Wir haben hier im Dorf ein Problem mit einem Jäger. Meines Erachtens hat er seine Aggressionen nicht im Griff. Er hatte mal versucht, mich mit dem Auto anzufahren, dafür wurde er verurteilt. Leider wurde ihm der Waffenschein NICHT entzogen.
Jetzt gibt es folgendes Problem: der Besitzer einer Wiese wollte ihm verbieten, ständig auf der Wiese zu parken und mit seinem Hund da drüber zu laufen. Antwort des Jägers:"Ich mache, was ich will! Wenn du mir verbietest, da lang zu laufen, dann schnall ich mir halt immer das Gewehr um und bin somit im Dienst."
D.h. er läuft mindestens 3 mal täglich bewaffnet über die fremde Wiese. Ich habe Angst um meine Hunde, da dieser Kerl gedroht hat, sie zu erschiessen! Dabei sind sie nur an der Leine unterwegs.
Frage: darf er unter ständiger Bewaffnung unterwegs sein ohne dass es einen Grund wie z.B. verletzte Wildtiere gibt? Er ist nur Jagdgehilfe dort. Soll ich dem Jagdpächter Bescheid geben oder die untere Jagdbehörde einschalten?
2007-03-26
19:11:36
·
17 antworten
·
gefragt von
Naamah
6
in
Politik & Verwaltung
➔ Recht & Ethik
Die Wiese wird landwirtschaftlich genutzt! Durch das Betreten und Befahren wird die Grasnarbe zerstört und somit dem Bauern wirtschaftlich geschadet!
2007-03-26
19:19:13 ·
update #1
Das Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist ein Rahmengesetz, welches in Deutschland das Jagdrecht regelt. Es bestimmt die jagdbaren Tiere und enthält Vorschriften zur Jagdausübung. Das Bundesjagdgesetz regelt, wer wann was, wo und wie jagen darf.
Das Bundesjagdgesetz enthält in § 38 Strafvorschriften (wg. der unzulässigen Jagdausübung: Verstoß gegen die Schonzeiten oder Tötung eines Elterntieres nach § 22) und gehört somit zum Nebenstrafrecht. Daneben eröffnet § 42 BJagdG den Ländern die Möglichkeit, in den Landesjagdgesetzen Strafvorschriften zu erlassen.
Also geh zu einem Anwalt, die erste Beratung ist meist kostenlos. Schildere deine Probleme und lass den Anwalt klären ob der Jäger gegen Gesetze verstösst. Z.B. auch im Dienst darf ein Jäger nicht ständig das Gewehr mitführen. Das tragen eines Gewehre muß zweckbestimmt sein und darf nur zu bestimmten Zeiten (siehe Gesetze) mitgeführt werden. Persönliche Selbstdarstellung, Eindruck schinden oder Einschüchterungen aufgrund der Waffe sind z.B. nicht erlaubt. Die Wiese kann übrigen von einem Zaun begrenzt werden und der Zutritt verboten werden. Mit deinem Hund solltes du aufpassen, sobald der frei ist und einem Kaninchen hinterher läuft darf der Jäger ihn erschiessen was ihm allenanscheins sein Freude sein wird.
2007-03-26 21:01:28
·
answer #1
·
answered by Franz 5
·
1⤊
1⤋
Genau mit Deiner Ausführung zu Frage gehst Du zur Polizei. Dort wirst Du eine Auskunft erhalten und gegebenenfalls eine Anzeige erstatten. Durch die Anmaßungen und der bedrohenden Äüßerungen dieses Deppen fühlst Du Dich an Leib und Besitz bedroht.
Nachtrag:
@Mara. Sie hat diese Personengruppe sehr gut erkannt. Kurz: Die Mehrheit sind halt Wichtigtuer und Schwachköpfe die das "grüne Abitur" nur abgelegt haben, um sich legal zu bewaffnen. Die wenigsten sind die Ausnahme.
