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Hallo ihr Lieben, mir wurde heute die Behandelung beim Arzt verweigert. Ich habe nicht an die 10 Euro,- Praxisgebühr gedacht. Ist das ok? Wo kann ich mich in NRW wirkungsvoll beschweren?

Danke und Gruß aus Hamm

Gernot

2007-03-26 03:51:31 · 17 antworten · gefragt von gernotdortmund 4 in Gesundheit Medizinische Versorgung Sonstiges - Medizinische Versorgung

17 antworten

Beschwer dich bei deiner Krankenkasse und suche dir einen NEUEN Arzt.

2007-03-26 03:57:31 · answer #1 · answered by Anonymous · 2 0

der arzt darf das
ausser es ist ein notfall.

2007-03-26 11:22:31 · answer #2 · answered by whyskyhigh 7 · 2 0

Das ist tatsächlich so. Der Arzt kann die Behandlung verweigern, wenn die Praxisgebühr nicht bezahlt ist, es sei denn, es liegt tatsächlich ein lebensbedrohender Notfall vor.

2007-03-26 11:13:50 · answer #3 · answered by fordprefect_60435 4 · 2 0

Bei deiner Krankenkasse

2007-03-26 10:54:48 · answer #4 · answered by ☆☆ -o(◔␣◔)o- ☆☆ 5 · 2 0

Der Arzt darf die dir nicht einfach die Behandlung verweigern, bloß weil du die Praxisgebühr vergessen hast. Diese kann man beim nächsten Mal oder am nächsten Tag nachreichen.

2007-03-26 11:17:21 · answer #5 · answered by elisa_sophie55 2 · 1 0

Eigentlich muss der Arzt trotzdem behandeln. Aber da so viele Leute, die Praxisgebühr verweigern und die Arztpraxen einen riesigen Verwaltungsaufwand damit haben, kann ich mir schon vorstellen, dass manche die Nase voll haben und einfach die Leute nicht mehr behandeln.

Beschweren kannst du dich bei deiner Krankenkasse.

2007-03-26 10:59:33 · answer #6 · answered by LuckyConny 7 · 2 1

TEILE es der krankenkasse mit . ein arzt muss dich behandeln denn du zahlst ja noch die blöden 10 euro . ich finde es eh ne frechheit mit den 10 euro denn zb 1 . 2 tage vor quatals wechsel auch da noch 10 euro zu zahlen ist frech aber frech das überhaupt damit. .

2007-03-28 05:50:27 · answer #7 · answered by Mauschi 4 · 0 0

Hallo!
das habe ich auch Bei meinem Arzt gehabt. Habe aber nicht eingesehen mich darüber zu beschweren, wenn es nicht akut ist sind sie nicht dazu verflicht et, meine damit Bspw. Asthmaanfall,
LG Moni

2007-03-27 19:25:13 · answer #8 · answered by freestylemoni 2 · 0 0

Wenn du nicht in akuter Lebensgefahr bist, darf er das.

2007-03-27 05:20:25 · answer #9 · answered by Anonymous · 0 0

Nirgends, solange Du keine akuten Beschwerden hattest oder in sonst einer Form ein Notfall warst, können sie die Behandlung verweigern. Du weißt ja schließlich lange genug, daß Du die 10,- € beibringen mußt zur Erstbehandlung im Quartal. Klingt hart, ist aber so Gesetz, denn der Arzt sackt entgegen sonstigen Meinungen die 10,- € nicht ein, sondern muß sie an die Kasse abführen und er ist nicht verpflichtet Dich zu "sponsern". Wäre dem so, müßten tausende von Praxen in kürzester Zeit dicht machen. So ist leider die Gesetzeslage. Falls Du Dich denooch beschweren willst, dann mußt Du dies direkt bei Ulla tun (Gesundheitsministerin). Glaube aber kaum, daß das Wirkung haben wird.

2007-03-26 12:51:14 · answer #10 · answered by Professoressa 7 · 0 0

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