:15 ·
update #1
Hi!
Alle hier genannten Schilderungen sprechen dafür,dass die Zeugin(aus gesundheitlichen-familiären Gründen)die Wahrung des Termin's vor Ort
*Wedding-Berlin*nicht einhalten kann.Davon ausgehend,dass schon ein Anwalt eingeschaltet wurde,muß er Kläger und Zeugin dahingehend beraten und auch mit dem Gericht nach anderer Lösung suchen.Macht er das nicht(Behördenwillkür!),auch dagegen gibt es Gesetze.Um ganz sicher zu sein,dass keine Verletzung des Gesetzes(Zeugenaussage)stattfindet,würde ich das Gericht *Wedding*über meine Situation informieren und um Zuständigkeitsverlagerung nach Hauptgericht *Erfurt*bitten.
Sollten sich die Gerichte schwer tuen,was eher nicht der Fall sein wird,versucht das Kind für diese Zeit in einem "betreuten Wohnen "für Behinderte unterzubringen. Um Kosten dafür und alle weiteren anfallenden Kosten muß sich der Verklagte kümmern,sollte denn Schuldzuweisung statt-
finden.
Viel Glück!
mfG
2007-03-29 01:22:45
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answer #1
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answered by SKY 4
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Fahrtkosten und weitere Auslagen übernimmt das Gericht, die Kosten holt sich das Gericht dann wieder vom Prozess"verlierer" wieder.
In einem so beschriebenen Fall kann man aber davon ausgehen, dass das Gericht ein persönliches Erscheinen als unzumutbar ansieht und von einer persönlichen Vorladung absieht. Deswegen unbedingt Kontakt zum entsprechenden Gericht aufnehmen. Wahrscheinlich genügt es dann, die Aussage auf seinem zuständigen Polizeirevier zu machen.
2007-03-28 07:15:23
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answer #2
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answered by dksilber 2
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Darf ich mal eine Gegenfrage stellen??
Warum nimmt deine Zeugin nicht mal die Vorladung sucht nach der Telefonnummer des Gerichts, nimmt das Telefon und ruft dort an, um das Problem zu schildern????
Einfacher geht es doch nun wirklich nicht!
2007-03-28 09:14:03
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answer #3
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answered by Stefan H 7
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Ich würd da mal bei dem zuständigen Gericht anrufen, und einfach nachfragen.
Es gibt nämlich auch die Möglichkeit (bei einem minder wichtigen Zeugen) die Befragung vor Ort schriftlich zu machen, da könnte es sogar sein, dass jemand zu Dir heim kommt, und dich da befragt, und dann wird dieses Schriftstück als Aussage genommen. Bist du ein besonders wichtiger Zeuge, wird dir das Gericht auch entsprechend weiterhelfen mit Transport, Unterbringung, und Versorgung deines Kindes.
2007-03-28 07:17:42
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answer #4
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answered by Windi 5
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Sie können sich unter Berufung auf Arzt (incl. Attest) von der Anreise befreien lassen (Härtefallantrag) oder stellen Sie einen Antrag auf schriftliche Aussage. -
Evtl. können Sie auch einen Antrag auf Betreuung für Ihr Kind stellen bzw. sich die Kosten hierfür zurückerstatten lassen.
Stellen Sie einen Antrag zur Kostenerstattung für Zeugen
Anträge, Anträge, Anträge
...fragen Sie einen Anwalt, das Gericht oder lassen Sie sich unverbindlich und ohne Gewähr hier beraten: www.recht.de
Viel Glück und Erfolg !
2007-03-28 07:21:00
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answer #5
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answered by ocramelocin 1
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Du bekommst alle Kosten, die für dich mit deiner Zeugenaussage verbunden sind, erstattet.
Wenn es für dich unmöglich ist, überhaupt ins Gericht zu kommen, kannst du das dem Gericht mitteilen. Dann kannst du vielleicht so eine Zeugenaussage vor Ort machen.
Ich war auch mal als Zeugin vorgeladen, war aber gerade im Wochenbett. Der Termin wurde verlegt, was dir ja wahrscheinlich nicht wirklich was bringt, es gibt aber sicher für dein Problem eine Lösung.
2007-03-28 07:17:06
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answer #6
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answered by reikianer 4
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Soweit ich weiß werden die fahrtkostet erstattet. Aber vorsichtshalber mal nicht First-Class reisen, es wird glaub ich nur die economy-class bezahlt.
Wegen den betreueungs-Kosten für das kind empfehle ich der frau, sich mit der vorladenenden Behörde in Verbindung zu setzen und dies nochmal nachzufragen.
2007-03-28 07:16:05
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answer #7
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answered by Anonymous
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Normalerweise reicht es wenn man vom behandelnden Arzt ein Attest vorlegen kann das eine Anreise aus oben genannten Gründen unzumutbar wäre. In dem Fall müsste sich die Aussage entweder erldegit haben,man kann diese bei der örtlichen Polizei oder schriftlich machen...
2007-03-28 07:15:23
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answer #8
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answered by Anonymous
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Betreuungskosten und Fahrgeld werden von der Gerichtskasse sofort erstattet . Da braucht sie sich keine Sorgen machen . Im Gericht gibts auch eine Betreuung für Kinder .
2007-03-28 10:24:46
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answer #9
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answered by iland1310 3
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Keine Panik. Bei der Konstellation wird das Gericht auf Deine Anregung auf die Vernehmung in Berlin verzichten. Was dann passiert, ist, dass Du von einem so genannten ersuchten Richter (d.h. vor einem Gericht an Deinem Wohnort) vernommen wird. Diesem wird die Akte samt zu beantwortendem Beweisthema zugesandt.
Melde Dich einfach bei der Geschäftsstelle des Gerichts in Berlin!
2007-03-28 07:35:58
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answer #10
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answered by Gupy 3
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1) Gericht anschreiben/anrufen und Situation mitteilen und Antrag stellen, daß Zeugenaussage vor Ort unzumutbar
2) nach Erklärung/Anerkennung des Gerichts (was meines Erachtens bei dieser Situation auf jeden Fall positiv sein wird) haben sich dann die Fragen zu den Kosten sowieso erledigt. Ggfs. evtl eine schriftliche Zeugenaussage vorbereiten und einreichen
2007-03-28 07:35:01
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answer #11
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answered by Markus B 1
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