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Meine Unfallversicherung hat einfach Tarife erhöht, mir das mitgeteilt, man sollte innerhalb 6 Wochen Einspruch einlegen, hab ich gemacht und direkt gekündigt auf Grund der Erhöhung. Ist nun einfach abgelehnt worden. Dürfen die das so einfach tun?? Der Vertrag würde noch bis 02.03.09 laufen. Die können doch nicht einfach erhöhen obwohl man das so nicht abgeschlossen hat. Und abgehalten haben die den höheren Satz auch schon einfach.

2007-03-27 05:41:40 · 7 antworten · gefragt von Anonymous in Wirtschaft & Finanzen Versicherung

Ist eine deutsche Versicherung und in dem Brief in der die Erhöhung steht hab ich 6 Wochen zum Einspruch bekommen aber abgehalten vom Konto wurde schon ca. 2 Wochen nach Erhalt des Briefes.
Bei den Krankenkassen kann man sofort kündigen bei Erhöhungen das stimmt, soviel ich weiss dürfen auch Versicherungen nicht einfach erhöhen und ne Dynamik hab ich nicht unterschrieben. Reicht schon das der Versicherungsvertreter mir einfach eine Verlängerung untergejubelt hat bei ner Stundung von 6 Monaten anderer Versicherungen damals. Denn ich wollte die nie weiter für 5 Jahre haben. Sind 5 jahres verträge überhaupt noch erlaubt`?

2007-03-27 06:06:43 · update #1

7 antworten

Hast du den Vertrag auch sicher ohne Dynamik abgeschlossen?
Dann wird sie regelmäßig erhöht.
Dem kannst wiedersprechen. Aber du darfst sie nicht einfach kündigen.

2007-03-27 05:53:57 · answer #1 · answered by angel_bibi22 6 · 0 0

In Deinem Vertrag müsste eigentlich drin stehen ob bei einer Beitragserhöhung gekündigt werden kann.
Ich weiß nur, daß es bei den Krankenkassen gesetzlich so geregelt ist.

2007-03-27 12:56:21 · answer #2 · answered by ? 6 · 1 0

Jede Versicherung (außer Kranken) hat auf Grund der Mehrwertsteuererhöhung, die bei den Versicherungen die Versicherungssteuer ist, ihre Beiträge erhöhen müssen. Daraus kann kein Kündigungsgrund abgeleitet werden.
Gruß

2007-03-28 05:05:34 · answer #3 · answered by horsch 6 · 0 0

Wenn Du eine Unfallversicherung mit dynamischer Anpassung abgeschlossen hast kannst Du die Erhöhung ablehnen aber nicht kündigen.

Sollte sich der Beitrag wegen der höheren Versicherungssteuer erhöhen gibt es ebenfalls kein Sonder-Kündigungsrecht.

In allen anderen Fällen hast Du ein Kündigungsrecht.

Bist Du bei Abschluß des Vertrages darauf hingewiesen worden das der Vertrag über mehrere Jahre läuft? Sonst können Versicherungen jährlich gekündigt werden.

2007-03-27 16:06:04 · answer #4 · answered by Klaus 7 · 0 0

Du kannst gerade bei erhöhungen kündigen . Investiere 5 € rufe Anwaltshotline an. Suche aber erst Fachanwalt für VErsicherungsrecht bei der Anwaltshotline

2007-03-27 13:12:37 · answer #5 · answered by Anonymous · 0 0

Hallo,

ich kann dir nur den Rat geben, ruf mal bei der Anwaltshotline an.
Kostet zwar ein paar Euro, die über die Telefonrechnung abgerechnet werden, aber da sitzen wirklich Experten für die verschiedensten Gebiete.

Hab da schon einige klasse Rechtsauskünfte bekommen.
Hier der Link direkt zur Seite für Versicherungsrecht.

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/info/versicherungsrecht/versicherungsrecht.php

Gruß
Diamond

2007-03-27 13:03:49 · answer #6 · answered by diamond 2 · 0 0

Wäre hilfreich wenn Du geschrieben hättest österr. od. deutsche Versicherung ( bin zwar hier mal beschimpft worden weil ich fragte warum es kein österr. Clever gibt aber die Rechtslage ist eben in vielen Bereichen sehr unterschiedlich). Ich empfehle erst mal die allgemeinen Versicherungsbedingungen Deiner Versicherung zu lesen ob sozusagen im Kleingedruckten was steht. Eigentlich, wenn Du Einspruch erhebst darf die Versicherung nicht erhöht werden (dazu ist die Option ja da) allerdings sinkt dann die Versicherungsleistung (erkundeige Dich um wieviel und wäge dann ab). Kündigen kannst Du die Versicherung wegen einer Erhöhung nicht..nur auslaufen lassen ohne Erhöhung. Was heisst "abgehalten" haben die den höheren Satz? Ich vermute , abgebucht von Deinem Konto??? Dann hast Du wohl bei Versicherungsabschluss eine Einzugsermächtigung unterschrieben d.h. Du hast der Versicherung Verfügungsgewalt über Dein Konto eingeräumt (was bedauerlicherweise viele tun ..misstrauisch gegenüber den Nachbarn aber den Konzernen geben sie alles). Hier kannst Du nur den Betrag (Erhöhung) bei der Versicherung unter Hinweis auf Deinen Einspruch rückfordern u. gegebenenfalls einklagen. Alles sehr mühsam , leider und damit rechnen Konzerne. Empfehlung schliesse Deine Einzugsermächtigungen und mache Daueraufträge (damit sagst Du der Bank wieviel diese jedes Monat überweisen soll und keiner verfügt über Dein Konto)..Bankspesen sind bei den meisten Banken gleich egal ob Einzug oder Dauerauftrag. Hoffe konnte weiterhelfen.

2007-03-27 13:00:13 · answer #7 · answered by susi216 4 · 0 0

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