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Stimmt es,dass man den Pflichtteil seines Erbes schon zu Lebzeiten fordern kann?

2007-03-26 03:11:04 · 12 antworten · gefragt von sunset 1 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

12 antworten

Nein.Der Tod des Erblassers ist Voraussetzung.Erst dann kann man erben.

2007-03-26 03:21:28 · answer #1 · answered by Anonymous · 0 0

Nein! Fordern kann man viel, aber man hat kein Recht darauf.

2007-03-26 10:16:41 · answer #2 · answered by Anonymous · 1 0

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=58439

2007-03-27 05:03:22 · answer #3 · answered by Onkel Bräsíg 7 · 0 0

Geh mal im Internet auf ERBRECHT da findest du alles, was du wissen moechtest.

ich glaube aber nicht, dass man seinen Pflichtteil schon zu Lebzeiten fordern kann.

2007-03-26 21:47:08 · answer #4 · answered by Heide G 3 · 0 0

nein, mit meinem Vermögen kann ich zu Lebzeiten machen was ich will, auch wenn die Kinder ihren Pflichtteil fordern.
Wer zu Lebzeiten schon zuviel will, muß im Erbfall damit rechnen, daß er nur noch den Pflichtteil bekommt.

2007-03-26 11:41:02 · answer #5 · answered by O 7 · 0 0

Nein, man kann es sich schon zu Lebzeiten geben lassen - wenn der Erblasser das möchte. Und das was man in den letzten 10 Jahren geschenkt bekam (vom Erblasser) wird dem Erbe hinzugerechnet, bzw. verrechnet. Z.B. bei der Steuer, wenn man ein Haus oder einen großen Geldbetrag bekam.

Davon abgesehen soll auch das Gesetz geändert werden, der Pflichtteil soll wegfallen, wenn der Erblasser demjenigen nichts hinterlassen möchte. Also wenn du Pech hast ...

2007-03-26 11:35:53 · answer #6 · answered by nur ich 3 · 0 0

nein, ist doch klar, - die leben noch. was fuer eine ekelige frage. vorher eigentumsueberschreibung ist die bessere loesung.

2007-03-26 11:29:25 · answer #7 · answered by Anonymous · 0 0

das hieß Erbersatzanspruch, gibt es aber seit 2004 nicht mehr
wenn ich mich recht erinnere waren es dann 1/2 vom Pflichtteil...

2007-03-26 10:30:03 · answer #8 · answered by Anonymous · 0 0

wenn es dem Erblasser gefällt kann er Dir Dein Erbe vorzeitig auszahlen und Du erklärst notariell den Erbverzicht.

2007-03-26 10:23:55 · answer #9 · answered by bewe 4 · 0 0

ja ist neu
man erbt nicht mehr, man bekommt es im voraus,
neu ist auch du kannst dir den lohn im voraus für 10 jahre abholen

joke

und der spruch oma zahlt das erbe jetzt schon mal aus, sind deals an der steuer vorbei hat nur nichts mit erbe zu tun
sogar strafbar wenn man es als erbe betitelt

2007-03-26 10:23:27 · answer #10 · answered by Alex_bekommt_immer 4 · 0 0

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