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Hallo,

ich möchte mich selbstständig machen.
Dies passiert erst Mitte Mai.
Heute muss ich mir aber Ordner und eine Drucker kaufen...
Kann ich die Sachen, die ich vor der Gründung kaufe später geltend machen?

2007-03-25 22:34:54 · 6 antworten · gefragt von Carisa 2 in Wirtschaft & Finanzen Kleinunternehmen

6 antworten

Also ich habe es so gemacht (und alle Kosten wurden anerkannt) :Ich habe einen extra Ordener angelegt wo nur die Kosten vor

2007-03-26 20:18:47 · answer #1 · answered by karin m 2 · 0 0

Ja, natürlich kannst du das. Das sind Vorkosten für die Firma. Es ist völlig unproblematisch, da du die Firma ja noch dieses Jahr gründest. Selbst ein Vortrag auf das nächste Jahr wäre möglich...
Kein Problem!

2007-03-26 06:50:38 · answer #2 · answered by Michael K. 7 · 0 0

Grundsätzlich kannst du alle Rechnungen bis zu einem halben Jahr vor der Gründung geltend machen.

2007-03-26 05:47:50 · answer #3 · answered by Harald S 4 · 0 0

Ja, das geht.
Siehe: http://www.vnr.de/vnr/unternehmensgruendung/finanzierung/praxistipp_35144.html
das sind dann so genannte "vorweggenommene Betriebsausgaben".

Außerdem kannst du, wenn du Gegenstände aus deinem Privatvermögen in den Betrieb übernimmst auch dafür noch einen Zeitwert geltend machen (z.B. wenn du schon Möbel für das Arbeitszimmer hast). Auch dazu ist in diesem Link (ganz unten) was erklärt.

2007-03-26 05:41:59 · answer #4 · answered by Dust in the Wind 3 · 0 0

hallo
klar das ist ja schon für dein geschäft
rechnung aufheben.... von vorneherein gute buchführung ...
ansonsten steuerberater kostet zwar etwas ... kann man auch nicht mehr absetzen ... aber ein guter steuerberater ist für jede geschäftsgründung gold wert....
grüßli petra

2007-03-26 05:41:19 · answer #5 · answered by Die Petra 5 · 0 0

Alle anfallenden Kosten, die für Deine Selbständigkeit benötigt werden sind absetzbar.

Alle Belege aufheben und dann im ersten Monat der Selbständigkeit über das Kassenbuch abrechnen.
Dann wird auf den Kassenbelegen oben immer geschrieben : ABGERECHNET MIT KASSENBUCH (oder abgekürzt a.m.K.) und dann das Datum wann Du es einbuchst.

Klär das noch mit Deinem Steuerberater. Der erklärt Dir genau, wie Du das Kassenbuch und das Bankbuch führen musst.

Anders als hier jemand schreibt sind die Steuerberaterkosten für Unternehmen nach wie vor absetzbar!

2007-03-26 06:30:56 · answer #6 · answered by Feuerengel 4 · 0 1

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