2007-03-26 19:31:49
·
answer #2
·
answered by Dandy 4
·
7⤊
1⤋
Schalte unbedingt die Jagdbehörde ein! Ich habeauch schon ähnliche Erfahrung mit Jägern gemacht...komisch, scheint echt ein bestimmter Schlag gestörter Menschen zu sein, die Jäger werden-normale und verantwortungsbewußte Jäger sind die absolute Ausnahme!
2007-03-26 19:31:15
·
answer #3
·
answered by 00000 4
·
6⤊
1⤋
Er hat keinen Freibrief. Wenn er die Wiese betreten will, dann nur höchstens einmal und dann für längere Zeit gar nicht. Ein ständiges Betreten oder sogar Befahren kann man ihm verbieten, und wenn der dann ausfallend wird und mit der Waffe droht, dann geht man zur Polizei und zeigt ihn an wegen Bedrohung.
Der Eigentümer der Wiese hat auch Rechte, und er mißachtet sie, also muss er für die Konsequenzen auch haften. Wenn er nur einmal die Waffe auf meine Hunde richten sollte, dann gäbe es für mich kein Halten mehr, der wäre fällig, aber nicht zu knapp.
Eine gute Idee ist es übrigens dem Pächter Bescheid zu geben, denn der hat den ja wohl eingestellt. Wenn sich außer dir noch andere über diesen Gehlfen beschweren sollten, dan dürfte der wohl recht bald ohne Waffe und Arbeit sein.
Wer nicht hören will muss fühlen, das Sprichwort hat bis heute noch nichts an Bedeutung verloren.
Gruß
Franky
2007-03-26 19:41:09
·
answer #4
·
answered by Anonymous
·
4⤊
0⤋
Auch als Jäger darf er nicht einfach ohne Einwilligung des Besitzers fremdes Grundstück betreten .
Die Hunde darf er schon mal überhaupt nicht erschießen ,es sei denn sie sind unangeleint und wildern !
Auf jeden Fall würde ich die Jagdbehörde einschalten ,wenn nicht ihn sogar bei der Polizei anzeigen ,denn er hat ja eine Drohung ausgesprochen .
2007-03-26 19:36:32
·
answer #5
·
answered by Polly 7
·
2⤊
1⤋
Der Spinner läuft also ständig mit der Waffe herum und hat schon versucht Dich anzufahren ?
Hat er Dich schon mal _ Ohne Zeugen versteht sich _ mit der Waffe bedroht ? Denke ganz genau nach , und zeige ihn bei der Polizei an . einmal Verfahren eingestellt , zweimal , aber 5mal ?.
Irgendwann muß der seine Waffen abgeben . Und gib auch der Jagdbehörde Bescheid , wenn er Dich - ohne Zeugen - mit der Waffe bedroht . Das müßte klappen , wegen "Gefahr im Verzug" .
Viel Glück !
2007-03-26 19:28:16
·
answer #6
·
answered by Anonymous
·
3⤊
2⤋
Ich denke mal,da es nicht sein Revier ist,und er bereits straffällig ist,sollte man es doch melden,da er ja bereits gedroht hat die Hunde zu erschiessen.Hunde sind kein Wild und man sollte nicht abwarten bis er die Hunde wirklich erschiesst.Besser melden.
2007-03-26 19:22:53
·
answer #7
·
answered by Balloo 5
·
2⤊
1⤋
Sprich mit einem Rechtsanwalt der weiss am Besten Bescheid
2007-03-28 15:54:36
·
answer #8
·
answered by Anonymous
·
0⤊
0⤋
wenn er nen chef hat und du weist wer das ist, dann würde ihn melden! so kann das nicht gehen. irgendwann knallt der durch und wer weis was dann passiert
die schlagzeile von morgen?
"Jaggehilfe dreht durch und schießt um sich"
ihm sollte man einhalt gebieten ehe noch was passiert
2007-03-26 20:54:04
·
answer #9
·
answered by miss_elly 5
·
1⤊
1⤋
weil der jaeger wohl im im oeffentlichen dienst ist wuerde ich eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
2007-03-26 19:45:49
·
answer #10
·
answered by whyskyhigh 7
·
2⤊
2⤋