Habe tel. bei Rechtsanwalt erfragt, ob ich mich anwaltlich beraten lassen kann bezüglich einer Anzeige wegen angeblicher Beleidigung und Bedrohung (unwahr). Ich hatte zu diesem Zeitpunkt noch eine Rechtsschutzversicherung. Die Rechtsanwaltshilfe teilte mit, daß die Versicherungen dies übernehmen,kein Problem. Bei meinem ersten Anwaltbesuch mußte ich die Versicherungspolice zwecks Einreichung + Kostenübernahme vorlegen. Diese wurde kopiert. Nach mehrmaligem Besuch beim Anwalt bekam ich eine Rechnung über ca. 377 Euro. Nach Rücksprache mit Kanzlei stellte sich heraus, daß diese vergessen hatte, die Police bei der Versicherung einzureichen. Es wurde erst gesagt, daß sie nicht vorlag, was dann aber revidiert wurde. Nachdem die Versicherung dann anschließend die Kostennübernahme ablehnte, bekam ich erneut die Rechnung. Nach persönlichem Gespräch mit Anwalt bot dieser an, 100 € zu nehmen, beim zweiten Gespräch, weil ich mir zwischenzeiltich Rat holen wollte, sollten es er 200 € sein.
2007-03-27
22:50:34
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10 antworten
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gefragt von
Anonymous
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
ja das geht so
im Versicherungsfall muss die Versicherung natürlich informiert werden, geschieht das nicht kann sie den dienst verweigern
nun musst du es selber bezahlen
die frage stellt sich nur wer ist verpflichtet zu melden? der anwalt oder du
ist der anwalt dazu verpflichtet kannst du den schaden von ihm verlangen da er ja mitgespielt hat
2007-03-27 23:03:40
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answer #1
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answered by Alex_bekommt_immer 4
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DIe Schlamperei von Anwälten ist Legion! Eine Führerscheinangelegenheit wurde unmittelbar nach der Verhandlung mit dem unterschriebenen Antrag auf Wiedererteilung vervollständigt. Dann aber, als zu gegebener Zeit beim Amt nachgefragt wurde, hatte der Anwalt die Sache verschlafen und die Fahrerlaubnis war endgültig erloschen. Schaden ohne Kosten bis heute ca. 200.000 €
Einige Zeit zuvor - anderer Anwalt: Honorar bezahlt aber "keine Quittung parat. Monate später: Rechnungen und Mahnungen bis zum Abwinken...
Ein paar Jahre später: ein Anwalt verspricht "sein Bestes" in einer Mietsache zu tun..... als es beginnt "Ernst" zu werden, wechselt er das Lager und übernimmt Wort für Wort die "Argumentation" der Gegenseite (führender CDU Politiker hier)
2007-03-28 06:06:07
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answer #2
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answered by Onkel Bräsíg 7
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Erst mal Rechtsauskünfte dürfen nur rechtsberatende Berufe erteilen.
Die rein rethorische Frage, ginge so. Du must deiner RsVsicherung den Schaden melden. Im Vertrag kucken.
Die kann die übernahme ablehnen nach den Vs bedingungen.
Sonst wenn das ein Anwalt macht muss man Ihm das vorher sagen das die RS Vs das zahlen soll.
Anwälte beauftragt man immer schriftlich mit einer Liste der Sachen die man Ihm gab. Gegenzeichnen lassen (Empfangsquittung)
Immer nur Kopien abgeben Originale nur wenns nicht anders geht dann selber Kopie halten und immer den Empfang Quittieren lassen.
UND
Immer einen Zeugen mit zum Advokaten nehmen und
Gedächnisprotokoll schreiben lassen. Besonders wenns um Geld (viel) geht.
Die sind alle egal wenn die schlampen wolle die nie zahlen, dann mauern die und bei den aufmerksamen Klienten schlampen die nicht die wissen wo sie es machen können und wo nicht.
Un Zahlungen immer nur unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und der Regressklage, dieser Satz war mal 12000 DM wert.
was das jetzt nutzt wenig ..........
2007-03-31 09:04:19
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answer #3
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answered by ruess_ke 3
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Versuch das Ganze mal zu analysieren:
1. War dieser Fall überhaupt gedeckt?
2. Welches war die Ablehnungsbegründung.
3. Wenn die Ablehnung rechtens ist, keine Chance,
schließlich hat er für Dich Dienste geleistet.
(Verspätete Meldung kann ich mir auch kaum vorstellen.)
4. Hättest Du die anwaltl. Hilfe auch unversichert in Anspruch
nehmen müssen? Dann mußt Du ihn auch bezahlen.
5. - Wenn nicht und Du es nur aufgrund der (von der Gehilfin
zugesagten)Versicherung getan hast, verweigere die
Zahlung!
