Bisher hattst du als Vater nur die Möglichkeit, eine so genannte Anfechtungsklage zu erheben. Im Erfolgsfall - also bei einem durch das Gericht angeordneten und negativ ausfallenden Vaterschaftstest - führt das dazu, dass das Kind seinen Unterhaltsanspruch und der Vater sein Sorgerecht verliert. So seltsam das auch klingt: nicht jeder Mann will automatisch seinen Status als Vater verlieren, nur weil er klar wissen will, ob er der Erzeuger ist oder nicht. Jetzt ist es so, dass du als Vater auf einen Test klagen kannst, ohne dich vom Kind lossagen zu müssen und vor allem ohne einen begründeten Anfangsverdacht zu haben.
Gleichzeitig soll das Gesetz auch dem Kind oder der Mutter einen Anspruch auf Klärung der Abstammung geben - ist auch nicht immer so, dass Männer, die ganz offensichtiglich die Väter sind, die Vaterschaft anerkennen. Dadurch sollen uneheliche Kinder in ihren Rechten gestärkt werden.
Ich bin definitiv dafür, Vaterschaftstest zu erleichtern. Ich stell es mir ziemlich mies vor, wenn mir meine Frau bei der Scheidung um die Ohren haut "Übrigens, du bist gar nicht der Vater!" und du dann nichtmal das Recht hast, das ganz offiiell herauszufinden und dich danach zu entscheiden, wie du damit umgehst. (Bisher entscheidest du dich zuvor, und wenn es anders ausgeht, als du denkst, hast du Pech gehabt.) Genauso finde ich es hervorragend, dass auch das Kind auf eine Vaterschaftsfeststellung klagen kann, einfach weil es für jeden Menschen wichtig ist, seine Wurzeln zu kennen - und sei es nur, weil man z.B. eine Erbkrankheit wie etwa Chorea Huntington auschließen muss, die erst mit weit über 40 auftritt und deshalb ncht von Anfang an feststeht.
2007-03-27 05:21:57
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answer #1
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answered by Maresa 6
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Bisher hatte es keinen Sinn zu klagen, weil der Test nicht anerkannt wurde.
Das soll nun anders werden.
Wird auch Zeit!!!!!!
2007-03-27 11:53:44
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answer #2
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answered by ? 6
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Das ist eine unpraktische Lösung. Weitaus besser wäre es doch, wenn zur Erlangung der Geburtsurkunde grundsätzlich auch ein Abstammungsnachweis (DNA-Test) zu erbringen ist.
Dann würde es derartige Diskussionen gar nicht geben. Jeder weiß, woran er ist. Und gleichzeitig dient das dem Schutz der Bürger gegen Terror und Kriminalität, denn die einmal erhobenen Werte dienen gleichzeitig dem Aufbau einer DNA-Datei. Und noch eins: Wer nichts zu verbergen hat, wird mit den paar Daten überhaupt keine Schwierigkeiten haben. Und alle anderen. . . . . geschieht ihnen nur recht, wenn sie dann schneller erwischt werden.
2007-03-30 19:51:17
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answer #3
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answered by Anonymous
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Das ist überhaupt kein Kompromiss.
Mann hat Zweifel. Ist das Kind von mir?
Jetzt kann er ohne Zustimmung der Mutter einen Gen-Test einklagen.
Hat er Unrecht, ändert sich nix außer den Kosten. Na ja, auf die nächsten Jahre hin relativ wenig in der Gesamtsumme.
Hat er Recht, ist er raus aus dem Schmuh und kann zu Unrecht bezahltes Unterhaltsgeld einklagen. Wenn er ganz sauer ist kann er SIE auch noch wegen Vortäuschung falscher Tatsachen etc. verklagen.
Die psychische Sache ist natürlich eine andere. Je nach dem, ist es für den einen oder anderen besser in Gewissheit oder mit seinen Zweifeln zu leben. Das war aber vorher nicht anders.
Gibt ja auch immer die 2 Seiten.
Dem einen ist es egal. Hauptsache das Familienleben stimmt und man ist glücklich.
Dem anderen wachsen bei dem Gedanken an die 5 Minuten auf dem Disco*** graue Haare.
Zumindest haben die zweifelnden Männer endlich etwas in der Hand, womit sie sich gegen vermeindliche Forderungen wehren können.
2007-03-30 00:05:33
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answer #4
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answered by Anonymous
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Bisher gab es faktisch keine Möglichkeit eine erstmal anerkannte Vaterschaft nachträglich anzuzweifeln. Ein heimlicher Test wurde nicht anerkannt, für einen anerkannten Test musste auch die Mutter zustimmen (und warum sollte sie das tun, wenn sie etwas zu befürchten hat?) und um einen Test gerichtlich durchzusetzen musste man einen berechtigten Anfangsverdacht nachweisen können (also z.B. schwarzes Kind bei weissen Eltern, denn der heimliche Test gilt nichtmal als Verdacht...)
Beim BGH oder BVG (ich bin nicht sicher) ist ein Urteil gefällt worden, daß bestätigte, daß heimliche Tests nicht anerkannt werden, gleichzeitig forderte das Gericht aber die Regierung auf, die Möglichkeit Tests vom Gericht anfordern zu lassen, zu vereinfachen. Dazu gibt es bisher leider auch noch keine Lösung, es wird aber eine kommen... Es geht also darum, dem Vater einfacher die Möglichkeit zu geben, einen Test einzuklagen.
Natürlich bleibt das Risiko bei ihm. Er ist es ja, der eine einmal gemachte Anerkennung rückgängig machen will, und somit liegt die Beweislast und das Risiko bei ihm.
Ich bin an sich dafür, daß diese Tests vereinfacht werden sollen, allerdings muss man auch auf einen sozialen Prozessweg achten, um nicht unnötig Familien auseinander zu reissen.
2007-03-27 12:11:08
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answer #5
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answered by poschi 3
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Das ist wieder eine typisch deutsche Kompromisslösung !
Wenn eine Frau bei der Nennung des Kindsvaters falsche
angaben macht , ist das schon Betrug .
Und wenn der Verdacht besteht der leibliche Vater ist ein anderer ( da die Frau dann weiter vortgesetzten Betrug ,
mit Vorteilserschleichung begeht ) muss der angegebene
Vater die möglichkeit haben einen Test machen zu lassen ,
ohne das die Mutter das verhindern kann .
Denn sie hat eine Straftat begangen . Das ist offenbar nicht deutlich geworden . Aber es ist FAKT !
2007-03-27 12:17:16
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answer #6
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answered by kleinwolfrudolph 2
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