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Hallo,

Wer formuliert mit mir meine Geschäftsbedinungen?
die IHK oder ich allein hab die Macht?

Mein Unternehmen ist so speziel, dass ich nicht eben irgendwo ein Vorlage finde.

2007-03-27 00:44:53 · 6 antworten · gefragt von Carisa 2 in Wirtschaft & Finanzen Beruf & Karriere

§1 Geltung der Bedingung
Lieferungen, Leistungen und Angebote des Florlistfachgeschäfts erfolgen ausschließlich aufgrund der vorliegenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB gilt als ausgeschlossen.

2007-03-27 07:14:17 · update #1

§2 Vertragsabschluß
Werden schriftliche Angebote vom Floristen abgegeben, so können diese nur innerhalb der darin ausdrücklich vermerkten Zeit angenommen werden. Nebenabreden sind schriftlich abzufassen.
§3 Preise
Die Preise verstehen sich ohne der gültigen Umsatzsteuer, gemäß § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer. Zusatzleistungen, die über den eigentlichen Pflanzen- und Blumenverkauf hinausgehen, sind gesondert zu vergüten, dazu gehören insbesondere, Versand, Extrabeiwerk, Sonderverpackungen, Karten, Änderungen von Gebinden, Materialien, Mehraufwand. Anlieferungen und Arrangieren an drittem Ort sind im Preis inbegriffen.
Es gelten nur schriftliche Preisvereinbarungen, mündliche vereinbarte Preisangaben unterliegen keiner Gewährleistung.
Blumen und Pflanzen unterliegen einem wechselnden Tagespreis. Bei speziellen Angeboten, Kostenvoranschlägen können dadurch erhebliche Preisabweichungen zustande kommen.

2007-03-27 07:14:55 · update #2

§4 Fälligkeit
Bei Vertragsabschluss werden 50 % des Rechnungsbetrages veranschlagt. Der Restbetrag wird nach Auftragsbeendigung auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig, sofern nicht eine andere Leistungszeit vereinbart ist.
§5 Lieferzeit und Gefahrtragung
Vorausbestellte Ware ist vom Florist Fachgeschäft am vereinbarten Tag zu liefern. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware am vereinbarten Tag selbst abzunehmen oder zumindest für die Abnahme der Ware anderweitig Sorge zu tragen. Das Florist Fachgeschäft haftet bei unvollständiger oder falscher Angabe der Lieferanschrift nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für vom Kunden beigegebene Begleitwaren haften das Florist Fachgeschäft nur bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung, Zerstörung oder Verlust.

2007-03-27 07:15:35 · update #3

§6 Gewährleistung und Haftung
Hat der Kunde vorausbestellt, so können die gelieferten Blumen und Pflanzen in Struktur und Farbe gegenüber der besichtigten Blumen und Pflanzen abweichen, soweit dies handelsüblich ist, wenn nicht ausdrücklich eine spezielle Vereinbarung über Sorte und/oder Farbe getroffen wurde.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, ist das Florist Fachgeschäft berechtigt, nach seiner Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
Bei Fehlschlagen bei Ersatzlieferungen oder Nachlieferung ist der Käufer berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachen des Kaufvertrages (Wandlung) zu verlangen. Bei Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt keine Bargeldauszahlung, sondern eine Rückbuchung bei dem Kreditkartenunternehmen.

2007-03-27 07:16:17 · update #4

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Im Bereich einer Fahrlässigkeit entfällt eine Haftungsbefreiung im Falle des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Von dem Florist Fachgeschäften gelieferte Keramiken können aufgrund ihrer natürlichen Porosität Wasser aufnehmen, sind nicht wasserdicht, sondern mehr oder weniger Wasserdurchlässig. Das Florist Fachgeschäft leistet keinen Ersatz für Schäden, die durch aus den Keramiken austretendes Wasser entstehen, es sei denn, ihm fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt auch für Gefäße aus Metall, Holz und Korbwaren.

2007-03-27 07:17:14 · update #5

Das Florist Fachgeschäft haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass angesteckte oder anderweitig angebrachte Ware durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß entfernt wird. Bei unsachgemäßer Versorgung oder Pflege von Blumen und Pflanzen übernimmt das Florist Fachgeschäft keine Gewährleistung.
§7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Leistung der schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen bleibt die Ware Eigentum des Inhabers des Florist Fachgeschäfts.


Meint ihr, dass geht so?
Ich bin mobil, dass heißt ich werde gebucht und arbeite vor Ort.
Ich habe kein Geschäft oder einen fetsen Sitz.

2007-03-27 07:19:09 · update #6

6 antworten

Hi, also du kannst deine AGBs selbst schreiben, so schwer ist das nicht....schau dich doch mal im Netz um, dort kannst du Anregungen bekommen, du musst dir halt überlegen, was du erlaubst oder von Anfang an, ausschließt! Klar, findest du keine direkte Vorlage, aber ein bisschen abkupfern ist erlaubt.....du wirst sehen, wie das Andere machen, z.B. mit der Salvatorischen Klausel, bedeutet, dass wenn ein Punkt deiner AGBs nicht rechtswirksam ist, die anderen Punkte unberührt bleiben.

...auch die IHK kann dir dabei helfen....ich rate dir, schreib sie selbst und laß sie bei der IHK überprüfen, das ist günstiger als ein Anwalt.

...viel Glück dabei
...viel Spaß noch

Nachtrag: Ich habe schon einige AGBs geschrieben, wenn du magst kannst du mich anmailen und ich helfe dir.

2007-03-27 01:09:04 · answer #1 · answered by angie48 6 · 1 0

Meine Schwester hat dafür einen Anwalt zu Rate gezogen.
Würd ich selber auch so machen,hätte dann die Gewißheit,alles richtig gemacht zu haben.

2007-03-27 03:55:25 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

Die Grenzen für AGB aller Art steckt das AGBG (AGB-Gesetz). Es ist ziemlich kurz. Da steht im Prinzip drin, dass man seine Kunden nicht unangemessen benachteiligen soll und eine Liste mit Sachen, die explizit verboten sind.

Daneben gibt es spezielle AGB, die gleich für ganze Branchen gelten, etwa die ADSp für Speditionen.

Ansonsten steht es Dir grundsätzlich frei, da hineinzuschreiben, was immer Dir beliebt. Dass die IHK dort irgendwelche Mitspracherechte hat, wäre mir neu.

Um nicht ganz bei Null anzufangen, würde ich mir AGB aus ähnlichen Branchen besorgen und dann sehen, was ich davon gebrauchen kann. Leider hast Du Deine Branche nicht dazu geschrieben, sonst hätte ich vielleicht noch was dazu sagen können.

2007-03-27 01:18:28 · answer #3 · answered by Kai F 5 · 1 0

agbs kannst du selbst formulieren. wuerde sie aber von anwalt und ihk absegnen lassen.

2007-03-28 00:55:06 · answer #4 · answered by whyskyhigh 7 · 0 0

Also ich würde mir verschiedene AGBs holen (als Ideenanregung) und mir aus allen das rausholen was auf meinen Betrieb passen könnte und wovor ich mnich schützen will. Die div. Rechtssprechungen wie Konsumentenschutz sind dabei zu beachten.

2007-03-27 06:48:59 · answer #5 · answered by susi216 4 · 0 0

Du kannst deine AGB's selbst formulieren du mußt dich nur an die Gesetzgebung halten!

2007-03-27 01:08:20 · answer #6 · answered by Bianca D 4 · 0 0

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