Erscheint das einigermaßen logisch?
Gruß
2007-03-28 10:16:33
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answer #4
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answered by horsch 6
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Eines verstehe ich nicht. Wenn deinerseits bereits eine Rechtsschutzversicherung bestand, warum sollte dann die Kanzlei die Police an die Versicherung schicken? Normalerweise wird das so gehandhabt, dass der Anwalt sich von der Police eine Kopie macht und dann nach dem ersten Beratungsgespräch die Rechtsschutz anschreibt mit der Bitte um Kostenübernahme. Die Rechtsschutz meldet sich dann in der Regel recht schnell und teilt mit, ob Übernahme der Kosten gewährt wird. Wenn das klar ist, kann der Anwalt weitermachen und die erforderlichen Schritte (Gericht, Gegner, Polizei anschreiben usw.) in die Wege leiten.
Von den Schreiben, die er an Gegner und Gericht schickt, sollte die Rechtsschutz auch möglichst immer eine Kopie erhalten, damit sie auf dem neuesten Stand bleibt.
Falls die Rechtsanwaltsfachangestellte dir hier eine Auskunft erteilt hat und sich rausstellte, dass dies so nicht stimmt und dadurch ein Nachteil für dich entstanden ist, muss die Kanzlei dafür haften. Am besten erkundigst du dich hierfür mal bei der Anwaltskammer, die für deine Stadt zuständig ist.
2007-03-28 09:42:58
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answer #5
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answered by Anonymous
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Grudnsätzlich hat lt.ARB der versicherungsnehmer die Versicherung über einen ggf. eingetretenen Schadenfall zu informieren. Die Kostenübernahmebestätigung schickt die Rechtsschutzversicherung nach Prüfung an den RA und den Versicherungsnehmer. Da aber oftmals die Lage nicht eindeutig ist, ist es natürlich klug, den Rechtsanwalt zu beauftragen, den versicherungsschutz abzuklären. Lehnt die Versicherung ab, sind ersteinmal zumindest die Kosten für die Erstberatung zu tragen. Falls Du weiter Leistungen des Rechtsanwaltes zwischenzeitlich ohne Deckungszusage in Anspruch genommen hast, musst Du diese auch selbst bezahlen.
Es gibt aber Versicherungen, die entsprechende Klauseln haben, die dann dazu führen, dass selbst im Ablehnungsfall die Erstberatung bezahlt wird.
Beleidigung und Bedrohung ist ein Tatbestand der Vorsatz bedingt, im Allgemeinen ist Versicherungsschutz dafür generell ausgeschlossen, eigentlich müsste ein RA sowas wissen.
Ich empfehle Dir, erst einmal zur zuständigen Rechtsanwaltskammer zu gehen, die sind gerne bereit, bei Unstimmigkeiten zwischen Rechtsanwalt und Mandant vermittelnd und beratend weiterzuhelfen.
2007-03-28 07:46:39
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answer #6
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answered by Mr.Brian 6
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bei einer rechtsschutzversicherung schadet es nicht, selber nachzufragen, ob die kosten übernommen werden.
ausserdem bin der meinung, daß der anwalt für fehler seiner angestellten haftet.
2007-03-28 06:31:10
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answer #7
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answered by old knitterface 5
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Hi, ich arbeite auch in einer Rechtsanwaltskanzlei und kann nur sagen, daß die Versicherung die Kostendeckung sicher nicht abgelehnt hat, weil sie "zu spät" informiert wurde. Deine Angelegenheit fällt in den Bereich Strafrecht und solche Verfahren werden von den wenigsten Rechtschutzversicherungen gedeckt. Also wäre die Kostendeckung mit Sicherheit auch verweigert worden, wenn die Kanzlei während des Verfahrens - also früher als sie es getan hat - eine Anfrage bei der Versicherung gestartet hätte. Es wäre das selbe rausgekommen.
Die Versicherungen haben sich sowieso eigenartig in letzter Zeit und sträuben sich ständig, die Fälle zu decken aus den unglaublichsten Gründen.
2007-03-28 06:25:46
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answer #8
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answered by Anonymous
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Guck in Deinen Vertrag, ob Du Deine Versicherung persönlich informieren musst. Wenn nicht, würde ich den Anwalt nicht bezahlen, denn es ist ja deren Fehler, dass sie es nicht gemeldet haben.
2007-03-28 06:18:01
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answer #9
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answered by Chilluminati pétillante ¸.•*´¨♥ 7
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Ich habe noch nie gehört oder erlebt, dass eine Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahme zugesagt hat.
2007-03-28 06:08:03
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answer #10
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answered by delikatessgurke 3
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