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Aus euren Tipps entnehme ich nun:

--> Bezug Darlehen:
Vollstreckung laufen lassen, Titel erlangen, auf geld über Gerichtsvollzieher oder Ähnliches hoffen...

--> Bezug Versicherung:
1) selbst zahlen (ein Betrag oder Raten)
oder
2) Zahlung verweigern, auf Verursacher (Ex-Freund verweisen)
oder
3) Mit Versicherung reden und versuchen das auf ihn umzulenken, da er ja schon die Schuld beim Unfall getragen hat...

Wie das genau damals ablief bzw woher nun die 1500€ die die Versicherung nun fordert kann ich im moment nicht mehr ganz nachvollziehen, fakt ist nur das meine Freundin wohl kieine Schuld hat, da sie ihn nur versichert hat (dummerweise) er aber den Unfall hatte usw. Fakt ist auch: 1500€ und n paar zerquetschte sind zu zahlen, das ist klar...

Oder was habe ich nun vergessen bzw was muss ich auch noch bedenken?

2007-03-25 05:24:25 · 3 antworten · gefragt von Martin J 2 in Politik & Verwaltung Recht & Ethik

An alle: Gernen nun Kontakt über email (im profil freigeschalten) oder icq 169876277

2007-03-25 05:30:31 · update #1

@ Antwort eins und zwei:

Was kann der anwalt machen? Auch vollstrecken? oder mehr ? was z.b.?

Und wir sind schon soweit das der exfreund zwecks dem darlehen schon einen mahnbescheid erhalten hat und nä woche den vollstreckungsbescheid zugestellt bekommt... haben wir übers zuständige mahngericht in stuttgart gemacht...

wie wird das sein wenn wir das selbe verfahren für das mit der versicherung starten? weil er könnte ja immer behaupten, dass meine freundin ihn nettund verliebt wie sie war verischern wollte...

2007-03-25 05:38:19 · update #2

Info an alle: Ich glaube das habe ich noch nicht erwähnt: Die versicherung wurde gekündigt, nachdem schluss war, also ca 2005.

2007-03-25 05:40:32 · update #3

3 antworten

1. Darlehen
Vollstreckungstitel erwirken mit Mahnbescheidsverfahren. Dann habt ihr einen Titel in der Hand, aus dem deine Freundin 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Interessanter als der Gerichtsvollzieher sind hier Kontoverbindungen oder Arbeitgeber, da kann man direkt zugreifen!! So einen Zwangsvollstreckungsauftrag kann man beim zuständigen Amtsgericht stellen. (Aber ganz so weit seit ihr noch nicht)
2. Versicherung
Zahlung verweigern bringt nichts, die bekommen ein Urteil gegen die Freundin und vollstrecken, das wird teuerer. Auf den Verursacher "Umlenken" macht die Versicherung nicht mit, ist nicht ihr Bier, sie kann ja zu Recht auf deine Freundin zugreifen. Also mit der Versicherung reden, Zahlungsvereinbarung treffen. Wenn die nicht darauf eingeht (das wird sie aber tun) Vollstreckungsbescheid über sich ergehen lassen, denn ein streitiges Verfahren ändert in dem Fall nicht und erhöht nur die Kosten.
Das was deine Freundin an die Versicherung zahlen MUSS, kann sie sich vom Ex zurückholen. Dafür wie sie es auch bei Darlehen gemacht hat, Mahnbescheidsantrag stellen u.s.w.

2007-03-25 05:34:31 · answer #1 · answered by Gruseleule 6 · 0 0

Vor allem sollte deine Freundin aufhören die Versicherungsprämien zu zahlen.
Hätte sie das eher gemacht, hätte ihr die Versicherung längst gekündigt und ihr Ex hätte sich selber darum kümmern müssen.

2007-03-25 12:36:45 · answer #2 · answered by Babsi 5 · 0 0

Du hast vergessen mal langsam zum Anwalt zu gehen.

2007-03-25 12:31:49 · answer #3 · answered by Anonymous · 0 0

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